hallo katjes, wurde dein mann schon mit den 50% eingestellt, oder hat er sie erst später erworben? falls er die 50% schon hatte, als er eingestellt wurde, dann kann es ein, dass der dienstgeber das arbeitsverhältnis kündigen kann. dein mann währe verpflichtet gewesen, dies dem dienstgeber vom anfang an zu melden. falls dein mann aber die 50% bekommen hat, als er schon mind. 6 monate in dem betrieb gearbeitet hat, dann muss er sie ebenfalls dem dienstgeber melden, kann aber deswegen nicht gekündigt werden,- er hat quasi einen kündigungsschutz. der arbeitgeber kann ihn zwar unter gewissen umständen kündigen und muss aber die zustimmung vom bundessozialamt einholen. die arbeitgeber in österreich sind verpflichtet eine gewisse %-zahl von behinderten zu beschäftigen. macht das der arbeitgerber nicht, so muss er strafe bezahlen.... weiters gibt es: Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern quelle hallo sun, zuerst musst du den bescheid deinem arbeitgeber zeigen. dann kannst du um einen behindertenpass ansuchen: ein bild mit dem ausgefüllten antrag ans bundessozialam schicken. den antrag für den pass bekommst du mit dem bescheid mitgeschickt. dir steht ab jetzt mehr urlaub zu (bis zu 5 werktagen), kannst deine behinderung steuerlich beim finanzamt absetzen. du kannst jetzt nicht mehr so ohne weiters gekündigt werden. wenn du schon in einem betrieb seit mind. 6 monaten beschäftigt bist, dann nennt sich das: begünstigter behinderter alles dies könnt ihr auf der webseite vom bundessozialamt nachlesen: leistungen
Hallo zusammen! Also ich habe nun den Bescheid bekommen. Ich habe den Antrag für den Behindertenausweis ausgefüllt und mit Foto wieder zurück geschickt. Am Montag wenn ich bei der Firma anfange, werde ich ihnen gleich den Bescheid zeigen. Bin ja schon mal gespannt was die dazu sagen. Und dann bin ich gespannt was im Behindertenausweis steht. Liebe Grüße Sun
Hallo! Heute war ich auf der BH und habe mir die Karte für Parkberechtigung für behinderte geholt. Dafür mußte ich heute 26,40 Euro bezahlen. Kann ich diese 26 Euro irgendwo abschreiben, wie auch bei Rezeptgebühren? Muß ich solche Rechnungen jetzt aufbehalten. Oder wie geht das?
Hallo Katjes, ich weiß es auch nicht genau, wie sich die Rechtslage im Falle deines Lege beläuft. Ich denke nicht, dass sein Chef eine bestimmte Summe abführen muß, weil er keinen Behinderten einstellt oder eingestellt hat. Denn was Lilly schreibt für Österreich ist für uns in der BRD auch maßgeblich. Nur ob die Zahlen auch so stehen, kann ich nicht sagen. Deshalb würde ich mir genauestens überlegen, ob ich die Behinderung melde. Wie alt ist Dein lege? Kommt er so langsam in das Rentenalter? Denn mit 50 % kann man ja auch früher in Rente gehen. Also, alles eine Überlegungssache. Liebe Grüße Marion
hallo marimo, danke für deine antwort.aber bis zum rentenalter sind es noch 20j. deshalb überlegen wir ja ,ob das gut für ihn wäre seinem arbeitgeber von den % zu berichten. zur zeit neigt er eher dazu, es zu lassen. liebe grüße katjes
Hallo Katjes, das ist auch eine verdammt schwierige Angelegenheit. Ich habe damals meinem Arbeitgeber die Behinderung bekannt gegeben und habe dann als Quittung bei passender Gelegenheit meine Kündiung bekommen. Mit leiser Stimme aus dem Hintergrund kam dann: Unsere Behinderten suchen wir uns selbst aus. So kann es ausgehen. Deshalb, ich weiß nicht wie ich reagieren würde. Liebe Grüße Marion
hallo katjes, wie du vielleicht wissen wirst, gibt es aber auch in deutschland einige punkte, wo der arbeitnehmer seine behinderung melden muss! da du deine frage im ösifoum gestellt hast, habe ich dir auch die links zum bundessozialamt von österreich gegeben. das habe ich dir aber auch schon auf die pn geantwortet, die du mir geschrieben hast. .... wo Honky-Tonk City liegt, das weis ich leider nicht ....
wie versprochen meine antwort - ich habe 50% erhalten .. nach 2 jahren gibts eine weitere untersuchung... LG