Chance auf Erwerbsminderungsrent ?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Beate66, 18. September 2007.

  1. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    18. September 2007
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    Hallo,
    mein Schatz, 53 Jahre, ist seit vielen Jahren krank - u.a. Bechterew. Wegen dem hat er 1988 eine GdB von 30 % erhalten. Nun hat er erneut einen Antrag gestellt und man erklärte, dass es nicht mehr wie 30 % wird, da immer nur 1 Krankheit / Behinderung zählt. Das Problem Bechterew ist aber auch viel größer geworden. Er kann sich an manchen Tagen kaum bewegen.
    Er war über 10 Jahre selbständig und musste dann aufhören, da er Seminare etc. nicht mehr "durchstand".

    Nun muss er von Harz IV leben und der zuständige Beamte bei der ARGE ist ein ... Mensch. Mein Schatz kann unmöglich 8 Std. am Tag sitzen, trotzdem hat er ihn ende letzten Jahres zu einer Fortbildung (ohne Sinn und Nutzen) geschickt, wo er den ganzen Tag vor dem Computer sitzen sollte. Diese Fortbildung musste abgebrochen werden, da ein verschleppter Leistenbruch akut wurde und er operiert werden musste.

    Nun sind wir am überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

    Nun meine Fragen:
    Hat es Sinn ?
    Was muss man für Unterlagen zum Antrag beifügen ?
    Was für andere Möglichkeiten hätte er ?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ich hilfreiche Infos bekäme.

    Vielen Dank - Schöne Grüße

    Beate66
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Beate,

    leider (bzw. zum Glück) kann ich Dir zum Thema Erwerbsunfähigkeit nicht viel sagen. War Dein Mann gesetzlich versichert? Wenn ja kann er zu einem Rentenberater gehen und sich dort die nötigen Infos holen.

    Ist er in rheumatologischer Behandlung und bekommt er eine adäquate Behandlung (sowohl medikamentös als auch physikalische Therapie)?

    Die Versorgungsämter sind leider selten objektiv und versuchen mit schwachsinnigen Aussagen erst einmal alles abzulehnen. Richten müßten sie sich nach dieser Vorgabe (leider nicht rechtsverbindlich): http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ In jedem Fall sollte Dein Mann Widerspruch einlegen und darstellen, inwieweit er in seinem täglichen Leben eingeschränkt ist (auch Schlaf- und Kontzentrationsstörungen...). Die Diagnose ist nicht entscheidend sondern die daraus resultierenden Einschränkungen.

    Ich denke, dass er bei einem GdB von 50% auch einen erhöhten Bedarf bei Hartz 4 hat. Ein Stichwort dazu ist Grundsicherung. Leider (bzw. zum Glück) habe ich auch hier keine genauen Infos.

    Viele Grüße und viel Erfolg und Geduld mit langsamen mahlenden Ämtern
    Jürgen
     
  3. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    Hallo Jürgen,

    zur Zeit der Selbständigkeit war er freiwillig krankenversichert und hat keine Rente gezahlt, da er in eine Lebensversicherung einzahlte. Diese musste er leider auflösen, da er das Geld brauchte. Er bekam die erste Zeit seiner Arbeitslosigkeit kein Geld vom Amt. Seit 2 Jahren ist er Harz IV Empfänger und ist krankenversichert und die ARGE zahlt Rentenversicherung.

    Er wird ärztlich behandelt, doch die verschiedenene Therapien bringen kein Ergebnis. Der letzte Versuch war eine Behandlung war ein Stanisbad (vermutlich falsch geschrieben). Daraufhin hat er einen so starken Ausschlag bekommen, dass er alles abbrechen musste. Also lebt er weiter mit Tabletten und Schmerzen.

    Danke für den Link - ich freue mich auf jede Info.

    VG

    Beate
     
  4. Eleyne

    Eleyne Neues Mitglied

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    Norddeutschland
    Hiho Beate,

    beantragen könnt ihr eine EU-Rente auf jedenfall ... ob sie durchgeht, steht leider immer auf einem anderen Blatt. Ich habe mich grad beim vdk als Mitglied angemeldet, damit ich jemand hab, der mir bei der antragstellung und evtl Widerspruch hilft .. vielleicht wär so ein Verband auch was für euch (um euch Infos zu holen und Unterstützung zu haben?).

    Liebe Grüße

    Eleyne
     
  5. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    ;)
    Vielen Dank für die Infos,

    ich halte Euch auf dem Laufenden, evtl. sammle ich ja Erfahrungen, die auch anderen helfen.

    Viele Grüße

    Beate
     
  6. netti66

    netti66 Neues Mitglied

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    Hallo Beate,
    grundsätzlich sollte er auf jeden Fall eine Rente auf EU beantragen.
    Der Weg dahin ist allerdings weit. Am Anfang steht die Klärung des Rentenkontos- man muß auch gewisse Vorgaben erfüllt haben, wie Einzahlungszeiten, ich glaube nur wenn man die Voraussetzungen erfüllt hat man eine Chance hat. Den Antrag stellt man nach der Rentenklärung entweder bei einem "Versichtertenältesten" oder auf dem Gemeindeamt.
    Also wenn das dann alles geklärt ist bekommt man in der Regel eine Aufforderung zur Untersuchung beim med. Dienst, der gibt dann die Unterlagen wieder zur Renteversicherung und dann ist warten angesagt. Ich habe dann nach 9!!! Monaten (eigentlich hatte ich alles schon abgeschrieben und diese Ärztin die mich untersucht hat war auch nicht der Meinung, das mir -damals- eine Erwerbsminderungsrente 50%-hatte ich so beantragt- zusteht), jedenfalls bekam ich dann Nachricht, das diese mir gewährt wird, auch rückwirkend (2Jahre,den Sinn versteh ich nicht ich habe mich die ganze Zeit gequält das ich nicht zusammen breche) und auf Zeit.
    Nun habe ich vor Ablauf wieder zu der Untersuchung gemußt, dies Ärztin hat mich zur Reha geschickt, dort hat man mich entlassen mit unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt= volle Erwerbsminderungsrente, danach mußte ich nach 3 Monaten wieder zum med. Dienst zu dieser besagten Ärztin, die dann jetzt auch der Meinung ist das mir das zusteht und warte jetzt halt auf den Rentenbescheid- der ist aber wieder auf Zeit und dann hat sie mir auch noch gesagt- solle ich mich von meinem Beruf verabschieden, den könne ich eh nicht mehr machen, aber eine Umschulung kommt auch nicht in Frage??? hä, ich weiß nicht wie die sich das immer denken, wie es im richtigen Leben abgeht.
    Also ich drücke jedenfalls dolle Daumen,
    alles Gute
    netti
     
  7. Beate66

    Beate66 Neues Mitglied

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    Hallo Netti,

    was ist der Unterschied zwischen Rente und EU Rente ?

    VG
    Beate
     
  8. netti66

    netti66 Neues Mitglied

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    Hi Beate,
    es gibt mehrere Möglichkeiten bei Rente.
    Da gibt es die Erwerbsminderungsrente in verschiedenen Abstufungen, ich kenne nur 50%, bedeutet 50% Geld von dem, was man als Rente volle Erwerbsminderung bekommen würde- da ist die Leistungsfähigkeit auf 3-unter6 Stunden beschränkt-immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezogen, dann die volle Erwerbsminderung
    , man bekommt das volle einem zustehende Geld (zu diesem Zeitpunkt)das steht immer auf diesen Rentenkontoauszügen
    ...und dann gibt es noch für die vor 1961 geborenen Menschen die Berufsunfähigkeitsrente, da weiß ich aber nicht wiklich viel drüber, da ich jünger bin.
    hoffe, das ich dir helfen konnte
    :)
     
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