Hi, Sandra Also, es gibt immer eine Möglichkeit für Hilfe. Da solltest du mal die Krankenkasse anrufen, wo die Frau versichert ist. Die sagen dir dann, was man tun muss. Das fällt alles unter "Pflegstufenhilfen". Biba Liebes Uschi-Pu
Haushaltshilfe Ja also Krankenkasse anrufen und fragen, das läuft über die. Ansonsten hier bei uns gibts son Verein der hilft in solchen Fällen. Hoff es klappt. Ich kenns nur so: Haushaltshilfe wird geleistet, wenn wegen der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme 1 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, 2 eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und 3 im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Anstelle der Haushaltshilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes / der Kinder übernommen werden. Würde ja heißen, wenn die Ehefrau den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr führen kann und der Ehemann berufstätig ist, dann kann das beantragt werden. viel Erfolg Helmut /merre