Blockfrist bei Krankengeldbezug

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Johann44, 7. Juni 2019.

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  1. Johann44

    Johann44 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. Juni 2019
    Beiträge:
    1
    Hallo

    Es geht um folgendes Problem:

    Ich habe seit meiner Kindheit Rheuma war die letzten 3 Jahre mehrmals krankgeschrieben.

    Das erste mal war von 01.04.2016 - 18.10.2016 krankgeschrieben. Danach war ich wieder arbeiten.

    Das zweite mal war ich von 07.01.2017 - 07.03.2017 krankgeschrieben. Danach war ich wieder arbeiten.

    Das dritte mal war ich von 14.03.2018 - 16.11.2018 krankgeschrieben. Danach war ich bis Ende Januar arbeiten, ab Februar war ich arbeitslos.

    Im mai hatte ich einen Schub und bin jetzt seit dem 09.05.2019 krankgeschrieben.

    Jetzt meine Frage: bin ich jetzt bereits in der neuen Blockfrist oder laufe ich in die Aussteuerung der Krankenkasse.

    Ich meine das die neue Blockfrist ja am 01.04.2019 beginnen sollte, da ich ja das erste mal am 01.04.2016 krankgeschrieben war.

    Allerdings habe ich gelesen das ich die letzten 6 Monate arbeitsfähig sein hätte müssen, ich war es aber nur 5 Monate und 3 Wochen.

    Ist leider etwas kompliziert, ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Danke in vorraus für eure Antwort.
     
    #1 7. Juni 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2019
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