Hallo Düsí,
die Berufsgenossenschaft kommt eigentlich nur für Leistungen infolge eines Arbeits- oder Wegeunfall bzw. einer anerkannten Berufskrankheit in Frage. Ob Leistungen für eine rheumatische Erkrankung darunter fallen wage ich arg zu bezweifeln. In diesen Fällen muss der Antrag an den Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Knappschaft) eingereicht werden. Schau doch mal, ob es in Deiner Nähe eine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers gibt, dort wirst Du auch beraten wie Du den Antrag auszufüllen hast.
Viel Erfolg
Gruß Kathrin