Havin
Neues Mitglied
Hallo...
Ich habe bezgl. des BSG-Beschlusses einige Fragen liebe Leute... das Sozialgericht ist nicht der Rechtsprechung des BSG gefolgt... (hatte einen Widerspruch eingelegt gehabt)...
Mein Anwalt sagt wir sollen in Berufung gehen... In Revision zu gehen empfiehlt er nicht, da bereits wohl mehrere Revisionsverfahren anhängig sind im Bundessozialgericht...
Meine Fragen sind: was bedeutet Berufung und was bedeutet Revision????????
Und meint ihr es kann Erfolg bringen weiter zu machen oder sollte man das Verfahren abschließen (also hält mich der Anwalt nur hin)?????????
Ich danke euch wie immer für eure Antworten...
Gruß Havin...
Ich habe bezgl. des BSG-Beschlusses einige Fragen liebe Leute... das Sozialgericht ist nicht der Rechtsprechung des BSG gefolgt... (hatte einen Widerspruch eingelegt gehabt)...
Mein Anwalt sagt wir sollen in Berufung gehen... In Revision zu gehen empfiehlt er nicht, da bereits wohl mehrere Revisionsverfahren anhängig sind im Bundessozialgericht...
Meine Fragen sind: was bedeutet Berufung und was bedeutet Revision????????
Und meint ihr es kann Erfolg bringen weiter zu machen oder sollte man das Verfahren abschließen (also hält mich der Anwalt nur hin)?????????
Ich danke euch wie immer für eure Antworten...
Gruß Havin...