Hallo zusammen! Hier kommt der versprochene Artikel zu der BU-Versicherung.
Der Fachmann meldet sich zu Wort:
Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) / Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Erwerbsminderung / Sonstige Vorsorgemöglichkeiten
1. Schutzmöglichkeiten für Menschen mit Vorerkrankungen - „noch-nicht-Erwerbsgeminderte“
1.1. Privatpersonen
Es lohnt sich „in leichteren Fällen“ immer, zusammen mit einem guten neutralen Betreuer bei den Versicherungen zu „kämpfen“. Aussichten auf einen Erfolg sehe ich dann, wenn sich der körperliche Zustand seit längerem nicht verschlechtert hat, keine längeren Krankschreibungen in den letzten Jahren erfolgt sind, wenn nicht ständig Medikamente zwingend erforderlich sind, wenn keine Organe befallen sind und wenn medizinische Gutachten positiv sind.
Würde man die Gesundheitsfragen im Antrag nicht bestehen, bietet sich ein besonderer Rententarif bei einer großen deutschen Lebensversicherungsgesellschaft an: Ohne Gesundheitsprüfung gibt es sofort einen u n f a l l bedingten BU-Schutz in Form einer Beitragsbefreiung bei mindestens 50 %iger BU. 5 Jahre nach Vertragsschluß gibt es diese Beitragsbefreiung auch für k r a n k h e i t s bedingte BU. Fazit: Zwar wird keine BU-Rente gezahlt, aber immerhin wächst das Altersversorgungskapital auch dann weiter an, wenn nach 5 Jahren oder später einmal BU eintritt und man selbst nicht mehr sparen kann.
Ein neutraler Betreuer bietet außer der echten BU-Versicherung auch eine „Grundfähigkeits-Versicherung“ an, die dann leistet, wenn verschiedene genau definierte Tätigkeiten (kumulatives Bsp.: Sitzen, Tragen, Bücken nicht mehr möglich, oder anderes Bsp.: Sehen ist unmöglich) nicht mehr möglich sind. Dort sind die Aufnahmekriterein nicht ganz so hart; der Preis ist auch günstiger.
Fazit: Eine Gesellschaft bietet Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsfragen an; eventuell ist auch eine „Grundfähigkeitsversicherung“ möglich.
1.2. Arbeitnehmer/innen (Betriebliche Altersversorgung, BAV)
Wie oben unter 1.1. gibt es ein Angebot o h n e Gesundheitsprüfung - hier sogar mit einer (kleineren) Rente im Erwerbsminderungsfall! Dieses Angebot gibt es nur im Rahmen der „Betrieblichen Altersversorgung“ (BAV) in Form einer bestimmten „Pensionskasse“:
Die „Pensionskasse“ ist eine besondere Art der Rentenversicherung.
„Betriebliche Altersversorgung“ bedeutet, daß Sie einen Teil Ihres „Bruttos“ umwandeln in die (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen-)-Versorgung (z.B. in eine „Firmendirektversicherung“ oder in die „Pensionskasse“). Der Vorteil der BAV: Sie zahlen auf den umgewandelten Teil k e i n e Steuern und bis Ende 2008 auch keine Sozialabgaben. Das spart - je nach persönlichem Steuersatz - teilweise mehr als 50 % gegenüber Versicherungen, die man aus seinem „Netto“ zahlen müßte. (Wer einen EUR 400,--„Job“ hat, kann dieses Angebot nicht nutzen. Anders, wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.)
Rente bei „Erwerbsminderung“ statt bei „BU“: Die „Erwerbsminderung“ ist ein Begriff aus der gesetzlichen Sozialversicherung und setzt die amtliche Feststellung der Erwerbsminderung voraus.
Ein Nachteil dieser Pensionskasse ohne Gesundheitsfragen ist die relativ kleine Rente, die nach Feststellung der Erwerbsminderung anläuft. Also: Soviel wie möglich umwandeln, das führt zu höheren Renten. Maximal EUR 204,-- / Monat oder EUR 2.448,-- / Jahr; diese Beträge steigen jedes Jahr im Rahmen der Erhöhung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze an.
Eine Besonderheit der Pensionskasse ist, daß ein Single ohne Kinder im Rentenalter nichts an Dritte vererben kann. Nur für seine Beerdigung steht dann ein Sterbegeld zur Verfügung. Der Rest fällt an die Solidargemeinschaft. (Grund hierfür: Die steuerliche Begünstigung der Pensionskasse)
Noch ein paar Infos zur Betrieblichen Altersversorgung (BAV): Die umgewandelten Gehaltsbestandteile sind sofort unwiderruflich und unverfallbar. Sie sind insolvenzgeschützt, weil sie nicht vom Arbeitgeber verwaltet werden; die Gesellschaften werden durch das BAFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) kontrolliert; zeitweiliges oder endgültiges Aussetzen ist möglich, nach einem Wechsel des Arbeitgebers ist auch eine private Fortführung möglich. Durch die etwas geringeren Renten- und Arbeitslosenbeiträge sinken in den entsprechenden Notfällen auch die Ansprüche.
Der Chef hat übrigens die P f l i c h t zur umfassenden und neutralen Info über die Möglichkeiten der BAV (Betr. Altersvers.). Er kann zwar die Gesellschaften aussuchen (und auch nur eine Firmendirektversicherung anbieten). Er muß aber aufpassen: Nach dem Betriebsrentengesetz haftet er subsidiär, wenn die Gesellschaft nicht mehr die versprochenen Leistungen erbringt. Deshalb sollte der Chef nicht selbst eine Gesellschaft aussuchen, sondern unabhängigen Rat einholen und das Haftungsrisiko damit elegant delegieren. Der Chef / das Unternehmen ersparen sich die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung bis Ende 2008. Außer einer zusätzlichen Gehaltsbuchung hat er keinen Aufwand.
Die Pensionskasse läuft seit 2002 parallel zur Firmendirektversicherung, beide wiederum parallel zur Unterstützungskasse. Eine Angestellte, ein Angestellter oder ein(e) GmbH-Geschäftsführer(in) kann also parallel zur Firmendirektversicherung auch die Pensionskasse und die Geschäftsführerversorgung.
Fazit: Es gibt eine Möglichkeit für Nicht-Gesunde zur Erlangung einer BU-Rente ohne Gesundheitsfragen bei einer Pensionskasse.
2. Schutzmöglichkeiten für Gesunde
Spätestens mit 16 Jahren jeden gegen die finanziellen Folgen der BU (anfangs noch „Schulunfähigkeit“) absichern! In so jungem Alter ist und bleibt der Beitrag bis zum Alter 65 günstig. Bei manchen Anbietern kann man bereits ab Schuleintritt Schutz erhalten für die Kinder.
A l l e - auch undefinierte - Beschwerden und Symptome müssen im Antrag oder auf einem im Antrag so bezeichneten Beiblatt angegeben werden. Sonst riskiert man, später keinen Schutz zu haben und die ganze Zeit umsonst die BU-Versicherung bezahlt zu haben!! Hier zeigt sich der Kundenvorteil eines Versicherungsmaklers: Im Zweifel haftet der Makler. Ein Versicherungsvertreter haftet nicht.
Eine „Erwerbsunfähigkeitsversicherung“ ist nicht als Alternative, sondern nur als Ergänzung anzuraten: Der EU-Fall ist relativ selten. Die EU ist eine Ergänzung zu einer bestehenden BU-Absicherung (empfehlenswert in Form einer Einmalauszahlung).
Inzwischen sind die BU-Bedingungen bei den guten Anbieter so kundenfreundlich, daß niemand auf einen anderen (schlecht bezahlten und schlechter angesehenen) Job verwiesen werden kann.
Nicht auf den Verkaufstrick eingehen, nur bis Alter 55 oder 60 versichert zu werden (weil es billiger ist und für den Anbieter besser aussieht). Wovon leben Sie denn dann ab Alter 56?
Im Gegensatz zu Stiftung Warentest rate (nicht nur) ich durchaus zu einer kleinen Kapital- oder Rentenversicherung mit BU-Schutz: Häufig werden die besten BU-Bedingungen nur bei dieser Kombination angeboten. Und das angesammelte Kapital kann im Notfall zur Überbrückung (Stundung, Beleihung) verwandt werden. Außerdem gibt es bei vielen Kombi-Tarifen auch Zusatzleistungen wie z.B. jährlich aufgestockte Beitragsbefreiungen oder garantierte BU-Rentensteigerungen. Es gibt sogar einen Anbieter, bei dem die BU-Rente lebenslang läuft, wenn die BU vor Alter 50 eingetreten ist!
Und im Gegensatz zu manchen Hitparaden rate ab, beim billigsten Anbieter die BU abzusichern. Die billigsten sind nicht immer die erfreulichsten Anbieter, wenn es an das Zahlen geht. So gibt es das böse Diktum, daß es sich bei einigen Anbietern lohnt, gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.....
Es gibt mehrere „Rating-Gesellschaften“ für die BU-Bedingungen. Die Note „5 Sterne“ von Morgen & Morgen gibt es inzwischen zuhauf. Die Note „FFF“ oder „FF“ von Franke & Bornberg ist da schon wertvoller.
Nie vergessen, daß die Finanzkraft, die stillen Reserven und das Marktstanding der jeweiligen Gesellschaft ebenso zu beachten sind. Und da bleiben in Deutschland leider nur noch sehr wenige übrig.
Schauen Sie sich verschiedene Publikationen an, z.B. auch „PlusMinus“ im ARD / im Internet (zuletzt 9/2003) und achten Sie auch darauf, welche Gesellschaften immer wieder genannt werden.
Einige hervorragende Anbieter aus „England“ (juristisch korrekter: Irland) werden meist nicht mit den deutschen verglichen. Zu Unrecht, wie (nicht nur) ich meine, denn immerhin haben fast alle „Engländer“ in den zurückliegenden 200 Jahren ihre Verpflichtungen erfüllt, was man von deutschen und österreichischen Gesellschaften nicht gerade behaupten kann (auch wenn Währungsreformen und Enteignungen nicht den Gesellschaften anzulasten sind). Tatsache ist, daß es im angelsächsischen Bereich eine Tradition effektiver Vermögensverwaltung gibt, die man auch nutzen sollte. Die Renditen lagen und liegen höher als bei den meisten deutschen Anbietern. Die besten Rückdeckungen in der Betrieblichen Altersversorgung sind über „englische“ Versicherungen darstellbar.
Interessant sind auch die Ratings von „Standard & Poor´s“ zu Lebensversicherungen: „AA“ und „A“-Rating ohne Zusatz „PI“ sind akzeptabel.
Mißtrauen ist angesagt bei jungen Gesellschaften oder solchen mit agressiver Werbung. Auch die „Mannheimer-Versicherung“ fiel durch schnelles Wachstum und große Werbung auf - und hatte gute Noten bei Stiftung Warentest.....
Wer (wie ich) Versicherungen als notwendiges Übel ansieht und nur die Großrisiken absichern will, der ist mit dem Konzept „dread disease“ besser (und auch billiger) bedient. Der beste Anbieter in Deutschland ist gleichzeitig auch international einer der besten Gesellschaften. Hier gibt es eine Einmalauszahlung nach Eintritt einer von definierten 35 schwersten Krankheiten, z.B.
Systemischer Lupus erythematodes
bakterielle Meningitis mit dreimonatiger neurologischer Schädigung
Motor-Neurone-Erkrankung
Muskeldystrophie
Schwere rheumatoide Arthritis mit größeren Deformationen in mindestens drei definierten
Gelenksregionen und eingeschränkter Aktivität über 6 Monate
usw.
oder Eintritt des Pflegefalles. Außerdem wird die Beitragsbefreiung bei BU angeboten.
Ein Mischmodell ist eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei BU und Einmalauszahlungen bei Eintritt von Krebs, Koronarbypass, Infarkt, HIV, Nierenversagen, MS, Schlaganfall.
Übrigens: Rauchen lohnt sich wirklich nicht - bei den beiden letzten Vertragstypen müssen Raucher mehr zahlen!
An alle Chefs gerichtet: Die BAV für sich oder die Führungsriege nicht von einem „Versicherungsvertreter“ oder der Bank einrichten lassen (haften ja nicht!, s.o.), sondern von einem neutralen Fachmann. Der gestaltet die Zusagen so, daß beim späteren Firmenverkauf die eingerichtete Zusage übertragen oder durch ihren modularen Aufbau einfach beendet werden kann. Außerdem kann er die Rückdeckung kostengünstiger gestalten. Und schließlich freut sich der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer über die Haftungs- und Arbeitsentlastung.
Demnächst läuft in Stuttgart ein Gerichtsverfahren an, wonach Beschäftigte unter anderem Regreß geltend machen für unterlassene BAV-Aufklärung (§§ 1 und 1 a BetrAVG = BetriebsrentenG). Also: An das Schwarze Brett oder in das Intranet eine entsprechende Info über die Möglichkeiten. Auch hier besser einen Neutralen beauftragen.
Und, liebe Chefs, was hindert Sie, etwas den Mitarbeiter/innen dazuzugeben, wenn die so nett sind, Lohn / Gehalt umzuwandeln und Ihnen Sozialabgabenvorteile bescheren? Und wäre es nicht ein Beitrag zum Kostensenken, statt der nächsten Lohnerhöhung und statt VL eine bilanzneutrale und flexible Zusage abzugeben? Davon profitieren nämlich Sie bzw. Ihr Unternehmen mehr als Sie denken.
Fazit: Nicht abwarten, nicht alles glauben, aktiv sein und Infos sammeln und vor allem ehrlich und umfassend die Gesundheitsfragen beantworten. Und vor allem: Die BAV nützen!
3. Was man sonst noch tun kann
Jeder sollte eine „Betreuungsverfügung“ verfaßt haben - sie ist noch wichtiger als ein Testament. Man ist ein Betreuungsfall, wenn man allein ist bzw. eine andere Person nicht die nötigen Vollmachten hat u n d wenn man aus verschiedenen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist. Fehlt diese Verfügung, drohen im Extremfall „Amtsbetreuer“, die nicht immer ganz uneigennützig handeln.... .
Keine „Berliner Testamente“ ohne umfassende steuerliche oder notarielle Beratung (Erbschaftsteuer!, Gefährliche Pflichtteilsansprüche!) verfassen bzw. vorhandene Testamente überprüfen lassen.
Überprüfen Sie Ihre Bankverbindungen, Fonds (grundsätzlich Dachfonds stoppen, Fonds nicht mehr bei Ihrer Sparkasse oder Bank, sondern direkt bei der Gesellschaft oder bei Direktbank), Abonnements (selten wird man schlauer), Versicherungen (schlechte Lebensversicherungen beitragsfrei stellen), Mitgliedschaften (Fitneßclubs verdienen an den Nichtteilnehmern - ich weiß, wovon ich rede) und Ihre Lese- (Bohlen) und Sehgewohnheiten.... Und wer ist des Deutschen schlimmster Wertvernichter? Richtig, das überdimensionierte Auto. Also: 2 Jahre länger das „alte“ Auto fahren, nächstes Auto mit weniger Hubraum. (Daimler, BMW, Jeep und Porsche: Verzeiht mir).
Wir werden alle später erhebliche Summen für unsere Gesundheit aufwenden müssen. Hier bietet sich ein Beitragssicherungsprogramm an - für “Gesunde“ auch mit einer Beitragsbefreiung. Dann sind Sie in der Lage, auch im Alter lebenslang die steigenden Gesundheitskosten zu tragen.
An die Chefs gerichtet: Fast immer nimmt das eigene Testament nicht Rücksicht auf den / die Gesellschaftsverträge! Das ist tödlich. Hier einmal überlegen, worauf es Ihnen ankommt, den Steuerberater fordern und anschließend zu einem guten Notar marschieren. Den worst case nicht verdrängen, sondern die Unternehmensnachfolge oder -fortführung j e t z t regeln. Das kommt bei den kreditgebenden Banken auch gut an.
Schalten Sie häufiger ab - das ist im weitestmöglichen Sinne gemeint.
Ihnen wünsche ich jetzt viel Glück und Zufriedenheit, auch wenn das Leben nicht immer lustig ist. Weitergehende Fragen werden gerne beantwortet.
Albrecht / Uschi(drei)