Versorgungsamt GdB
Hallo, Ihr Lieben.
Ich habe sowohl negative wie auch positive Erfahrungen mit dem Versorgungsamt gemacht.
Vor 10 Jahren, es ging um meine Wiedereingliederung in den Beruf nach fast zweijähriger Arbeitsunfähigkeit. Ich war schwer hörgeschädigt und mein rechtes Gleichgewichtsorgan hatte sich verabschiedet. Zusätzlich lösten tiefe Frequenzen extremen Schwindel aus.
Nach einem Widerspruch wurde ich ins Versorgungsamt vorgeladen, traf dort auf ein derartiges Ekel von Gutachter, der mich meine Einschränkungen werder erklären ließ, noch irgendetwas davon glaubte. Um mich für meinen "dreisten" Widerspruch" zu bestrafen, setzte er den GdB von 30 extra auf 20 herunter. Das bedeutete für mich, ich war nicht gesetzlich einem Behinderten gleichgestellt. Folge: kein Kündigungsschutz, keine Umbesetzung aus dem lauten Großraumbüro, was für mein Hör-und Gleichgewichtsproblem absolut nötig gewesen wäre.
Meine Empfehlung für Euch: Geht nicht so blauäugig wie ich an die Sache heran. Lasst Euch für Euren Antrag vom Vertrauensmann der Schwerbehinderten in Eurer Firma beraten und helfen. Falls es so eine Person in Eurer Firma nicht gibt, tretet einem Sozialverband z.B. VDK bei, dort wird Euch kompetent geholfen.
Außerdem fragt bei der Rheumaliga nach, welcher Rheumatologe auch vernünftige Gutachten erstellen kann und will.
Und, falls ihr Euch durch die Krankheit oder auch allgemein psychisch beeinträchtigt fühlt, besprecht das auch unbedingt mit "Eurem" Gutachter". Der psychische Aspekt wird zusätzlich auf den Grad der Behinderung Auswirkungen haben.
Ich selbst habe, obwohl ich mir eigentlich geschworen hatte, nie in meinem Leben nochmal irgendeinem behördlichen Gutachter in die Hände fallen zu wollen, dieses Mal die o. g. Vorgehensweise gewählt und fühle mich aktuell auch fair und angemessen eingestuft.
Wie schon von jemanden erwähnt, muss ein GdB von mindestens 30 vorliegen, damit man sich von der Gleichstellungsbehörde des Arbeitsamtes, einem Behinderten gleichstellen lassen kann. Bitte auch bei diesem Antrag unbedingt professionelle Hilfe der o.g. Stellen in Anspruch nehmen. Auch hier kann es schiefgehen, wenn man keine Ahnung hat.
Die sog. Gleichstellung sichert Euch einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz, den man als chronisch kranker Mensch u. U. bei entsprechenden Fehlzeiten dringend benötigt.
Die steuerlichen Vorteile sind eher mager.
Ab einem GdB von 50, erhaltet ihr einen Schwerbehindertenausweis, müsst nicht auch noch einen Gleichstellungsantrag durchziehen, um die genannten Vorteile zu haben. Ihr könnt vom Versorgungsamt eine Broschüre erhalten, die Euch alle Vorteile je nach Art und GdB im Detail erläutern.
Ich wünsche Euch allen eine gerechte, faire Einstufung und geht bloß nicht so dumm naiv, wie ich damals an die Sache ran. Mir hat schließlich ein Zufall meinen Job gerettet, aber um ein Haar hätte ich resigniert. Das soll Euch erspart bleiben, das Berufsleben ist heutzutage schon schwer genug.
Rena