Bundesregierung will Prozesskostenbeihilfe streichen

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Colana, 20. August 2006.

  1. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Abend allerseits,

    schaut mal, was ich bei der VdK gefunden habe:

    Droht demnächst wieder ein neues Armenrecht?

    VdK fordert Zypries auf, Prozesskostenhilfe nicht einzuschränken

    17. Juli 2006 "Im Grundgesetz ist geregelt, dass allen Menschen der Rechtsweg offen steht.

    Zukünftig soll gelten, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, dass der Rechtsweg nur denen offen steht, die sich ihn leisten können. Ein solches neues Armenrecht würde die von der Kassenlage abhängige Rechtsgewährung bedeuten. Das darf nicht sein!" Dies erklärte der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zur geplanten Änderung bei der Prozesskostenhilfe.

    VdK-Präsident Hirrlinger hat Bundesministerin Brigitte Zypries in einem Schreiben aufgefordert, alles zu tun, damit der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe nicht Bundesgesetz wird.

    Er verweist darauf, dass vor 26 Jahren das Armenrecht auf diesem Gebiet durch das Recht auf Prozesskostenhilfe abgelöst worden sei, weil das Prinzip des sozialen Rechtsstaates es verlange, das auch unbemittelte Personen in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise Zugang zum Recht erhalten sollten. Dagegen solle das neue Gesetz nach Meinung des Bundesrates dazu führen, dass der Zugang zum Recht erschwert werde. Dies solle zu einem Zeitpunkt geschehen, zu dem die Armut in Deutschland stetig wachse.

    Dabei lägen die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe in Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld, so Hirrlinger. Nun sollten nach dem Gesetzentwurf 100 Millionen von den 360 Millionen Euro Ausgaben eingespart werden, also rund ein Drittel.

    Prozesskostenhilfe solle nur noch derjenige erhalten, der auch Anspruch auf Sozialhilfe habe. Alle anderen müssten sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen. Notfalls müsse dafür sogar die private Altersvorsorge verbraucht werden. Nach Meinung Hirrlingers kann dies nicht im Interesse eines sozialen Rechtsstaates liegen. (Sabine Kohls)

    und hier ist die dazugehörige Gesetzesvorlage:


    http://www.vdk.de/cms/mime/1354D1153205335.pdf

    Die, die zu wenig haben, dürfen sich kein Recht mehr verschaffen, geschweige denn haben.... Die Reichen dürfen alles....

    Kommentar meines Mannes dazu:
    Es kommt wieder das Faustrecht...

    Viele kopfschüttelnde Grüße
    Colana
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    schon richtig,

    man muss aber auch fragen, wie es dazu gekommen ist.
    die prozesskostenhilfe ist ausgenutzt worden um die idiotischsten
    dinge vor gericht zu bringen. wir beschwerden uns darüber, dass unsere angelegenheiten bei gericht so lange dauern, dort ewig schmoren.
    warum denn? weil sie überlastet sind mit den dusseligsten klagen
    zb über nachbars kanarienvogel oder.....oder.....
    diese auswüchse sind damit hoffentlich teilweise beendet.
    obwohl, es wird immer genug streitsüchtige menschen geben, die sich auch nicht vom klagen abschrecken lassen, und die prozesskostenhilfe gern monatlich abstottern.

    liebe grüsse marie
     
  3. Colana

    Colana Musikus

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    Na ja Marie,

    ich war zum Beispiel u. a. darauf angewiesen, weil mein holder Ex-Partner den Unterhalt an mein Kind nicht zahlen wollte. Sie macht eine schul. Ausbildung, die insgesamt mit beiden Sparten (2 Jahre Soz. Päd. Ass., damit sie anschl. für 3 J Erzieherin lernen kann) dauert 5 Jahre. In 2 Jahren geht der ganze Mist für sie wieder los und sie kann es nicht bezahlen. Wovon......
    Und er hat das Geld und soll deshalb gewinnen ? Das ist unfähr und gemein... Sorry, da geht mir die Hutschnur hoch... Er hatte den Spass und ich bzw. unsere gemeinsame Tochter dürfen dafür büßen? Nee, ohne mich....

    Sicher, Du hast auch Recht, aber dann sollen die doch bitte die wichtigen von den unwichtigen Verfahren unterscheiden und gleich sagen: Du willst wg. eines Gartenzauns streiten, bezahl das selbst....

    Viele Grüße
    Colana
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hi colana,

    ich habe nicht geschrieben, dass ich das alles für richtig erachte
    sondern beschrieben, wie es dazu kam.
    leider trifft es eben auch diejenigen die darauf angewiesen
    sind. Prozesskostenhilfe solle nur noch derjenige erhalten, der auch Anspruch auf Sozialhilfe habe. alle anderen müssen erstmal sehen,
    wie sie klarkommen. noch ist es ein entwurf und nicht bundesgesetz. colana, auch heute gänzlich unabhängig von diesem hier, habe ich mich wiederholt gefragt, mit welchem recht
    die CDU das C trägt und die SPD das S. und münte denkt schon über weitere steuererhöhungen nach......ich schweife ab....

    es gibt viele ungerechtigkeiten........
    lieben gruss marie

    ps: aber gut, dass du darauf aufmerksam gemacht hast!
     
  5. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

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    Hallo,
    so wie ich den Entwurf verstanden habe, soll der Bereich des Familienrechts davon ausgeschlossen sein, d.h. Klagen betreffs Unterhalt, Elternumgangsrecht und Scheidung sollen weiterhin mittels Prozesskostenbeihilfe möglich sein, nur die Hilfe für andere Prozesse soll eingeschränkt werden.

    Aber auch bereits heute ist es oft so, daß die gewährte Prozesskostenbeihilfe bei Familienrechtsfragen gestundet wird. Je nach finanzieller Lage muß dann die/der Scheidungspartner die vom Staat vorgestreckten Kosten monatlich abstottern, allerdings zinslos. Die Höhe der monatlichen Raten wird vom Gericht festgesetzt.

    Liebe Grüße
    Erika
     
    #5 22. August 2006
    Zuletzt bearbeitet: 24. August 2006
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Ich denke, dass die Prozesskostenbeihilfe schon eine gute Sache ist und nicht gestrichen werden darf, aber eine Einschränkung finde ich schon sinnig. Es darf m.E. keinem Verwährt bleiben z.B. Unterhalt einzuklagen oder gegen Entscheidungen von Behörden oder auch wg. z.B. ärztl. Kunstfehler vorzugehen - dass ist wichtig und wenn ich kein Geld habe um mir eine Rechtschutzversicherung leisten zu können, muss eine solche Unterstützung notfalls auch vom Staat kommen - denn in solchen Sachen hat auch der Staat ein gewissen Interesse, denn wenn andere zahlen muss er dass nicht übernehmen (s. Unterhalt).

    Aber solche nervende Prozesse wie: der Nachbar steht immer am Zaun und spuckt in meinen Garten oder ähnliches sollten nicht darunter fallen - das ist Freizeitbeschäftigung auf Kosten der Allgemeinheit.
     
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