Beihilfe kürzt jetzt sogar Fangopackungen

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Silberpfeil, 21. Juli 2013.

  1. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    habe meinen Bescheid von der Beihilfe erhalten- ich dachte ich spinne...die zahlen mir statt 20,50€ pro Packung nur 11,30€ . Das war noch nie so. Obwohl das Rezept von der Orthopädin ausgestellt wurde und auch von eine Physiotherapeutin gemacht wurde..

    Persönlich finde ich den Preis auch ganz schön happig- für so eine Fangopackung- denn wenn ich als Selbstzahler eine kaufen würde bezahle ich nicht so viel- auch nicht als gesetzl. Versicherter...
    Aber bei den Privaten zocken alle ab....

    Hat jemand Erfahrung- wie bekomme ich mein Geld? Hat die Physiotherapie was falsch gemacht oder die Beihilfe???

    LG
     
  2. Louise1203

    Gesperrter Benutzer

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    Moin Silberpfeil,

    die Beihilfe hält sich ganz strikt an die GOÄ, also die Gebühren-Ordnung der Ärzte. Sollte deine Physiotherapeutin zuviel berechnet haben, musst Du leider die Differenz zahlen.

    Klar können die bei uns Privaten mehr abzocken aber dafür passen Beihilfe und PKV ganz genau auf....

    Bei meiner Beihilfestelle bekomme ich immer eine Erklärung für solche Differenzen. Sei es schriftlich, direkt an die Abrechnung geheftet oder eben telefonisch, wenn ich da anrufe.

    An Deiner Stelle, würde ich mich an den Sachbearbeiter wenden und ihn freundlich fragen was da Sache ist.

    Lieben Gruss

    Louise
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Danke für deine Antwort- ich rufe da heute noch an . Ja sie haben es erklärt, aber woher soll ich wissen was in einer Anlage 9 und 10 stehen bzgl. BBhV §49(1) Nr.1...????
    So wie ich es verstehe, gehört Fango nicht dazu, die VOLL erstattet wird...
    Für mich steht jedenfalls fest, das lasse ich mir dann nicht mehr verschreiben.

    Und ich schätze, dass das der Beihilfeergänzungstarif auch nicht erstattet???
     
  4. Louise1203

    Gesperrter Benutzer

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    Moin,

    ich verstehe auch nicht immer was da drin steht.....

    Ob Du durch Beihilfeergänzungstarif mehr erstattet bekommst, weiss ich nicht. Ich bin nur zu 70% Beihilfeberechtigt, die restlichen 30% werden durch die PKV abgedeckt.

    Was ich aber gemerkt habe ist, dass die Beihilfe sogar noch schärfer berechnet wie eine gesetzliche KV. Im Gegenzug dazu, meckern beide Seiten nicht bei den Rheuma-Medis. Es wird schnell abgerechnet, denn ich kann bei den Summen nicht in Vorleistung gehen.

    Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du nicht auf die Kosten quasi sitzen bleibst.

    Lieben Gruss

    Louise
     
  5. BienchenSumm

    BienchenSumm summt herum

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    Liegt es vielleicht daran, dass auf dem Rezept nicht explizit "warme" Fango stand?
    So ist es mir nämlich im letzten Jahr ergangen, allerdings mit der PKV.
    Die hat mir auch nur einen Bruchteil erstattet, mit der Begründung, dass es auch kalte Fango gibt - die ist preiswerter.:D
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ....habe gestern ja bei der Beihilfe angerufen, mir aber vorher die BBhV ausgedruckt.
    Ja, es lag daran, dass die Physiotherapie nur ganz klein auf der Rezeptverordnung-wo ich auch immer unterschreibe- vermerkt hat, dass es Teilpackungen sind.
    Auf der Abrechnung steht nur Fango - Ja und dann dachte die Beihilfe- Wiederverwenddbare Packung.Auf dem Rezept haben sie das mit der Teilpackung nicht gelesen....na ja egal- ich soll es nochmal hin schicken- und sie gucken es sich an.

    Das ist ja auch das Gleiche mit bestimmten AbrechnungsNr. bei normalen Arztbesuchen- wenn die zusammen an einem Tag geltend gemacht werden vom Arzt- Kürzen sie auch- auch die PKV...( ist auch normal- wie kann ein Arzt an einem Tag abrechnen- dass er/sie mich 2x untersucht hat(obwohl nur 1x)- nur die Abrechn.-Ziffer ist jeweils eine andere und der Arzt kassiert doppelt.

    Mein Einspruch wegen Fahrkostenerstattung zur Klinik ist ja auch noch offen bei der Beihilfe- mal sehen, wann ich da bescheid bekomme.....
     
  7. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    an der Küste, wo es wunderschön ist
    Nach § 49 BBhV ( 1) Nr. 1 mindern sich die beihilfefähigen Aufwendungen um 10 % der Kosten, mindestens um 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch jeweils nicht um mehr als die tatsächlichen Kosten bei.......Nr.1 : Arznei und Verbandmitteln.


    Das wird dann vom beihilfefähigen Betrag abgezogen.
     
  8. Blonder Brummer

    Blonder Brummer Mitglied

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    Kürzung

    Hallo Silberpfeil,
    es ist natürlich nicht schön, dass die Beihilfe dir die Zahlung der Fangopackung gekürzt hat.
    Ich habe im letzten Jahr (2012) 370.00 Euro Zuzahlungen leisten müssen, weil meine KK nicht den gesamten Betrag des Verordneten übernommen hat. Obwohl ich im Januar 2012 schon die 1 Prozent für chronisch Kranke im voraus für das Jahr 2012 bezahlt hatte, kam ich um diese Zuzahlungen nicht herum.
    Habe letztes Jahr fast 600.00 Euro von meiner Rente in meine Krankheit investiert.
    Du siehst, wir 'Gesetzlichen' haben es nicht besser, als ihr 'Privaten'!
    Außerdem wird bei den Gesetzlich-Versicherten bei der Abrechnung auch geschummelt. Der Unterschied ist nur: Bei euch Privaten wird jede Rechnung überprüft, und die Schummelei des Abrechners fällt auf, bei uns Gesetzelichen wird nicht bzw. sehr selten geprüft.
    Liebe Grüße
    Brummi
     
    #8 24. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2013
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich habe jetzt alles nochmal hin geschickt an die Beihilfe.und warte ab.
    Die PKV hat alles vollbezahlt-
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ja, die Beihilfe hat nun bezahlt" ausnahmsweise - aber mit dem Vermerk- dass zukünftig schon auf dem Rezept "Fango- Teilpackung" drauf stehen muss.

    Aber der Widerspruch wegen abgelehnter Fahrkostenerstattung wurde abgelehnt- Klage läuft schon beim Verwaltungsgericht...

    Ich denke mal, dass die Beihilfe nicht damit rechnet, das geklagt wird- wegen Kosten. Na werde sehen, wie der Richter entscheidet.
     
  11. DevonRex

    DevonRex Neues Mitglied

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    67
    Hallo blonder Brummer, ich bin auch privat bzw. über die Beihilfe versichert-und auch bei mir werden die normalen Zuzahlungen wie bei gesetzlich Versicherten abgezogen, d.h. ich habe diese Jahr auch bereits 400,- selber zahlen müssen... Die Beihilfe orientiert sich bei mir voll an den Leistungen der gesetzlichen Kassen, d.h. Höchstgrenzen bei Medikamenten, Brille muß ich selber bezahlen, Zahnersatz ist fast unbezahlbar etc.
    Und meine private KV hat zuletzt Fango und Massage komplett abgelehnt mit der Begründung, das wäre nicht notwendig!:eek: Erst nachdem die Rheumatologin einen 2-seitigen Fragebogen (!)ausgefüllt hat, den der Gutachter der privaten KV dann geprüft hat, wurden die Kosten übernommen.. Desweiteren ist es bei mir jedesmal nervenaufreibend, Humira zu bestellen, denn 5300,- kann ich leider auch nicht vorstrecken.Glaub mir: Wenn ich könnte, ich würde in die gesetzliche wechseln!Den einzigen Vorteil, den ich noch bei den privat Versicherten sehe, ist der mit den schnelleren Terminen (was ich übrigens persönlich immer als unfair gegenüber den gesetzlich Versicherten empfand).
    Viele Grüße!
    DevonRex
     
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