Liebe Bechtis Ich möchte Euch um ein paar Ratschläge bitten. Ich habe von meiner Rheumatologin ein Rezept erhalten mit dem ich einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen soll. Es ist zwar nur ein Doppelter A4 Bogen zum ausfüllen - aber muss ich hier schon aufpassen um nicht gleich eine Ablehnung zu erhalten? Was steht einem eigentlich zu ? Macht es überhaupt Sinn, wenn man noch nicht "den Kopf unterm Arm" trägt? Es wäre sehr nett wenn Ihr mir einige Infos geben könntet. Vielen Dank schon mal. Alles Gute und schmerzfreie Zeiten Sandra
LIEBE SANDRA ICH HABE AUCH EINEN BAW MIT 60% UND DIESEN HABE ICH 1998 BEANTRAGT. MAN ERHÄLT VOM VSA EINEN BOGEN ZUM AUSFÜLLEN, DANN SOLLTE MAN VON SEINEN ÄRZTEN ALLE UNTERLAGEN HABEN WIE Z.B. SCHREIBEN DERSELBEN DIE BESTÄTIGEN WIE KRANK DU BIST. ICH HABTE CHRONISCHE POLYARTHRITIS IN ALLEN GELENKEN UND BIN LT. ORTHPÄDEN STARK GEHEINGESCHRÄNKT, HABE EINE NEUE HÜFTE UND DAMIT BEKAM ICH DANN DIESEN AUSWEIS. ACHTE ALSO DARAUF DASS DU VON DEINEN ÄRZTEN SCHRIFTLICHE NACHWEISE HAST. VIEL GLÜCK Uschi Ch.
Hallo Sandra... Gehe einmal auf die Internetseite "www.uwendler.de/ahp/" dort findest Du eine GDB Tabelle über alle Krankheiten und deren Einstufungen. Auf jeden Fall lohnt es sich einen Antrag zu stellen! Steuervorteile ab einem GDB von 30 %, ab einem GDB von 50 % gibt es Kündigungsschutz bei der Arbeit, 5 Tage mehr Urlaub im Jahr, usw.. mfg Heidi
Hallo Sandra, Du wirst ziemlich sicher nach 3-4 Monaten einen Bescheid mit 20% erhalten. Diese 20% bringen Dir keine Vorteile und dem Staat werden keine Kosten verursacht. Leider schreibst Du nicht, inwieweit Du eingeschränkt bist. Beim Landschaftsverband Rheinland (der ist im Raum Köln zuständig, in anderen Bundesländern kann es ein anderer Landschaftsverband sein)Besucheradresse: Postanschrift: Tel.-Nr.: Fax (Zentrale) E-Mail: Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln 50663 Köln (02 21) 8 09 - 0 (02 21) 8 09 - 22 00 post@lvr.de kann man eine kostenlose Broschüre bestellen, in der die Erkrankungen mit den dazugehörigen Prozenten bei entsprechenden Einschränkungen angegeben sind. Stell Dich schon mal auf einige Schriftwechsel ein und übe Dich in Geduld, denn die netten Herren vom Vers.amt haben sehr viel Zeit. Übrigens rate ich Dir, nach dem Erhalten des Bescheides bei den behandelnden Ärzten nachzufragen, ob sie eine Anfrage des Vers.amtes hatten (bei mir damals nicht der Fall). Es ist unglaublich, welche Willkür in diesem Bereich herrscht. Wünsche Dir viel Glück Jürgen
Hallo Sandra, ich habe MB und einen GdB von 50% mit dem Merkzeichen G. Habe auch erst einen GdB von 20% zugesprochen bekommen und nach meinem Widerspruch sind mir dann 50% zuerkannt worden. Zu dem eigentlichen Formular solltest Du auf jeden Fall ein Blatt dazulegen, auf dem Du Deine Einschränkungen darstellt. Fängt beim Kinobesuch an, hört vielleicht bei der Hausarbeit auf. Du solltest detailliert beschreiben, welche Einschränkungen Du in Deinem Leben hast. Zum Beispiel war lange Zeit ein Kinobesuch für mich absolut unmöglich, denn wer will nur ein Viertel der Filme ansehen. Das hat sich bei mir zum Glück durch einen neue Schmerztherapie gebessert. Aber so etwas ist halt sehr wichtig. Wundere Dich aber nicht, wenn Du erst 20% zugesprochen bekommst, denn das ist eigentlich der übliche Weg. Mache rechtzeitig einen Widerspruch. Ich bin zum Beispiel erst nach dem Widerspruch zum ärztlichen Dienst eingeladen worden. Meinen Schwerbehindertenausweis habe ich jetzt schon seit 1993. Erst nur für fünf Jahre, jetzt ist er auf weitere 10 Jahre verlängert worden. Gruß Inga