befreiung von der zuzahlung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Speedy (HeJo), 7. Januar 2003.

  1. hallo ihr lieben,

    allen erstmal noch ein frohes neues jahr mit ganz viel gesundheit und wenigen schmerzen!

    kämpfe seit einem halben jahr bei meiner krankenkasse (bkk heilberufe) darum, daß sie mich endlich von der zuzahlung befreien.

    hatte erst ein formular geschickt bekommen, wo ich die einkünfte von mir und meinem mann angeben mußte - daraufhin hieß es dann: keine befreiung.

    dann hatte ich mich informiert und erfahren, daß ich als chronisch kranker in die härtefallregelung falle, die kasse mich also anstandslos von der zuzahlung befreien muß, wenn die erkrankung chronisch ist, seit mehr als einem jahr einer dauerhaften intensiven behandlung bedürft, ich durch die erkrankung zur zeit nicht arbeitsfähig bin und mindestens einmal im monat damit in ärztliche behandlung muß (wünschte es wäre nur einmal im monat)

    meine hausärztin stellte mir dann ein attest aus, welches ich zur kasse schickte.
    dieses wurde dort leider so nicht anerkannt und sie schickten mir ein formular, welches ich vom arzt ausfüllen lassen mußte, in dem der arzt angeben muß, wie lange die erkrankung besteht, die einzelnen diagnosen, die voraussichtliche dauer etc.

    das habe ich auch brav ausfüllen lassen und nun nach "nur" 3 monaten kam wieder ein schreiben von der kasse, daß ich eine einkommensaufstellung einschicken soll.

    was soll das?? warum winden die sich so um die befreiung?
    hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht?

    bin schon am überlegen, jetzt wo die eu-zeitrente durch ist, die kasse zu wechseln.

    LG
    Speedy
     
  2. ibe

    ibe Guest

    Hallo Speedy,

    ich war vor kurzem auch bei der Krankenkasse wegen der Befreiung. Ich soll ein Jahr lang Quittungen von der Apotheke sammeln. Man muss über eine bestimmte Summe kommen und dann kommt es noch auf das Einkommen in der Familie an. Also ich bekomme demnach keine Befreiung. Mein Sohn hat die Bescheiniung vor eineinhalb Jahren noch problemlos bekommen, hat sich aber jetzt alles zum negativen geändert.

    Liebe Grüße von ibe
     
  3. Jürgen

    Jürgen Guest

    Hi Speedy,

    um eine Befreiung zu bekommen mußt Du als chronisch Kranker ein Kalenderjahr mindestens ein Prozent Deines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen (Medis, KG, Massage o.ä.) geleistet haben. Zuzahlung zu Kuren, Zahnersatz, Blillen,... zählen nicht dazu.

    Schöne Grüße
    Jürgen
     
  4. Hallo Speedy,
    ich bin seit mehreren Jahren von Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie von Fahrkosten befreit. Dazu mußte ich ein Jahr lang sämtliche Belege sammeln und dann den Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse stellen. Du wirst befreit, wenn deine Kosten 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen und eine chronische Erkrankung vorliegt. Da ich das ganze Jahr (abgesehen von meinen vielen Medikamenten) Krankengymnastik bekam, hatte ich die Summe beisammen. Jetzt genügt jedes Jahr eine Bescheinigung von meinem Rheumatologen, daß eine Heilung nicht absehbar ist.
    Diese Regelung nennt sich "teilweise Befreiung. Es gibt noch eine "vollständige Befreiung" für Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger- da kenne ich mich mit den genauen Bestimmungen aber nicht aus.

    Herzliche Grüße, Renate
     
  5. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Speedy...

    Auch habe eine Befreiung bei der AOK beantragt, wegen der 1 % Klausel bei chronische Erkrankung.

    Zuerst habe ich den Formularvordruck der GK beim Arzt ausfüllen lassen, dann meine Einkommensnachweise dazugelegt, von mir und meiner Ehefrau. Habe die Quittungen der Apotheke, die Fahrten zum Arzt, und die der Hilfsmittel, von meiner Ehefrau und mir, zusammengerechnet und dem Antrag beigefügt. Wenn diese Beträge 1 % Deines Jahresbruttoeinkommens und Deiner Frau erreicht hat, wirst Du befreit. Alles was über diesem Betrag von Dir zugezahlt worden ist, bekommst Du zurückerstattet. Aber hierfür musst Du extra einen Antrag stellen um das zuviel gezahlte Geld zurück zu bekommen ! Die Befreiung gilt immer für 1 Jahr, dann musst Du erneut beweisen, dass Du und Deine Ehefrau weiter chronisch krank bist, nur geht es dann schneller und einfacher ! Frage bei Deiner Krankenkasse nach, wie hoch der Familienfreibetrag ist, denn dieser muss noch von dem Gesamtjahresbrutto abgezogen werden.

    mfg
    Klaus
     
  6. liebelein1

    liebelein1 Guest

    [​IMG]ihr lieben,

    mensch bin ich froh, dass ich mal wieder zeit habe hier zu schauen. denn genau das ist mein momentanes problem. u.a. nämlich die fahrtkosten.

    hatte mir allerdings vorsichtshalber schonmal bei der ADAc-site touren ausdrucken lassen, entfernung von zu hause zu den einzelnen ärzten und behandlungen. und diese habe ich auch abzeichnen lassen mit stempel etc.

    die bescheinigung chron.erkrankung habe ich bereits seit 3 monaten aber rückwirkend ab 1996 bestätigt. man bzw. ich oder patienten/innen[​IMG] im allgemeinen wissen so vieles nicht, was ihnen zusteht. wahrscheinlich wäre ich schon längst befreit.

    aber hauptsache ich habe es gemerkt und finde immer wieder so interessante hinweise wie bei euch allen.

    merci[​IMG]

    [%sig%]
     
  7. nofre

    nofre Guest

    Tanja, Dein Tipp mit der Bescheinigung für den AG ist super !

    Alle anderen, die keine Befreiung von der KK bekommen, sollten sämtliche gesammelten Belege, auch vom Rest der Familie und Zuzahlungen für Zahnersatz, Brille, Krankenhaus usw. selbst Kosten für Vorsorge, wie Vitamine, elektrische Zahnbürste, bei der Steuererklärung mit einfließen lassen. Da kommt nämlich auch allerhand zusammen und man kann so einiges absetzen.
     
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