Dauerverordnung /GdB

Mabe

Neues Mitglied
Ihr Lieben
Ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin.
Hat man mit 50% eher eine Chance auf eine Dauerverordnung für Ergotherapie? Ich habe bis jetzt immer ein Rezept bekommen und die Behandlung hilft mir enorm.
Hat da jemand Erfahrung?

P.S. Kuki - wenn hier falsch, verschiebst du es bitte?

LG
Martina
 
Hallo,

die 50 % spielen bei einer Langzeitverordnung keine Rolle, die Befunde sichd wichtig.

Der Arzt muss einen Befundbericht für die Verordnung schreiben, die KK schickt das zum Mdk
und dort wird entschieden, ob eine Langzeitgenehmig in Frage kommt.
Bei Ablehnung kannst Du einen Widerspruch starten.

"alles wird gut"
Heidesand.
 
Hallo Martina,
hier mal zum Anschauen:

"Praxisbesonderheiten / Langfristverordnung pluspunkt"
Hinweise und Erläuterungen zu neuen Vereinbarungen
in der Heilmittelversorgung - Ausgabe Nr. 47 aus 2013, Herausgeber: KVWL

http://www.heilmittelkatalog.de/index.php/heilmittelrichtlinie-2011.html

Auf der Seite 21 steht was zum begünstigten Personenkreis, Antragsverfahren und Genehmigung.

LG
Brumsel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mabe,
Heidesand hat Recht.Der GdB spielt keine Rolle.
Bei der KK muss die Diagnose deiner Krankheit vorliegen.Ich würde mit der Rehabeauftragten/dem Rehabeauftragten deiner KK Kontakt aufnehmen und das Problem mit ihr/ihm besprechen.
Aufgrund meiner Krankheitsdiagnose habe ich einen Anspruch auf 2x KG und 1xErgotherapie wöchentlich.

LG took
 
Dauerverordnung

@hallo Mabe,

bezeichnung
"Dauerverordnung" ist nicht ganz der richtige begriff.

richtig wäre "Langzeitverordnung"
:)
unter diesen findet man im internet dann auch alle hinweise,
die ich z.teil nachfolgend mit anfüge

richtet sich an jene patienten, bei denen nach ausschöpfung
der normal verordnung, von 3 x 6 behandlungen, wo das
therapieziel nicht erreicht wurde oder durch die therapie der
bisherige zustand langfristig gehalten werden kann oder im
besten fall sich bessert oder bessern würde.


insbesondere an patienten nach schweren erkrankungen am
kopf, herz u.a.. das liegt im ermessensspielraum der kk und
ist eine "kann-bestimmung".d.h nicht jede kk muss dem
zustimmen.


hier "broschüre zur bewilligung langzeitverordnung"
pdf dokument

http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dok...nderheiten-langfristiger-Heilmittelbedarf.pdf
diese enthält die diagnosen und ausnahmeregelungen.

Bedingungen und Ablauf
1. die 3 x 6 anwendungen der erst-verordnung vom
behandelnden arzt
müssen ausgeschöpft sein.
um den antrag auf langfristige vo eines heilmittels stellen
zu können, ist es nicht notwendig, die sonst übliche
therapiepause bis zur neuen vo, einzuhalten.

therapiepause bei normaler vo einer therapie
als therapiepause bezeichnet man folgenden zeitraum:
letzter behandlungstermin von der letzten verordnung,
ab da 12 wochen wartezeit
dies kann man nicht, mit einer neuen vo, vom beh.arzt
überbrücken.
z.bsp: vo für die rechte schulter, vorher war es eine
vo für linken schulter.

2. zum arzt, das mit ihm besprechen. wenn er dem
zustimmt, müsste er eine therapie vo ausfüllen.
unbedingt das kästchen
"ausserhalb des regelfalls"
ankreuzen lassen. ausserdem sollte er eine möglichst
genaue therapiebegründung dort vermerken.
die praxen wissen im allgemeinen wie das funktioniert.


3.
du selber musst einen

Antrag auf längerfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen
gemäß § 32 Abs. la SGB V; § 8 Abs.5 Heilmittelrichtlinie
stellen.
hier gehört alles zu deiner Person rein, inclusive aller
erkrankung/en und diagnosen.

beispiel

link http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/130221_AntragVersicherter_02.pdf

oder ihr nutzt das pdf dokument hier im anhang
pdf.gif
Langfristverordnung_Musterantrag_aus_physiode.pdf
siehe unten
das hat mir am besten gefallen.
es gibt noch mehrere vorschläge im internet. einfach unter
googel gucken. die anträge lassen sich meist am pc direkt
ausfüllen. also sehr einfach.

4.
die langzeit vo und deinen antrag zusammen an deine kk
senden. schick diese am besten in die geschäftsstelle, sie
leiten das an den richtigen bearbeiter weiter.

5. bei genehmigung durch die kk, wende dich an diene
arztpraxis und je nach "bewilligung", erstellt der arzt die vo
weiterhin, nur dann mit der bezeichnung "ausserhalb des
regelfalls". d.h.sein praxisbudget wird nicht damit belastet.

bitte nicht denken, wie so oft angenommen, dass man für
"ein jahr ruhe hat" und man die behandlungen in der physio
praxis bekommt, ohne vorher zum arzt zu müssen.
es ist weiterhin erforderlich, dass man sich diese vom arzt
holt. je nach bewilligung können das 6, 10 oder auch 24
behandlungen auf einer vo sein.
Beispiel
bewilligungen, mit 2 behandlungen pro woche, kann die
praxis ein rezept über 24 anwendungen erstellen.
grund
24 anwendungen = 12 wochen = entspricht einem quartal
und
1x im quartal muss der patient zum arzt (lt.regelung)
(macht auch weniger arbeit für die praxis)

wird der antrag abgelehnt, kannst du
dagegen bei deiner
kk
fristgerecht wiederspruch einlegen. steht dann alles
im bescheid.

ich hoffe so dir etwas geholfen zu haben.

ich habe gerade am 12.05.2014 einen solchen antrag für
meinen papa gestellt und er hat am 12.06.2014 dafür
die bewilligung von seiner kk erhalten.

da meine mama, inzwischen 75, mit solchen anträgen und
den ganzen papierkram restlos überfordert ist, papa das
nicht mehr kann, bleibt das zu meinen eigenen dingen, an
mir hängen. so bin ich unsagbar froh, wenn etwas bewilligt
wird und nicht wieder widerspruch, klage etc. eingereicht
werden muss, um eine bewilligung zu bekommen.

sauri
 

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