Bringt Widerspruch etwas?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Flocke_79, 31. Januar 2016.

  1. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Mein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt mit der Begründung das ich nur eine Funktionseinschränkung der re Schulter habe. Es bleibt also bei 30 %.

    Verstehe ich nicht so wirklich...

    Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Das kann man nie sagen. Ist aber zumindest einen Versuch wert. Ausführlich die Einschränkungen aufführen und begründen.
    Aktuelle Arztberichte lagen sicher schon dem Verschlimmerungsantrag bei?
    Häufig wird man im Widerspruchsverfahren zur Begutachtung eingeladen. Und da ist ein wenig vom Gutachter abhängig.

    Grüßle
    Heike
     
  3. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Flocke,

    hast du denn alle Erkrankungen angegeben und auch die Ärzte aufgelistet?
    Hast du andere Beschwerden eventuell ausgeschlossen?
    Hatte dein Hausarzt alle Unterlagen?

    Es wird zwar nicht die Summe der Beschwerden berücksichtigt, sondern nur die heftigste Einschränkung, aber eine Kollagenose ist nie auf die rechte Schulter beschränkt. Lange Krankschreibungen hattest du auch.

    Ich würde mich mit dem Hausarzt, vielleicht auch mit den Fachärzten absprechen und dann Widerspruch einlegen.
    Achte dabei auf die Widerspruchsfrist. Die ist in dem Bescheid vom Versorgungsamt erwähnt.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Die reguläre Einspruchsfrist gegen einen Verwaltungsakt beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe...
     
  5. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Das Versorgungsamt hatte im Oktober den Rheumatologen kontaktiert. Das hatte mir der Arzt gesagt.

    Hm. Ich gehe nächste Woche noch einmal hin und frage was die genau dem Amt durchgegeben haben.

    Ich bekomme echt die Krise!
    Bin im Widerspruch gegen die DRV.
    Das Jobcenter zweifelt mein Attest bezüglich Dringlichkeit eines Umzugs an und ich muss zum Amtsarzt.
    Und nun auch noch Widerspruch gegen das Versorgungsamt. :(
     
  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Den kannst Du ja zur Fristwahrung erst einmal formlos machen und schreiben, dass Begründung nachgereicht wird.
    Dann kannst Du Dich in Ruhe um alles kümmern.
    Ist manchmal einfach alles zu viel auf einmal.
     
  7. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Flocke!
    Wenn es dir im moment zuviel wird, dann kannst Du, wenn ich es richtig im Kopf habe:confused::mad:, nach 6 Monaten einen Verschlimmerungsantrag stellen und die Symptome, die vielleicht jetzt vergessen wurden, aufführen, dann hättest Du ein bißchen Luft.
    Wirst Du von einem Rechtsanwalt oder VdK/Sovd vertreten?

    Wie Heike geschrieben hat, wenn Du es durchziehen willst, dann muß die Widerspruchsfrist gewahrt werden, die ersmal formlos sein kann, mit dem Hinweis, daß die Begründung nachgereicht wird
     
  8. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Flocke,
    wenn Du zur Fristwahrung erstmal Widerspruch einlegst, bitte bei der Gelegenheit um Zusendung der Unterlagen, die zu der Entscheidung geführt haben (Arztberichte, versorgungsmedizinische Stellungnahme). Daran siehst Du, ob Berichte und von wem angefordert und ausgewertet wurden. Dies kann dann ebenfalls bei der späteren Widerspruchsbegründung wichtig sein.
    LG häsin
     
  9. Flocke_79

    Flocke_79 Bekanntes Mitglied

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    Ich mache es wohl so. Formlos und um Akteneinsicht bitten.

    Werde übrigens durch niemandem vertreten.
     
  10. Medea

    Medea Mitglied

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    Widerspruch

    Hallo an alle,

    ja auf jeden Fall in den Widerspruch gehen und Akteneinsicht fordern, dann siehst Du was der Arzt mitgeteilt hat. Wobei die Ärzte halt nur die Diagnosen auflisten nicht mehr und nicht weniger.

    Liste alle Einschränkungen die Dein Leben betreffen auf! Worin behindert Dich Deine Erkrankung? Was kannst Du nicht mehr so wie früher? Der Grad der Behinderung soll Dir ja einen Nachteilsausgleich bringen. Es heißt ja Teilhabe am normalen Leben und das kann man mit einer rheumatischen Erkrankung nicht mehr.

    Viele von uns finden sich mit ihren Einschränkungen ab und sind froh über die Tage an denen sie keine Schmerzen haben und nicht ständig müde sind. Denke genau nach was hast Du früher gemacht z.B. Hobbys, Freunde treffen, tanzen gehen, Familie treffen, Ausflüge usw. usw. und was davon kannst Du heute nicht mehr machen, wo brauchst Du Hilfe.
    Das alles gut und wegen mir auch drastisch schildern, die Versorgungsämter sparen wo es nur geht. Diese Beschreibung kann man dem Antrag beifügen, da der vorgesehene Platz ja nicht ausreicht. Füge es dem Widerspuch bei. Behalte immer ein Exemplar (Kopie) für Dich.

    Notfalls unterstützt Dich auch bei deinem Einspruch Widerspruch bei der RV der VDK, es ist nicht schlecht dort Mitglied zu sein. Deren Anwälte arbeiten nicht umsonst aber kennen sich aus und kämpfen manches durch. Bei uns reicht oft die Kraft nicht mehr, damit spielen meiner Ansicht nach die Ämter auch ein wenig, wer sich seine Leistungen nicht holt nicht einklagt im Notfall bekommt sie halt nicht.

    Alles, alles Gute und viel Kraft

    Medea
     
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