auriga
Mitglied
Hallo zusammen,
ich habe nach 10 Jahren GdB 30 einen Antrag auf Überprüfung ("Verschlimmerungsantrag") gestellt (der Widerspruch damals wurde abgelehnt).
Daraufhin habe ich 40 bekommen und nun nach Widerspruch und 2 (!!!!) Jahren Laufzeit einen GdB von 50. Mein Doc meint, da wäre mehr drin, eher 60.
Ich bin nur am Überlegen, ob es sich wirklich lohnt, jetzt noch ins Klageverfahren zu gehen und brauche da vielleicht ein wenig Input von Euch, die Ihr selber ggf. einen GdB habt oder Euch eben damit auskennt.
Klar ist mir natürlich der steuerliche Vorteil, je höher der GdB. Das wäre ein Aspekt pro Klage.
Gleichwohl weiß man nicht, wie es vor Gericht ausginge, denn wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See...". Also ein Punkt kontra.
Ein Merkzeichen habe ich nicht und bekomme ich auch nicht. Darum geht es auch nicht.
Ich möchte nur wirklich überlegen, ob sich der Aufwand lohnt (man ist da ja doch zeitlich und ggf. auch emotional involviert, selbst wenn man sich vertreten ließe - und meine Vertretung durch einen Interessenverband war bislang leider nonexistent bis grottenschlecht und ich rechne nicht mit einer plötzlichen Qualitätssteigerung!!!), dass da statt 50 dann ggf. 60 raus kommt, denn schwerbehindert ist schwerbehindert, es gibt weder mehr Urlaub noch sonstwas, mal von der Steuer abgesehen.
Ich freue mich auf Eure Anregungen und Meinungen und bin sehr gespannt, wie Ihr das seht (auch wenn ich natürlich weiß, dass ich die Entscheidung nur alleine treffen kann)!
Liebsten Dank
Auriga
ich habe nach 10 Jahren GdB 30 einen Antrag auf Überprüfung ("Verschlimmerungsantrag") gestellt (der Widerspruch damals wurde abgelehnt).
Daraufhin habe ich 40 bekommen und nun nach Widerspruch und 2 (!!!!) Jahren Laufzeit einen GdB von 50. Mein Doc meint, da wäre mehr drin, eher 60.
Ich bin nur am Überlegen, ob es sich wirklich lohnt, jetzt noch ins Klageverfahren zu gehen und brauche da vielleicht ein wenig Input von Euch, die Ihr selber ggf. einen GdB habt oder Euch eben damit auskennt.
Klar ist mir natürlich der steuerliche Vorteil, je höher der GdB. Das wäre ein Aspekt pro Klage.
Gleichwohl weiß man nicht, wie es vor Gericht ausginge, denn wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See...". Also ein Punkt kontra.
Ein Merkzeichen habe ich nicht und bekomme ich auch nicht. Darum geht es auch nicht.
Ich möchte nur wirklich überlegen, ob sich der Aufwand lohnt (man ist da ja doch zeitlich und ggf. auch emotional involviert, selbst wenn man sich vertreten ließe - und meine Vertretung durch einen Interessenverband war bislang leider nonexistent bis grottenschlecht und ich rechne nicht mit einer plötzlichen Qualitätssteigerung!!!), dass da statt 50 dann ggf. 60 raus kommt, denn schwerbehindert ist schwerbehindert, es gibt weder mehr Urlaub noch sonstwas, mal von der Steuer abgesehen.
Ich freue mich auf Eure Anregungen und Meinungen und bin sehr gespannt, wie Ihr das seht (auch wenn ich natürlich weiß, dass ich die Entscheidung nur alleine treffen kann)!
Liebsten Dank
Auriga
