Beamtenvorschriften....

Gitta

Aktives Mitglied
Oder auch anders, etwas Deutschland wohl eher nicht benötigt
:cool:.
Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen
Unterlagen:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich
die Trennung nach Geschlechtern."
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur
einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen,
mit denen man eine Erklärung erklärt."
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner
besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack
genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern
versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer
Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die
stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist
damit die Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist,
richtet sich nach dem Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im
Sinne des Margarinengesetzes."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als
'dauernde Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3
EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag
abzuziehen."(Bundessteuerblatt)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen
Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als
durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich
der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig.
Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben
nicht weiter bearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine
selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch
Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des
Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

Nun denn, wenn wir sonst keine Probleme haben.
Biba
Gitta
 
Hallo Gitta
so sind die ..................:rolleyes:

lachen1cbbbb.gif
 
Oder auch anders, etwas Deutschland wohl eher nicht benötigt
:cool:.




"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner
besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack
genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern
versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)





Gitta


Hallo, liebe Gitta,

über diese wichtige Erläuterung haben wir uns bei der Post
schon vor vierzig Jahren amüsiert.
kopievon9lachenanimiert.gif

Ich nehme an, dass sie durch die Privatisierung überflüssig geworden ist,
auch weil man ja an Papier sparen muss.

Viele liebe Grüße
Neli
 
Beamte...

...sind die Träger der Nation - Einer immer noch träger wie der Andere...

ohhhh hab ich da jetzt was Falsches gesagt?
 

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