Beihilfeberechtigung Frage

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von bise, 2. Februar 2016.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    hallo, ich habe schon im netz gesucht; aber nix aussagekräftiges gefunden.
    im öffentl. dienst gibt es doch beamte und angestellte.

    beamte sind beihilfeberechtigt. das weiss ich.

    doch wie verhält es sich mit den angestellten im öffentl. dienst?
    ich weiss, dass die angestellten meist pflichtversichert sind. sie wären somit im krankheitsfall versorgt, wovon die gkv auch wohl ausgeht. doch es gibt immer wieder mediz. an sich notwendige aufwendungen, die die gesetzl. kassen im einzelfall nicht übernehmen (wollen). die beihilfe übernimmt (anteilig) bei beamten die kosten. hat in einem solchen fall der angestellte einen anspruch auf beihilfe? oder kann nur ein beamter diesen anspruch geltend machen? letzteres wäre in meinen augen doch sehr ungerecht.
    ich weiss, seit 1999 ist alles anders geregelt für öffentl. angestellte.
    die frage zielt auf all die angestellten ab, die vor 1999 in den öffentl. dienst getreten sind und immer drin geblieben sind und/oder schon als öffentl. angestellte in rente gegangen sind.
    habt ihr ahnung von dieser materie? an sich sollte das ergebnis irgendwo zu finden sein, doch wo?

    lg
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    DANKE für den link.

    wurde jem. nicht beamtet sondern sass zeit seines lebens - in diesem falle "nur" - auf einer angestelltenstelle im öffentlichen dienst und arbeitete wie der verbeamtete kollege mit gleicher ausbildung, verliert er jetzt im rentenstand die evt. früher vorhandenen beihilfeansprüche. gerade im alter, wenn die beschwerden sich bemerkbar machen!!
    der beamte hingegen kann über die sicherungen der beihilfe seinen lebensabend sorgenfreier geniessen.
    ich halte das nicht für fair.
    bei gleicher leistung nicht nur unterschiedliche bezahlung sondern auch ab 65 jahre schlechtere absicherung im alter.

    lg
     
  3. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

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    Hi Bise,
    die Trennung zwischen Beihilfeberechtigung und GKV ist sicher nicht immer fair - und meist steht sich der privat versicherte Mensch besser.
    ich fands allerdings auch nicht fair, dass ich in der Erziehungszeit oder während der Teilzeitbeschäftigung immer den vollen Satz bezahlen musste - egal, wieviel oder wenig ich verdient habe.
    Und meine Versicherung wird auch immer teurer, so dass ich es auch schon erlebt habe, dass Leute mit einer kleinen Pension ihre private Versicherung auf ein Minimum zusammen streichen mussten.
    Das nur mal so "off-topic" rein geworfen.
     
  4. O-häsin

    O-häsin Guest

    Guten Morgem bise,
    das müßte in der jeweiligen Beihilfeverordnung des Landes stehen. Es gibt z.B. in NRW eine entsprechende Vorschrift (BVOTb), wonach Tarifbeschäftigte, also Angestellte, die vor 1999 und ununterbrochen im öff. Dienst sind, Anspruch auf Beihilfe haben, bei wöchentlich verkürzter Arbeitszeit halt anteilig. Wird die Beschäftigung beendet, auch vorübergehend, dann entfällt der Anspruch später.
    LG häsin
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ich bin immer noch etwas irritiert, dass die beihilfeberechtigung der öffentl angestellten erlischt, sobald sie rente beziehen. die beamten hingegen werden auf lebenszeit als beihilfeberechtigte geführt. das soll wohl in allen bundesländern so sein.
    mir erschliesst sich immer noch nicht sinn und zweck der trennung zwischen beamten und öffentl. angestellten; sobald beide gleiche ausbildung, gleiche fähigkeiten aufweisen und die gleiche arbeit erledigen. da gibt es keine unterschiede ausser in der honorierung ihrer arbeitsleistung und in der unterstützung im krankheitsfalle.
    lg
     
  6. O-häsin

    O-häsin Guest

    Der wesentliche Unterschied ist in der Geschichte begründet und gewachsen. Beamte sind, anders als Angestellte, in der Regel für hoheitliche Aufgaben vorgesehen und haben eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber/Staat, dürfen z.B.nicht streiken, müssen unentgeldlich Überstunden leisten, müssen als Bundes- oder Landesbeamte mit Umzügen rechnen usw. Der besonderen Verpflichtung gegenüber steht eine besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Staates, aus der heraus er einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe übernimmt. Es sind halt zwei unterschiedliche Systeme, die man nicht ohne weiteres vergleichen kann.
    Man könnte es auch "ungerecht" nennen, dass Beamte im Ruhestand immer Steuern zahlen. Sie zahlen damit, wenn man so will, selbst in den Steuerpott ein, aus dem heraus sie dann Beihilfeleistungen bekommen. Dagegen hat mal ein Beamter geklagt. Herauskam: wirklich ungerecht. Aber nicht, dass die Steurerpflicht entfiele, nein, Angestellte sind nach Renteneintritt ebenfalls steuerpflichtig. Das galt zwar immer schon, kam aber und kommt aus anderen steuerrechlichtlichen Gründen erst ab einer recht hohen Rente infrage, die manch Beamter nicht als Versorgung erhält. Polizei und Feuerwehr, als Beispiel, die ganz besonders ihren Kopf hinhalten müssen, sind m.W. immer noch nur im mittleren Dienst mit relativ zu anderen (gehobenem und höherem Dienst) geringen Bezügen.
    Ein Exkurs, um es vielleich ein bißchen verständlich zu machen...
     
  7. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

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    Aber bevor der Staat auf Steuereinnahmen von einem Teil der Bevölkerung verzichtet -- weitet er (um der Gerechtigkeit willen) die Steuerpflicht aus. Was wahrlich ungerecht ist, denn die Rentenbeiträge wurden aus versteuertem Einkommen entrichtet. Und die Beamten haben nie was in ihre Pensionskasse gezahlt.

    Uschi
     
    #8 3. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2016
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    0-häsin,
    was du über die entwicklung geschrieben hast, stimmt.

    doch mittlerweile werden für die gleiche arbeit beamte und öffentl. angestellte eingesetzt.
    beide müssen ihr arbeitspensum schaffen, auch wenn dafür unbez. überstunden geleistet werden müssen.
    beamte streiken nicht, das stimmt. doch die öffentl. angestellten, die die gleiche arbeit erledigen, streiken auch nicht. welcher angestellte kollege könnte sich leisten, zu streiken und dem beamteten kollegen, der sich mit ihm den raum und die vertretung teilt, die arbeit zur erledigung zu zuschieben?

    die situationen haben sich grundlegend gewandelt.
    nix für ungut.
     
  9. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

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    off-topic -
    bise, der angestellte Kollege streikt sehr wohl wenn ich nicht streike - und das ist sein gutes Recht und ich werde einen Teufel tun und ihm da was anderes sagen!
    Dieser Kollege geht am Ende der Woche auch 2 Stunden früher als die (wenigen) beamteten Kollegen - weil wir in Vollzeit die 41-Stunden-Woche haben - ohne Lohnausgleich und schon seit einiger Zeit, während die Angestellten 39 Stunden machen.
    Sind schon mal 8 Stunden im Monat (so über den Daumen) - das sind umgerechnet 12 Arbeitstage im Jahr (für den Angestellten - für uns weniger, wir müssen ja mehr Stunden /Tag machen:p).
    Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Bezahlung eines Angestellten bei gleicher Einstufung höher ist - aber nur, weil er/sie dann noch die Sozialabgaben leisten muss. Netto wird sich das nicht viel tun. Nur "kosten" wir den Arbeitgeber (der ja der Steuerhzahler ist) dadurch weniger. (1)
    Wenn ich einen Berufsweg einschlage weiß ich was ich tue. Es gibt deutliche Vorteile des Beamtentums - aber eben auch Nachteile.
    Und ehrlich gesagt bin ich's ein bisschen leid, dass so oft gleich die "Anti-Beamten-Keule" rausgeholt wird. Sorry, wenns jetzt gerade raus platzt.
    Wenn man schon eine Festanstellung im öffentlichen Dienst sein eigen nennen kann, steht man sich im Vergleich mit vielen Anderen so oder so recht gut - besonders wenn die Gesundheit zickt.
    moi (die jetzt nichts mehr off-topic schreiben wird:cool:)
    Fußnote: (1) betrifft den mittleren Verwaltungsdienst - ist glaube ich z.B. im Schuldienst anders.
     
  10. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Also Hamburg zahlt für die Angestellten noch Beihilfe, (nach altem Recht) aber längst nicht mehr für alles. Brillen zum Beispiel nicht.
    Das letzte Mal hab ich anteilig was für die Zähne wiederbekommen.
     
  11. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Im Revier
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