Also ab zum Arbeitsamt und zwar schnellstens, damit Du zu Deinem Geld kommst...... Und die Blöse am 15.12. musst Du Dir doch nicht wirklich geben,oder? Deine Sachen kannst Du doch schon vorher mitnehmen und den Schlüssel per Einschreiben schicken oder an der Pforte gegen Quittung abgeben und Dich für den Tag krankschreiben lassen. Wichtig ist jetzt nur, dass Du schnell zu einem Sozialverband gehst udn Dich da beraten lässt. Die kosten wirklich nicht viel. Und eben sofort zum Arbeitsamt. Die helfen Dir wirklich!!! Aber hingehen musst Du.
Dank euch ja ich habe auch mit dem Gedanken gespült mich krankzumelden. das werde ich vielleicht auch. und zum Amt gehe ich direkt kommende Woche. das Arbeitspaket-Formular habe ich auch schon euntergeladen. ein Glück dass ich wenigstens noch mein VHS Kurse habe-so kommt wenigstens in 2015 ein bisschen Geld rein bis ich wieder im Job bin. mein Traum wäre es ja den Rehasportlehrer Orthopädie zu machen. aber das kann ich wohl knicken-zu teuet
WEnn du ab übermorgen arbeitslos bist, muss du unbedingt diese Woche mindestens anrufen! Du hast die Pflicht, das sofort zu melden! Du kannst dann immer noch sagen, dass du krank bist und erst nächste Woche kommen kannst, aber melden musst du dich! Wirklich!
Hallo nourani @ Lächeln - du hast Recht - das ist mega wichtig - das hab ich schon letzte Woche geschrieben... sofort zum Arbeitsamt - oder anrufen HEUTE____________________________________________ nourani - worauf wartest du denn noch. du musst jetzt handeln. und zu deinen Zukunfst Ideen Reha-Sportlehrer - hast du mal geschaut was die verdienen ? Ich habe das jahrelang gemacht, selbstständig auf Honorar Basis - das ist kein Zuckerschlecken... alle Gute Tusch
Dank euch allen... ...ich wäre sonst total überfordert. <3 <3 <3 ich habe morgen einen Termin bei einer zeitarbeitsfirma.der hätte mich glatt schon zum 15.12. in ein callcenter vermitteln können. der hat bei indeed.de meinen Lebenslauf gesehen, als ich mich vorgestern beworben habe. Drückt mir die Daumen-vielleicht hab ich schon nen neuen Job, wenn der alte Arbeitgeber mich kündigt das as wäre mein schönstes Weihnachtsgeschenk....
@nourani Ich glaube, Du hast es immer noch nicht richtig verstanden. Du MUSST zum Arbeitsamt und Dich dort anmelden, sobald Du vom Ende Deines Arbeitsverhältnisses erfährst, allerspätestens aber am 1. Tag Deiner Arbeitslosigkeit. Sonst droht Dir eine Sperre im Versicherungsverlauf und Abstrich am Arbeitslosengeld. Übrigens MUSST Du auch einen evtl. Beratungstermin in Anspruch nehmen - unabhängig davon, dass woanders Gespräche laufen, und zwar, bis Du einen neuen Arbeitsplatz nachweisen kannst. Also: verliere nicht noch mehr Zeit und mach Dich auf die Socken! Alles Gute, Frau Meier
Arbeitsamt Hallo! Ich kann mich den anderen nur anschließen: Unbedingt zum Arbeitsamt, und zwar noch morgen!!! Egal, was bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch rauskommt. Hör doch mal auf alle, die Dir geschrieben haben. Es will Dich ja niemand ärgern! Ärgern wirst Du Dich selber, wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst aufgrund Deiner Versäumnisse!! Viele Grüße von Tortola
meine Rechtsberatung von der Gewerkschaft meinte, es reicht am Tag der Kündigung sich zu melden. habe eine 0800er-Nummer bekommen, wo man sich im Vorfeld melden kann und danach dann eben schnellstmöglich persönlich. mein Vorstellungsgespräch war Super. bei einer zeitarbeitsfirma. wenn ich schon gewusst hätte, dass ich am 15. nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin, hätte ich zum 15. direkt in ein callcenter vermittelt werden können. so erst ab dem 20.12. bzw. 01.01.2015. so die Formulare hab ich schon ausgefüllt. Die Hotline rufe ich heute vo. zuhause an. ich denke, je früher desto besser.
Hallo nourani, Ich kenne es So,dass man sich sofort melden muss,wenn man eine Kündigung bzw den Tag genannt bekommt. Ist ja auch irgendwie logisch. Die arge will dich ja am liebsten nahtlos in eine neue stelle bringen und auch arbeitslosenGeld muss erst berechnet werden,was ja nicht sofort vor Ort passiert. Hoffe für dich, dass es jetzt trotzdem alles So klappt.
Den genauen Kündigungstermin weiß ich noch nicht - hängt davon ab, was das Integrationsamt macht - ob die einen Ablehnungsbescheid, Zustimmungsbescheid schicken oder ob die die Frist verstreichen lassen und somit die Fiktion eintritt. Das wäre ungefähr am 15.12. der Fall es kann aber auch der 17. sein, weil dann erst der Arbeitgeber die verstrichene Frist in Anspruch nimmt. Daher habe ich keinen genauen Termin, wann die mich kündigen werden. Ich weiß nur, dass sie es werden, aber nicht wann. Kündigungsschutzklage werde ich auf jeden Fall erheben, da ich zumindest versuchen will eine Abfindung zu bekommen - zurzeit laufen ja eh eine Abfindungswelle bei uns. Jetzt habe ich die Aussicht, am 1.1. direkt in einen neuen Job zu "rutschen". Wäre also nur eine Überbrückung für maximal 4 Wochen, die ich evtl. nicht brauche, wenn ich am 15. noch einmal Gehalt bekomme.
an nourani Ich hoffe für Dich, daß alles so klappt, wie Du es Dir vorstellst. Anscheinend hast Du keinen der vielen Ratschläge von uns angenommen. Also einen "guten Rutsch" ins neue Berufsleben! Viele Grüße von Tortola
Nur mal so als Vorwarnung: es gobt nicht sofort Arbeitslosengeld, darauf wartest du einige Wochen!!!! (Antrag einreichen, Bearbeitung und Zustimmung abwarten, ehemaliger Arbeitgeber muß Verdienstbescheinigung ausfüllen und und und). Du wirst also erst mal ohne Geld dastehen.
Schade, dass Du von uns so wenig gutgemeinte Ratschläge annimmst. Übrigens hast Du auch Ansprüch auf Arbeitslosengeld für die 4 Wochen bis zu Deinem neuen Job. Aber Du müsstest halt endlich mal hin zum Arbeitsamt! Ich kann nicht verstehen, warum man sich dieses Geld diesen Anspruch entgehen lässt......