Hallo Petzi,
ich würde Dir raten, Dir Akteneinsicht gewähren zu lassen, denn diese steht Dir zu. Schlechtestenfalls müsstest du zur Behörde fahren und sie persönlich einsehen, bestenfalls, was ich auf jeden Fall versuchen würde, werden Dir Kopien zugeschickt.
Zur Fristwahrung solltest Du gleichzeitig mit der Beantragung der Akteneinsicht Widerspruch einlegen, wer weiss, wie lange es dauert, bis Du die Akte erhälst!? Und schwups ist der Monat vorbei. Ich würde in dieses Schreiben mit aufnehmen, dass Du den Widerspruch nach Akteneinsicht begründen wirst. Anhand der Akte kannst du dann entscheiden, ob sich Deiner Meinung nach ein Widerspruchsverfahren lohnt, oder nicht. Bist du der Meinung, dass all Deine Probleme ausreichend berücksichtigt wurden, kannst du den Widerspruch zurückziehen und nix passiert.
Ich habe das so gemacht, hatte in meinem ersten Bescheid 30 % bekommen. Konnte der Akte nicht mal entnehmen, dass meine rheumatische Erkrankung berücksichtigt wurde. Damit war mir klar, dass ich ins Widerspruchsverfahren gehe. Wollte erst selbst den Widerspruch begründen, bis mir meine tolle Beraterin in Schwerbehindertenangelegenheiten den tollen Tip gab, dass "ein Briefkopf vom Anwalt" mehr Eindruck macht. Also habe ich meine Unterlagen inkl. meiner selbst verfassten Widerspruchsbegründung an eine Anwältin gegeben, die dann noch einmal eins obendrauf gesetzt hat.
Bei uns in NRW ist es so, dass das Widerspruchsverfahren von der nächst höheren Behörde entschieden wird, nach Vorprüfung der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. In meinem Fall wurde gleich in der Vorprüfung entschieden, dass mein Widerspruch berechtigt ist und Abhilfe geleistet. So habe ich direkt einen GdB von 50 erhalten, bei dem nun auch die rheumatische Erkrankung berücksichtigt wurde...dies allein war der Grund meines Antrags, und nicht die immer schon dagewesenen Fehlstellungen in der WS.
Ein Widerspruchsverfahren kann sich somit lohnen. Was ich mir nicht antun würde, ist ein ewiges Verfahren vor dem Sozialgericht, das kostet Nerven und Zeit, da würde ich auch eher tendieren, 6 Monate zu warten. Nur für einen Verschlimmerungsantrag ist es denke ich auch wichtig, Beweise für eine Verschlimmerung zu liefern, ich weiss nicht, ob da dann reine Stellungnahmen reichen, oder die Behörde dann Befunde, z. B. Röntgenbefunden usw. sehen will!?
Also, Pezi, versuchs ruhig mit dem Widerspruch, die Berhörde, zumindest unsere, pokert gern niedrig bei der Feststellung GdB.
VG Krümel