Der Arzt vom Amt und die Simulantin...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von blackduffy, 30. November 2005.

  1. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Bernie
    in so einem Ministerium arbeiten hunderte von Menschen. Eine mail an so ein Ministerium ist nie verschlossen. Sie kann auch weitergegeben werden.

    Die Behauptung, eine Mail an ein Ministerium sei nicht öffentlich ist einfach falsch.

    Marie 2 hat den § 186 richtig zitiert.

    Noch eine Ergänzung:

    Zitatanfang

    Die Beweislastregel des § 186 StGB besagt: Wer eine Behauptung aufstellt, trägt dafür auch die Beweislast. Die subjektive Überzeugung, dass die aufgestellte oder verbreitete Aussage wahr ist, entlastet nicht im Mindesten. Üble Nachrede ist schon dann gegeben, wenn sich bloß die Wahrheit der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung nicht beweisen lässt.

    Wichtig: Der Bezug auf eine fremde Quelle ändert nichts an der Gefahr der Strafbarkeit. Ebenso wenig hilft es, eine ehrverletzenden Tatsachenbehauptung als Verdacht oder Gerücht zu kennzeichnen.

    Zitatende
     
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