sehr süß und zudem sehr passend zu Katjes und Lima, liebe @Gunilla 7 Ich wünsche Dir und Lima auch von Herzen gute Besserung, liebe Katjes
Liebe @Katjes : Gute Besserung für dich und für deinen Göga! Ich freue mich nicht, eine Wurzelentzündung im Zahn zu haben, die sich als kompliziert zum Behandeln herausgestellt hat. Liebe Grüsse, Ruth
Ich vorraussichtlich morgen kein Geld bekomme.Das Amt möchte die Nebenkostenbescheide für die letzten drei Jahre von mir haben. Unser Vermieter erstellt aber keine.Egal ob aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen ich habe nichts. Eine der SB vom Amt meinte ich müsste unseren Vermieter dazu bringen eine Nebenkostenrechnung zu erstellen. Ob ich also Geld bekomme um unter anderen unsere Miete zu bezahlen ist mehr wie fraglich.
@Felix15 bist du beim Mieterverein? Vielleicht können die dir einen Rat geben. Eigentlich ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnung transparent zu machen... Blöde Situation für dich! Ich wünsche dir, dass du eine gute Lösung findest. Liebe Grüße tilia
Kleine Info dazu: Nebenkostenabrechnungen müssen zeitnah erstellt werden. So muss die Abrechnung 2023 bis zum 31.12.2024 erfolgt sein, sonst hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung. Evtl. Guthaben verfällt jedoch nicht! Und dass das Jobcenter deshalb komplett die Leistungen einstellt, habe ich noch nie gehört.
Kommt halt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn eine Warmmiete vereinbart ist ist, dann gelten sämtliche Nebenkosten als mit der Miete bezahlt (meistens in Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt). Der Vermieter trägt dann das Risiko von Verbrauchs- und Preissteigerungen.
Ich auch nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man den Vermieter aufgefordert hat, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein), ist das auch unzulässig.
@Katjes ich wünsche dir und deinem Lima ganz schnelle Besserung. Denk dran, Schonung und viel trinken.... @Ruth Zahnschmerzen sind was Fieses. Vor Jahren hatte ich über Monate mit einer Wurzelentzündung zu tun, immer wieder spülen und reinigen, und letzten Endes musste der Zahn doch raus. Ich wünsche dir, dass dir das erspart bleibt! @Felix15 So einfach geht das nicht. Wenn du nachweisen kannst, dass du die Abrechnung angefordert hast und es passiert nichts, kümmert sich die Rechtsabteilung vom Amt drum. Du bekommst dann dein Geld unter Vorbehalt.
@Felix15 ,ätzend solche Ängste haben zu müssen ! Gut,das hier einige sind,die Ahnung haben und dich bestärken ! Ich drücke dir die Daumen,das es gut läuft ! Vielen Dank ihr Lieben für eure guten Wünsche! Ja ich schone mich,trinke viel und schmiere mir die Herpesbläschen mit viel Zink ein. Heute ist es schon a weng besser
Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach das JC die Leistung von der Vorlage einer Betriebskostenabrechnung abhängig machen kann. Das JC kann den Leistungsempfänger jedoch auffordern, sein Recht auf eine Betriebskostenabrechnung in zumutbarem Umfang einzufordern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Abrechnung zu einer Betriebskostenrückzahlung führt. D.h. hier, dass das JC vom Leistungsempfänger verlangen kann, den Vermieter schriftlich aufzufordern, gemäß § 556 BGB über die Betriebskostenvorauszahlungen abzurechnen. Mehr aber nicht! Erstellt der Vermieter trotzdem keine Betriebskostenabrechnung, kann das JC vom Leistungsempfänger nicht verlangen, diese Abrechnung einzuklagen, da die Kosten einer solchen Klage nicht vom Bürgergeld gedeckt sind. Daran ändert die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen ebensowenig etwas wie die Möglichkeit, das bei erfolgreicher Klage der Vermieter diese Kosten zu erstatten hat. Ohne rechtverbindliche Zusicherung des JC, die für den Leistungsempfänger infolge einer solchen Klage entstehenden Kosten zu tragen, ist die Forderung des JC nach einer solchen Klage eben wegen des Kostenrisikos für den Leistungsempfänger unzumutbar. Ich habe aber heute wirklich keine Leistung bekommen.Eine Mail von der SB kam dann ich soll ein Schreiben an den Vermieter erstellen und ihr in Kopie zukommen zu lassen. Habe ich dann gemacht. Endeffekt des ganzen ich bekomme die Leistungen ab dem 2.2. vorläufig bewilligt und habe wenn der Vermieter reagiert und Nebenkostenabrechnung schickt die Unterlagen sofort vorzulegen. Er macht das so meine Befürchtung nicht.Meine Nachbarin hat das selbe Problem.Keine Nebenkostenrechnung vom Vermieter also wurden vom Amt die Kosten nicht übernommen. Vom Vermieter kam nicht einmal eine Bescheinigung die man beim Amt vorlegen kann. Auch ich habe ihn kontaktiert und noch immer keine Antwort erhalten.
@Felix15 Das Jobcenter könnte eventuell die Leistung maximal um den Anteil für Warmwasser und Heizkosten kürzen und nicht die Zahlung ganz einstellen. Auch eine Sachbearbeiterin hat einen Vorgesetzten. Ein Dienstaufsichtsbeschwerde wirkt da manchmal Wunder.
@Rotkaeppchen die übernehmen nur die Hälfte der Heizkosten .Seit Mai 2023 wurden garkeine übernommen.Das waren dann ca 150 Euro weniger. Bis die Abrechnung vom Gasversorger vorlag. Da hatten wir dann Guthaben,dieses wurde mit den folgenden Abschlägen verrechnet.Hatten wir auch nichts von. Es gab heute garnichts vom Amt auch nicht anteilig.