Aussteuerung Krankenversicherung

torsten69

Mitglied
Hallo

Frage in die runde habe folgendes schreiben der KKH-Allianz erhalten


Sehr geehrter ..........

Sie sind seit 28.09.09 arbeitsunfähig erkrankt und erhalten ab dem 09.11.09 Krankengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld ist innerhalb eines Drei-Jahreszeitraum auf längstens 78
Wochen (546 Tage) begrenzt . Auf die Höchstanspruchsdauer werden alle in diesen Zeit-
Raum aufgetretenen Erkrankungen angerechnet, die mit ihrer jetzigen Erkrankung im Zu-
sammenhang stehen bzw .mit ihrer derzeitigen Erkrankung gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit
verursacht haben. Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während ihrer Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzutritt (§ 48 Abs. 1 Fünftes Sozialgesetzbuch-
SGB V ).


Auf die Höchstbezugdauer ihres Krankengeldanspruch sind folgende
Arbeitsunfähigkeitzeiten anzurechnen:


Vom 07.03.08 bis 10.08.08 = 156 Tage
Vom 28.09.09 bis 23.10.10 = 390 Tage


gesamt = 546 Tage


Auf die Höchstanspruchsdauer sind auch Zeiten anzurechnen , in denen der Anspruch auf
Krankengeld ruht (z.B.wegen Zahlung von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber oder Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger ):

Ihr Krankengeldanspruch ist am 23.10.10 erschöpft .Darüber hinaus kann keine weitere Krankengeldzahlung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
......................


meine frage macht es sinn Einspruch zu erheben

war 2008 im Krankenstand (+5 Wochen Reha ) wegen der RA gesicherte Diagnose mitte bis ende 2006

bin Aktuell im Krankenstand(28.09.09 bis jetzt/und 6 Wochen Reha ) wegen einer Double Depression erst Diagnose 2002

Kann mir einer Typs geben wie ich mich hier verhalten soll oder kann was für möglichkeiten habe ich
Sag schon mal Danke
 
Hallo Thorsten,
als erstes solltest Du Dir zu den ganzen Tagen die Diagnosen geben lassen,dann kannst Du selber nachrechnen.
KK´s schmeißen sehr gerne Diagnosen zusammen,um das Krankengeld zu sparen. Es kommt nämlich drauf an,wie oft und lange Du mit Deiner jetzigen Erkrankungen arbeitsunfähig warst/bist.
Ansonsten bekommst Du http://krank-ohne-rente.de ganz viele Tipps dazu.
Du kannst ja erst mal Widerspruch einlegen,mit dem Zusatz,Begründung folgt.

Viele Grüße,Sigi
 
hallo sigi
vielen dank der link:top:

meine krankschreibung aus 2008 ist eindeutig aus der RA erfolgt
war ja in der zwischenzeit gute 12 monate auf arbeit ohne fehlzeiten


da ich schon jahre an depressonen leíde ........und wie so oft in der freien wirtschaft auch unsere firma geschluckt wurde ...und mit personalabbau einherging
und die arbeit auf die verbliebenden aufgeteilt wurde muste ich mich gezwungender weise wegen der körperlichen erkrankung auf meine befreiung von der mehrarbeit berufen
das war anfang 2009
was das für folgen für mich hatte .......mobbing von der feinsten art aber mehr möchte ich hier auch nicht preisgeben
bin jetzt wegen depression seit 08.2009 im krankenstand

deshalb verstehe ich auch die krankenkasse nicht
ich sehe da keinen zusammenhang aus krankengeldleistung 2008 und 2009
 
Hallo Thorsten,

immer gerne :). Hauptsache,es hilft und Du konntest denen auf die Füße treten und bekommst nun weiter Geld.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Sigi
 
hallo sigi

habe inzwischen kontakt mit der krankenkasse gehabt

sie berufen sich auf den reha bericht aus 2010 ausser der depression und Panikstörung

wurden hier natürlich auch die ra und andere krankheiten aufgeführt
wie halt es immer so in der reha abläuft (bestandsaufnahme aller erkrankungen ist normal)

die kkh sieht hier zusammenhang aus 2008 /will halt sparen

habe am 06.09.2010 termin beim vdk zwecks wiederspruch
schaun wir mal was rauskommt ich habe nichts zu verlieren bin schon unten tiefer kann es nicht mehr gehen

wünsche dir auch ein schönes wochenende :a_smil08:
 
Hallo,

ich kenne das auch, ich wurde 2003 "ausgesteuert". Auch wegen psychischer Krankheit. Da geht dann erst mal die Rennerei los.
 
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