Hallo, ich habe gestern schonmal in Kliniksuche Reha nachgefragt, scheinbar nicht ganz verständlich und entdecke nun, das Thema passt hier viel besser.
Da ich das Talent habe mir über unbelegte Eier Gedanken zu machen, in letzter Zeit aber schon so viel schief gelaufen ist bei mir, versuche ich mich überall richtig zu informieren um Fehler zu vermeiden.
Ich habe zwei rheumatische Erkrankungen. Habe dadurch in letzter Zeit viele "Folgeprobleme (Sehnenentzündung,ständige Hals und Rachenentzündungen, da Sjögren u zu trockene Schleimhäute und durch ständige Schmerzen zu dick geworden,e da Bewegung oft nicht drin ist, also Ernährungsberatung) Unterm Strich bin einfach überbelastet. Nebenindikation dann eher mein Rheuma
Die Ärztin sprach umgangssprachlich vom Anraten einer Kur, verwies aber zur Beantragung auf die Rentenversicherung, also ist ja eine Reha ihrerseits gemeint.
Wird das trotzdem von der Rentenversicherung genehmigt, oder sollte eine "Kur" beantragt werden, da es nicht um die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder deren Erhalt in erster Linie geht. Sprich, sollte das dann noch eher ein Fall für die Krankenkasse sein.
Wie waren am Fr nur so verblieben, dass sie den ärztlichen Teil fertig macht U den könnte ich mir dann abholen. Und dann....
Wann ist also eine Reha angebracht, wenn nicht zb nach einer Operation, und wann eine stationäre Vorsorgemaßnahme?
Oh je, ich hoffe es ist nun verständlich worauf ich hinaus will
Da ich das Talent habe mir über unbelegte Eier Gedanken zu machen, in letzter Zeit aber schon so viel schief gelaufen ist bei mir, versuche ich mich überall richtig zu informieren um Fehler zu vermeiden.
Ich habe zwei rheumatische Erkrankungen. Habe dadurch in letzter Zeit viele "Folgeprobleme (Sehnenentzündung,ständige Hals und Rachenentzündungen, da Sjögren u zu trockene Schleimhäute und durch ständige Schmerzen zu dick geworden,e da Bewegung oft nicht drin ist, also Ernährungsberatung) Unterm Strich bin einfach überbelastet. Nebenindikation dann eher mein Rheuma
Die Ärztin sprach umgangssprachlich vom Anraten einer Kur, verwies aber zur Beantragung auf die Rentenversicherung, also ist ja eine Reha ihrerseits gemeint.
Wird das trotzdem von der Rentenversicherung genehmigt, oder sollte eine "Kur" beantragt werden, da es nicht um die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder deren Erhalt in erster Linie geht. Sprich, sollte das dann noch eher ein Fall für die Krankenkasse sein.
Wie waren am Fr nur so verblieben, dass sie den ärztlichen Teil fertig macht U den könnte ich mir dann abholen. Und dann....
Wann ist also eine Reha angebracht, wenn nicht zb nach einer Operation, und wann eine stationäre Vorsorgemaßnahme?
Oh je, ich hoffe es ist nun verständlich worauf ich hinaus will