hi,
ich würde das nicht riskieren. wenn du krank geschrieben bist kannst du alles machen was deiner gesundheit förderlich ist. kneipenbesuch, rockkonzert etc. gehört wohl eher nicht dazu. da würde ich das ok vom arzt und evtl kasse einholen. besonders da du noch an krücken gehst. denn schon auf dem weg dorthin zu deinem platz wird nicht unebdingt rücksicht auf dich genommen.
hier ein auszug aus einem bericht im *stern
Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt in erster Linie von seiner Erkrankung ab, erläutert Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Als Faustregel gilt: Es ist alles verboten, was die Genesung verzögert oder gefährdet.
Ein erkrankter Beschäftigter muss sich immer so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, betont Axel Döhr, Arbeitsrechtler der R+V-Versicherung. Dazu gehört auch, eine vom Arzt verordnete strenge Bettruhe einzuhalten. Wer gegen den ärztlichen Rat handelt oder nachweislich eine Erkrankung vortäuscht und auffliegt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung des Chefs.
Krankgemeldete Mitarbeiter müssen aber nicht zwangsläufig den ganzen Tag zu Hause sitzen, das Bett hüten oder ständig telefonisch erreichbar sein. Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen. Krankmeldung kommt keinem Hausarrest gleich, erklärt Jens-Peter Hjort, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sich mit Lebensmitteln im Supermarkt um die Ecke zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - solange der Arzt das Aufstehen und Einkaufen nicht ausdrücklich verboten hat. Gleiches gilt auch für Spaziergänge. Niemand braucht in Panik zu verfallen, nur weil er von Kollegen beim Frischlufttanken im Park gesehen wurde oder bei einer privaten Einladung im Bekanntenkreis.
Haariger kann es bei Kino- oder Restaurantbesuchen werden
Mit einer schweren Bronchitis in der verrauchten Kneipe zu sitzen, fördert nicht gerade die Genesung, warnt Arbeitsrechtler Döhr. Für sportliche Aktivitäten ist es ratsam, sich das Okay des Arztes zu holen.
Wer im Krankenstand unbedingt verreisen muss, sollte sich den Trip vorher genehmigen lassen. Zustimmen muss immer der, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt: Wenn noch keine sechs Wochen nach Krankmeldung vergangen sind, ist der Chef dafür zuständig. Später muss die Krankenkasse gefragt werden. Wer ohne Genehmigung fährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengelds durch die Kasse, erläutert Döhr. Je nach Situation und Erkrankung - bei Bronchitis oder mit Gipsbein - sei eine Reise durchaus möglich. Ratsam ist, geplante Unternehmungen auch vom Arzt schriftlich genehmigen zu lassen.
Will ein Mitarbeiter vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen. Denn streng genommen gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Das gefährdet den Versicherungsschutz.
Ist ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in der Lage, Hausarbeiten oder Behördengänge zu machen, so kann ihm das niemand ankreiden. Der Bogen ist aber eindeutig dann überspannt, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem Nebenjob nachgeht, wie Hjort betont.
gruss kuki