Beamtin werden?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von paloma, 2. Oktober 2008.

  1. paloma

    paloma Neues Mitglied

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    Hallo!
    Ich habe eine Frage. Vielleicht werde ich naechstes Jahr die Gelegenheit haben, Beamtin zu werden. aber... da müsste ich eine Gesundheits-Untersuchung machen lassen. Ich habe eine Vaskulitis. Werde ich dann nicht verbeamt? Soll ich es vergessen? Was glaubt ihr?
    Danke:uhoh:
     
  2. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Beamte

    Guten Morgen Paloma,

    also die Frage an sich dürfte schwierig zu beantworten sein, denn es spielt eine Rolle, wie du selbst mit deiner Erkrankung umgehst.

    Ich habe mich auch als Beamter für nächstes Jahr beworben ( gehobener nichttechnischer Dienst) und meinen Schwerbehindertenausweis beigelegt, da ich auch Rheuma habe.

    Falls also deine Vaskulitis bereits als Schwerbehinderung anerkannt ist, hast du gute Karten. Falls nicht, wäre es hier vielleicht sinnvoll dies nachzuholen, denn die öffentlichen Verwaltungen sind angehalten ihre Studien / Ausbildungs- uns Arbeitsplätze vorrangig ( bei gleicher Eignung) schwerbehinderten zur Verfügung zu stellen.

    Eine Schwerbehinderung bzw. Erkrankung des rheumatischen Formenkreises heißt nicht, das man nicht verbeamtet werden darf .

    Liebe Grüße
    Mo
     
  3. koschka

    koschka Neues Mitglied

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    Hallo Paloma, meinst du mit dem nächsten Jahr, dass du dann eine Ausbildung im öffentlichen Dienst anfängst?
    Natürlich darf man verbeamtet werden, aber welcher Dienstherr will das schon, da man absehen kann, dass derjenige wahrscheinlich oft ausfällt, eine teuere Behandlung( Beihilfe) übernommen werden muss und der "Beamte" vielleicht ganz arbeitsunfähig noch vor dem Rentenalter wird. Deswegen sind diese Untersuchungen ja da, da muss der Amtsarzt dann halt eine Stellungnahme an den Dienstherr machen, ob er meint, dass du bis zum Rentenalter dienstfähig bleibst und das ist bei Rheuma ja schon gefährdet.
    Die Ausbildung selbst könntest du denke ich noch machen, aber wenn es dann um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht, wird es brenzlig.
    Ich habe meine Ausbildung dieses Jahr abgeschlossen, vor drei Jahren als ich sie angefangen habe, hatte ich noch nichts, aber dann fing es an.
    Ich habe jetzt noch meine Probezeit und könnte dann nächstes Jahr auf Lebenszeit verbeamtet werden, da zittere ich auch noch ob dann noch zur Untersuchung muss, das ist nämlich nicht immer der Fall, ich wurde ja schon der Ausbildung untersucht.

    Ich würde auch gerne mehr Erfahrungen auf diesem Gebiet hören, also wenn jemand noch was dazu sagen kann, bitte her damit. :)
     
  4. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Na ja...

    Hallo,
    ...also ich sehe ja da ein bißchen schwarz, wenn ich ehrlich bin. Bin selber Beamtin im öfftl.Dienst, allerdings in Berlin und die müssen ja sparen wie wir wissen :) Aber auch allgemein wird da in den letzten Jahren sehr genau hingeschaut, denn ein Beamter der viel fehlt kostet richtig Geld und nutzt der Behörde nichts. Das wird leider auch von sehr vielen ausgenutzt, daher denke ich dass das auch OK ist,das man genauer hinschaut. Man darf nicht vergessen, das ein Beamter für die ges. Dauer der Arbeitsunfähigkeit sein volles Geld bekommt. Bei uns sind sie jetzt schnell dabei, den Amtsarzt einzuschalten (nach 3 Monatsfrist) und wenn der nicht eine volle Arbeitsaufnahme in den nä. Monaten sieht, gibts auch mal flott die vorz. befr. Zwangspensionierung. Und da kommt man seit einigen Jahren nicht mehr so gut weg von finanzieller Seite. Mir steht das leider demnächst auch bevor, bibber.
    Zur Verbeamtung auf Lebenszeit kann ich nur sagen, das wir nicht nochmal zur Untersuchung mussten, da diese bei der Probezeit stattgefunden hat, wenn es aber nur eine zur Ausbildungseinstellung gab, könnte das nochmal passieren.
    Also wie gesagt, bei Neueinstellung könnte es passieren, das es Schwierigkeiten gibt, bei Verbeamtung auf Lz muss nicht nochmal eine Untersuchung stattfinden.
    Diese Geschichte das Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden müssen, gilt für Stellenbesetzungen nicht unbedingt bei Neueinstellungen! Ist die Erfahrung der Jahre, dann hat halt der Bewerber für Ausbildung "nicht zugesagt" oder "gab bessere" egal was die SB-Vertretung sagt, außerdem muss nur ein bestimmter % erfüllt sein, und das haben die meißten Behörden unterdessen schon im bestehenden Personal.
    Meine Erfahrungsmeinung, möchte hier nichts negativ reden :sniff:
    Drücke allen "möchte-Beamte-werden" dir Daumen :top:
    Lieber Gruß
    Pat1
     
  5. koschka

    koschka Neues Mitglied

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    Hallo Pat,
    aber dein Rheuma hat dann nach der Verbeamtung ausgebrochen?
    Und wann genau hat dann deine Untersuchung stattgefunden, irgendwann mitten in der Probezeit?
    Wenn ich nun bald zu so einer Untersuchung muss, kann es sein, dass der Arzt nichts findet, muss ich ihm denn von meinem Verdacht erzählen?Ich meine, wenn mir die Ärzte sagen, sie sind gesund, warum soll ich ihm dann überhaupt was sagen?! (leider weiß ich es besser, also dass ich was Autoimmunes habe)
    Ich habe noch keine Diagnose, weil in meinem Blut nichts gefunden wird, die Werte sind perfekt (außer einem erhöhten Immunglobulin, aber dieser Wert wird nicht standardmäßig gemacht, also kann es ja sein, dass der Amtsarzt ihn nicht mitmacht, dann hätte er eigentlich nichts an mir zu meckern)
    Weiß jemand was für Werte bei so einer Untersuchung gemacht werden?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann so etwas wie CRP, Anti-CCP und ANA untersuchen oder?
     
  6. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Es sind nur "Amtsärzte"

    Hallo Koschka,
    also mein "Rheuma" ist ja noch nicht diagnostiziert, aber ich habe nach Ausbildung und zwischen Planstelle/dann Verbeamtung auf Lebenszeit(also in der Widerrufszeit), 8 OP's gehabt und mir auch andere chronische autoimmun Erkrankungen angeeignet, trotzdem keine Untersuchung mehr. Bei uns war es wie gesagt so, das die Untersuchung schon stattgefunden hatte, und dann dürfen sie nicht nochmal bzw. nur aus Gründen wie extreme Fehlzeiten, sprich kaum da gewesen und aufgrund extremen Übergewichts(und daraus entstehende Fehlzeiten).
    Es wird wenn, ein ganz normales kleines Blutbild gemacht und Urinprobe, auf diese speziellen Blutwerte gehen die gar nicht ein, deswegen steht ja oben , es sind "nur"Amtsärzte ;)
    Wann bekommst Du Lebenszeit, hast Du schon eine Planstelle und wann war letzte amtsärtzliche Untersuchung bezogen auf Arbeitsplatz (nicht SB oder so)?
    LG
    Pat1
     
  7. koschka

    koschka Neues Mitglied

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    Hallo Pat, aber wenn die nur ein kleines Blutbild machen, wie wollen sie dann herausfinden, ob du Rheuma und so etwas hast?Dann könnte es ja jeder verschweigen..........oder verlangen Sie evt. dass man seinen eigenen Hausarzt von der Schweigepflicht entbindet?
    Meine Untersuchung war 2005 halbes Jahr vor Anfang der Ausbildung. Ab August 2008 bin ich jetzt Beamtin auf Probe. Kann dann zum 01.11.2009 auf Lebenszeit übernommen werden, weil ich schon 27 bin. Habe noch keinen eigenen Dienstposten zurzeit, mache Verstärkung.Also wenn Sie mich noch untersuchen wollen, dann müssen Sie sich beeilen.
    Habe wie gesagt auch keine Diagnose.
    Dürfen Sie eigentlich auf die Daten der Beihilfestelle zurückgreifen (deine eingereichten Rechnungen usw.)?
     
  8. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Hallo Koschka,
    natürlich erkennen die kein Rheuma oder ähnliches im kleinen Blutbild, Urin etc., aber das ist ja auch gar nicht deren Ziel oder Aufgabe. Die sind ja nicht da um Diagnostik oder ähnliches zu betreiben, gucken sich halt nur den allgemeinen Gesundheitszustand an. Die Beihilfe etc. darf gar nichts weitergeben (Vertraulichkeit etc.). Glaube, wir mußten schon selber Auskunft über Erkrankungen usw. geben, aber da gehts um festgestellte Erkrankungen und nicht um Symptome. Also wenn bei Dir noch kein Rheuma diagnostiziert, ist es ja auch noch nicht eine anerkannte Krankheit bei Dir, wenn Du verstehst was ich meine.
    Also bei uns war keine Lebenszeit-untersuchung mehr, da vor Ausbildung und dann bei Probezeit, das war ja bei Dir nicht. Frag doch einfach mal bei Deiner Personalstelle nach, ob bei der Ernennung auf Lebenszeit nochmal eine amtsärztliche Untersuchung stattfindet?! Kannst ja damit keine schlafenden Hunde wecken, da noch Zeit und wenn machen Sie es ja generell oder gar nicht!
    Oder frag Kolleginnen wo es noch nicht so lange her ist.
    Gruß
    Pat1
     
  9. koschka

    koschka Neues Mitglied

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    Hallo Pat,
    ja du hast schon Recht, klar könnte ich Kollegen fragen, nur genau da habe ich eben das Gefühl, dass sie denken könnten, dass ich halt dann was zu verstecken habe, wenn ich mich schon dafür interessiere, deshalb habe ich es bisher nicht getan, aber ich werd wohl tun müssen.
    Dann sollte ich vielleicht am besten auch in der nächsten Zeit mich nicht um eine Diagnose bei den Ärzten bemühen, damit ich eben nachher dem Amtsarzt nichts erzählen muss.
     
  10. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Wichtig ist die Prognose hinsichtlich einer drohenden Dienstunfähigkeit in den nächsten fünf Jahren - und da können Befunde und eine saubere medikamentöse Einstellung hilfreich sein, um die Prognose des Amtsarztes ggf. zu entkräften.

    Das VG Mainz hat dazu schon geurteilt ... http://www.schwbv.de/urteile/37.html

    Gruß Robert
     
  11. koschka

    koschka Neues Mitglied

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    sind es denn wirklich nur fünf Jahre, die der Amtsarzt im Voraus beurteilen muss oder gilt es nur für Schwerbehinderte? Ich dachte, er müsste die Zeit bis zum Rentenalter beurteilen. Ich meine Rheuma ist schon eine Hammerkrankheit, aber in vielen Fällen ist man ja nicht so schnell (5 Jahre) arbeitsunfähig.

    LG
     
  12. hsaytana

    hsaytana Neues Mitglied

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    Süd-Hessen
    Hallo,

    mir wurde von unserer Schwerbehindertenbeauftragten gesagt, dass folgende Regeln gelten:

    Ohne Schwerbehinderung: bis vermutlicher regulärer Pensioonszeitpunkt
    mit Schwerbehinderung: in den kommenden 10 Jahren
    Bei Erkrankungen, die schonlänger als 5 Jahre bestehen, darf laut irgendeinem Urteil nicht die BaL verweigert werden. Aber das weiß ich jetzt nicht so genau. Gilt wohl auch nicht in allen Ländern.

    Ich werde im Laufe der Woche genaueres wissen, da ich in die Übergangsregelung falle.

    Viele Grüße

    shaytana
     
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