Brauche Tipps wegen Rentenantrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Nina, 9. September 2004.

  1. Nina

    Nina early bird

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    374
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    In Südhessens häßlichstem Ort
    Hallo,
    nachdem ich meine Umschulung abgeschlossen hatte, musste ich zur Amtärztin beim Arbeitsamt. Dort wurde dann bestätigt, dass ich wegen der RA und verschieden anderen Kleinigkeiten nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten kann. Außerdem ist ein zukünftiger Arbeitsplatz an verschiedene Auflagen gebunden, wie z.B. nur leichte körperliche Aktivität, wechselweise im Gehen, Stehen und Sitzen, kein Heben und Tragen von Lasten, keine Arbeiten in gebeugter Haltung, kein Bücken, Knien oder anderen Zwangshaltungen, keine Wechsel- oder Nachtschichten, keine Witterungseinflüsse, Nässe, Kälte, Zugluft, Hitze, keine Überkopfarbeit.
    Ich denke so ein Arbeitsplatz muss erst einmal gebacken werden. Bisher hat sich die Arbeitspaltzsuche mehr als schwierig gestaltet.
    Das Arbeitsamt hat mir aufgrund von diesem Gutachten sofort das Arbeitslosengeld auf 20 Stunden gekürzt, worauf ich Rente beatragt habe. Ich hoffe, das ich so wenigstens für 20 Stunden Rente bewilligt bekomme damit ich einen finanziellen Ausgleich für die Zeit bekomme, die ich nicht arbeiten kann. Vollzeit würde ich auf keinen Fall schaffen. Wenn ich gesund wäre schon.
    Den Rentenantrag habe ich Anfang August gestellt. Von der BfA habe ich bis jetzt nur die Eingangsbestätigung bekommen.
    Kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten oder hat einen Tipp für mich? Ich werde ja zu einem Gutachtertermin gehen müssen. Wer macht das im Rhein-Main-Gebiet? Wie verhält man sich dort?
    Eigentlich habe ich ziemlich viel Bammel vor der Sache. Aber da mein Mann verdient (wenn auch kein Managergehalt), gibt es dank Hartz 4 ab Januar für mich kein Geld vom Arbeitsamt mehr.
    Ich bin für jeden Tipp von euch dankbar.
    Liebe Grüße und drückt mir bitte alle zur Verfügung stehenden Daumen ! ! !
    Nina
     
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo nina....

    du hast doch gerade sicherlich mein erfahrungen lesen können im deutschland-forum.
    hab mal meinen werdegang hier dokumentiert...immer wieder aktualisiert.vielleicht hilft es dir...

    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=10213

    ich komme zwar aus dem ruhrgebiet...aber das wird sich wahrscheinlich nicht vom rhein-main-gebiet großartig unterscheiden.

    solltest du weitere fragen haben, dann schreib mir ruhig eine pn.

    den beitrag von honigbrummer hast du sicherlich auch gelesen nicht wahr?

    auch hier geht es um den verlauf eines rentenantrages:
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=10624&highlight=dringend+rente

    der link hier führt zu einer site wo es um die EWU geht:

    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/erwerbsunf.htm

    hast du einen schwerbehindertenausweis?
    auch dazu gibt es einen beitrag wo alles mal aufgegliedert ist,wo es um schwerbehinderung geht:

    http://rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=101979&postcount=15

    hoffe,ich konnte dir ein wenig helfen....

    alles gute

    liebi:)





     
  3. honigbrummer

    honigbrummer Arthrosius,D.Gebrechliche

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    Wanne-Eickel ( Herne )
    Hallo Nina,
    hier einmal die gesetzlichen voraussetzungen zur Rente wegen teilweiser erwerbsminderung:
    Voraussetzungen

    [​IMG]Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie teilweise erwerbsgemindert sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

    Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich mindestens drei, aber keine sechs Stunden tätig sein kann.

    Auf das Lebensalter kommt es nicht an.

    Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:


    • Beitragszeiten [​IMG] (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
    • Kindererziehungszeiten [​IMG]
    • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten[​IMG]
    • Zeiten geringfügiger Beschäftigung [​IMG] mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
    • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
    • Ersatzzeiten [​IMG] (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
    Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit u.a. aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.

    Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag.




    [​IMG]


    wenn ich richtig rechne kommen bei dir 4 stunden je tag raus, ist allemal einen versuch wert, ich drücke dir jedenfalls ganz doll ( so weit es bei Rizarthrose geht ) die daumen und hoffe, dass
    in einiger zeit eine erfolgsmeldung hier zu lesen sein wird.
    biba
    honigbrummer

     
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