@Mondbein Mit dem "Kassenrezept" wollte ich Geomaria ansprechen, weil sie gesetzlich krankenversichert ist und ihr Arzt Dekristol nicht auf Kassenrezept verschreiben will. Bei mir ist es inzwischen auch so, dass die Beihilfe weniger kürzt, als meine Versicherung. Seitdem ich chronisch krank bin, werden die immer kleinlicher. Mein Orthopäde hatte mir für den Rücken Fango verschrieben. Das wurde nicht erstattet, weil nicht "warme Fango" auf dem Rezept stand. Auf meine Nachfrage wußte mein Arzt gar nicht, dass es überhaupt kalte Fangoanwendungen gibt, das hatte er noch nie gehört. In den Jahren davor hatte ich mit dem Rezept ohne den Zusatz "warm" auch nie Probleme. Bei jeder Rechnung, die ich einreiche, wird inzwischen rumgestrichen... Ärgerlich ist auch, dass die Beamten hier in Berlin nach wie vor die Praxisgebühr sowie eine Kostendämpfungspauschale zahlen müssen. Das geht ganz schön ins Geld. In fast allen anderen Bundesländern wurde die Gebühr analog zu den Kassenpatienten abgeschafft.
Kostendämpfungspauschale UND Praxisgebühr - das ist ja heftig Das hab ich ja ehrlich gesagt noch nie gehört Beileid! Die "Streicherei" ist bei mir immer phasenweise ganz schlimm, im Moment ist es wieder besser: vieles wird "durchgewunken", was früher schon verwehrt wurde. Von daher auch mein Verdacht, dass es am jeweiligen Sachbearbeiter liegt. Mein derzeitiger ist entweder ein Gutmensch oder eine Schnarchnase Hast du die Fangogeschichte nachträglich noch klären können oder bist du auf den Kosten sitzengeblieben?
Tortola an geomaria Hallo! Ich kann nicht glauben, daß Deine Hausärztin Dir Dein Calcium bezahlt. Ich denke, das übernimmt eher die Krankenkasse. Viele Grüße von Tortola
Mein Arzt hat die Sache klargestellt. Er schreibt jetzt ausdrücklich "warm" auf die Verordnung. Hab mich informiert, es gibt wohl auch kalte Anwendungen (vor allem als Salbe/Gel) gegen Prellungen. Aber doch nicht in Verbindung mit manueller Therapie bei einem Bandscheibenvorfall. Das war einfach nur kleinlich. Ja, Berlin ist scheinbar so klamm, dass man weder auf die Kostendämpfungspauschale noch auf die Praxisgebühr in Höhe von 12€ (nicht etwa 10 €)!! bei uns Beamten verzichten kann. Aber wir verdienen eh schon am wenigsten, da kommt es auf die 12€ auch nicht mehr an...
Hallo Geomaria, mit solchen Äußerungen musst du dann aufpassen. Sonst steht das SEK vor der Tür wegen Androhung eines Amoklaufes.... Grüßle Aorta
Guten Morgen zusammen, manchmal ist es gar nicht schlecht, wenn man mal persönlich die KK aufsucht.........in einem verzweifelten Moment habe ich es dann mit meinem 4jährigen Kind gemacht. Naja, seitdem sind sie freundlicher, gehen ans Telefon und es läuft besser
Ich bekomme dekristol auf Kassenrezept. Übrigens stand in der Zeitung der Rheuma-Liga ein Artikel über Knochendichtemessung. Es gibt wohl eine Gesetzesvorlage, wonach die Messung bei Risikoerkrankungen von der Kasse übernommen werden sollen. Steht auf Seite 58.
..... und hier in posting 7 und hier ist die pressemitteilung des gemeinsamen bundesausschusses zur knochendichtemessung http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/474/ zu vitamin D / calcium http://www.g-ba.de/downloads/40-268-2169/2013-01-17_AM-RL-OTC_CalciumVitD_TrG.pdf lg marie
huhu esuse, von welchem facharzt bekommst du das dekristol denn auf kassenrezept ich nehme alle 2 wochen 20.000 einheiten oder wie immer man das nennt, bekam privatrezept vom orthopäden u musste es also selbst bezahlen. reicht in der dosierung jetzt aber wohl für 2 jahre. es sei denn es muss noch erhöht werden, aber im blut getestet wurde es noch nie
Hallo norchen, ich bekomme das Dekristol auch auf Kassenrezept. Mir verschreibt es der Rheumatologe, der aber inzwischen auch mein Hausarzt ist. Liebe Grüße NN
Hallo Norchen, das Rezept bekomme ich aus Göttingen, erst hatte ich IDEOS, da brauchte ich aber alle paar Wochen ein Rezept, weil meine HÄ es nur auf Privatrezept schreibt. Dann mußte immer die Chipkarte hin- und hergeschickt werden und ich habe das mal im Anschreiben erwähnt und wurde auf Dekristol umgestellt.
Hallo mondbein, das Beihilferecht und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften sind tatsächlich je Bundesland verschieden, bzw. bei Bundesbeamten das Bundesbeihilferecht. Die jeweiligen Finanzministerien erteilen den Beihilfestellen zusätzliche Weisungen. Teilweise wird auch nach Rechtslage (aktuelle Urteile) neu verfahren. Grundsätzlich hast du die Möglichkeit Widerspuch einzulegen, vorher evtl. beim Sachbearbeiter nachfragen, was vorliegen muss, um einen positiven Bescheid zu bekommen Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist ein Dauerbeleg (ärztliches Attest) für die Akte sinnvoll, in dem ausdrücklich die medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird. Einzelfallentscheidung, wenn NEM die Stellung eines Medikaments einnimmt (z. B. Nennung der Krankheit, Notwendigkeit der Einnahme zu bestimmtem Medikament; wird teilweise schon im Beipackzettel aufgeführt). Viel Erfolg und großzügige Bescheide wünscht Mara