Bin neu und brauche Hilfe

monika6

Neues Mitglied
Hallo, erst einmal vorweg bewundere ich alle hier, mit ihren Mut, Stärken, Wissen und Hilfsbereitschaft. Einfach toll!
Es fällt mir trotzdem sehr schwer diese Zeilen zu schreiben, aber ich weiß einfach keinen Ausweg mehr.
Im Jahr 2000 fing meine Krankheit an. Arthrose war der Befund für beide Schultern. Im Jahr 2002 und 2004 jeweils eine OP. Zwischenzeitlich habe ich dann noch Probleme mit meiner HWS und LWS bekommen. Mit der HWS kamm noch der chronische Spannungskopfschmerz, Migräne, Depressionen und Durchschlafstörungen. Jetzt habe ich noch in den Händen, Füßen und Knie Probleme mit beginnender Arthrose. Dieses Jahr habe ich noch einen Hörsturz dazu bekommen. Das ist ein grober Überblick von mir, mit 46 Jahren.
Und jetzt zu meinen Problem, meine jetzige Situation ist im Monent, daß ich im Widerspruch gegen meine zweite Rentenverlängerung bin. Widerspruch habe ich eingelegt und muss diesen noch begründen und weiss nicht wie?
Und daraus entsteht das Problem, wo ich jetzt hingehöre? Gestern war ich beim Arbeitsamt und wollte mich da nach §125 melden, das ist aber wohl so nicht richtig?! Was dann? Es wäre so schön, wenn einer Bescheid weiss! Ich fühle mich ganz sch.... und weiss nicht weiter. Jede Idee ist hilfreich, danke schon im voraus, monika6
 
hallo moni,

erst mal hallo und herzlich willkommen. leider kann ich dir nicht weiterhelfen. bist du vielleicht mitglied einer gewerkschaft oder beim vdk? zu denen kannst du gehen, die können dir weiterhelfen. du könntest auch zu einem rentenberater gehen, aber die kosten meist einen haufen geld.
ich wünsche dir trotzdem alles gute
liebe grüße
brini
 
Antwort

Herzlich Willkommen
Monika,

schau dir den Link an:


Ein Versicherter wird während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber gekündigt und somit arbeitslos. Leistungen vom Arbeitsamt erhält er gleichwohl nicht, da zunächst die Krankenkasse Krankengeld zahlt. Während des Zeitraumes des Bezugs von Krankengeld fordert die Kasse den Versicherten auf, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Dieser Rentenantrag wird durch Bescheid der Rentenversicherung mit dem Argument abgelehnt, eine Erwerbsminderung liege nicht vor. Der Versicherte legt gegen diesen ablehnenden Bescheid Widerspruch ein; das sog. Widerspruchsverfahren läuft noch.

Spätestens nach Ende des 78-Wochen-Zeitraumes wird er dann „ausgesteuert“ so dass die Leistungspflicht der Krankenkasse automatisch endet. Die Krankenkasse weist darauf hin, dass ggf. noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, der ja bisher – wegen des Krankengeldbezuges - noch nicht ausgeschöpft wurde. Nunmehr wendet sich der Versichert an das Arbeitsamt und stellt klar, dass er wegen der gleichen Erkrankung weiterhin arbeitsunfähig ist. Daraufhin erteilt das Arbeitsamt einen negativen Bescheid mit dem Argument: ein Arbeitslosengeldanspruch besteht nicht, da der Versicherte aufgrund seiner Krankheit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. .....Bitte lese alles dazu im Link......

http://www.ra-buechner.de/meldungen...rwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Einer zahlt immer doch es sind Zeiten und Punkte zu beachten.

LG Gisi

www.lupus-rheuma.de

Ps R-O macht süchtig :D
 
Hallo Monika!

Sei "Herzlich Willkommen!" hier bei R-O!

Leider kann ich Dir bei Deiner Angelegenheit nicht helfen, aber ich bin sicher, Du findest hier Hilfe und Unterstützung.

Alles Gute für Dich wünscht Dir

Cori
 
Hallo,
ich schon wieder freue mich sehr über die schnellen netten Nachrichten!
In einer Gewerkschaft bin ich nicht und was ist vdk?
Die Nachricht mit dem Link zu Büchner habe ich gleich ausgedruckt. Das ist super. Geht es doch Richtung Anwalt, um etwas zu erreichen? Habt ihr damit Erfahrungen?
Danke schön, euro Monika
 
Hallo Monika,

Colona hat Recht, versuch beim VdK Dein Glück, nee falsch geschrieben:
Geh zum VdK, die helfen Dir. Das ist die billigste Lösung, bedeutend günstiger als ein Anwalt. Und Vorsicht bei der Bundesagentur für Arbeit, da weiss die Rechte Hand auch nicht, was die Linke tut.

Sieh zu, dass Du ganz schnell eine Begründung zustande kriegst. Bis wann hast Du noch Zeit?

Liebe Grüße

Marion
 
Hallo allen zusammen,
gestern war ich in Berlin beim Vdk und habe einen Termin für Anfang November bekommen und inzwischen wird vom Vdk ein Brief zur Bfa geschickt, daß sie mich vertreten. Hört sich das nicht schon einmal gut an? Mir ist gestern damit eine riesen Last abgefallen:D Das Thema mit dem Arbeitsamt konnte ich zwar noch nicht klären, aber da findet sich bestimmt auch eine Lösung.
Der Fall, der bei RA Büchner beschrieben worden ist, der liegt schon hinter mir. Jetzt ist die Situation so, daß ich schon berentet war und die Verlängerung abgelehnt worden ist. Ein Arbeitsverhältnis besteht auch und ich durch Krankheit dem Arbeitsamt nicht zu Verfügung stehe. Trifft da auch diese Nahtlosigkeitsregelung §125 zu?
Liebe Grüße, eure Monika6
 
Hi Monika,

Jetzt ist die Situation so, daß ich schon berentet war und die Verlängerung abgelehnt worden ist. Ein Arbeitsverhältnis besteht auch und ich durch Krankheit dem Arbeitsamt nicht zu Verfügung stehe. Trifft da auch diese Nahtlosigkeitsregelung §125 zu?

Gegen die BFA oder LVA hattest du Widerspruch / Einspruch gemacht um eine Verlängerung zu bekommen?

Dann hast du eine Zeitrente bekommen?

Du hast Arbeit?
Und Du stehst durch Krankheit dem AA nicht zur Verfügung, brauchst du ja dann auch nicht.

Wenn du 78 wochen kg bekommen hast, wirst du ausgesteuert und bekommst alg1 nach 125, nahtlosigkeitsparagraph
wenn du jetzt nicht krank geschrieben bist,bist du arb.fähig und der rentenantrag hinfällig.

http://64.233.183.104/search?q=cach...+arbeitsamt&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&ie=UTF-8

http://www.ra-buechner.de/meldungen...rwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

http://www.wer-weiss-was.de/theme222/article4194958.html

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG Gisi
 
Hallo Gisi,
danke schön für die Links, aber so wirklich treffen die nicht so auf mich zu oder verstehe ich die nicht?
Zu Deinen Fragen, mein Arbeitsverhältnis besteht seit 1992, 2003 krank geworden, in dieser Zeit Krankengeld erhalten und ausgesteuert, dann ab 12.2004 berentet und eine Verlängerung 2006 gestellt und bekommen bis 30.08.2007 dann die nächste Verlängerung bei der Bfa abgelehnt, Widerspruch von meiner Seite eingereicht und alles dem Vdk übergeben. Nach Ablauf der befristeten Rente hat mich mein Doktor wieder krankgeschrieben, weil ich weiterhin nicht arbeitsfähig bin. Bis der Widerspruch entschieden ist, ist mir leider immer noch nicht klar über wenn ich versichert bin und Geld erhalte?
LG,Monka
 
Hi Monika,

wo ist Frank_Stuttgart bitte melden hier!!!!!

bis 30.08.2007 dann die nächste Verlängerung bei der Bfa abgelehnt, Widerspruch von meiner Seite eingereicht und alles dem Vdk übergeben.

Hast du eine Antwort bekommen
Frag beim VDK nach vielleicht liegt die Antwort bei Ihnen!!

Sorry Monika ich will dir nichts falsches hier raten der Frank kennt sich besser aus.

Wenn die KK nicht zahlt, zahlt das Sozialamt.

Wo hast Du deine Krankmeldung abgegeben?

LG Gisi
 
Guten Abend an alle,
ich möchte meinen Stand der Dinge mal berichten, da ich mal wieder nicht weiß was jetzt kommt.
Am Dienstag habe ich meine Ablehnung vom ALG1 bekommen, mit dem Hinweis das ich nicht dem Arbeitsamt zu Verfügung stehe, weil ich jetzt krankgeschrieben bin.
Die Anwältin vom VdK hat mir heute geraten einen Widerspruch einzulegen aber mit keiner Hoffnung auf Erfolg!
Im November habe ich erst einen Beratungstermin für den Widerspruch von der BfA, da wird auch erst meine Akte bei dem VdK sein.
Bis dahin muss ich mich bei meinen Mann krankenversichern, aber Geld bekomme ich von keinem - wird man so gezwungen wieder arbeiten zu gehen?
Gute Nacht, eure Monika
 
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