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hallo,
wenn du den arzt meinst, der dich grad krankschreibt, dann musst du das deiner kk sagen, warum du das möchtest.in begründeten fällen, weil unzufrieden, nicht ernst genommen oder keine behandlung ist das möglich.
ansonsten bist du im quartal an den doc gebunden.
unabhängig davon kannst du dir aber eine zweite meinung einholen.dazu brauchst du aber dann eine überweisung vom arzt, wo du zuerst im quartal warst.
einfacher ist es, wenn du befreit bist, weil dann kannst du ohne überweisung auch einen anderen arzt aufsuchen.
gute besserung!
lg saurier:a_smil08:
Ich weiß von einer Betroffenen, wer einmal auf die Psychoschiene abgestempelt wurde, wird nach weiteren Ursachen nicht gesucht, weil es dann hier heißt, die Frau hat einen an der Klatsche
hallo,
dass dir die erste diagnose missfällt, kann ich nachvollziehen.
wenn du zu einem anderen arzt gehst und er eine andere, nicht auf die vordiagnose bezogene erkrankung feststellt, gibt das eine völlig neue krankschreibung!was auch eine erneute lohnfortzahlung für 6 wochen zur folge hätte.da musst du auch erst einmal nicht zum mdk!
wenn du innerhalb von 6 monaten auf ein un der selben krankheit au wirst bekommst du keine lf mehr, wenn bereits 6 wo gezahlt wurde.
dieser auszahlschein ist ersteinmal ja für dich.du musst in geeigneter weise deinen arbeitgeber "informieren"dass du weiter krank bist.diagnosen haben ihn prinzipiell erst einmal nicht zu interessieren.d.h., du hast die möglichkeit, die diagnose abzudecken und die kopie des scheines abzugeben.
der arbeitgeber darf auch nicht einfach beim arzt anfragen, was du hast und wie lange das dauert, das darf er nicht!
lg marcella:a_smil08:
Hallo sborgmann
Warum MDK umgehen? Füge es von oben nochmal ein: gglfs. den MDK zu umgehen??? Wenn für Rheumatologen es selbst schon recht schwierig ist, rheumatische Erkrankungen festzustellen, da es ja viele unterschiedliche Erkrankungen gibt, wie soll ein MDK die richtige Diagnose stellen.
Ich beziehe mich hier auf die ersten 6 Wochen AUbtw. warst du schon beim MD der AfA? Wenn ja, was sagt der denn dazu?
Nein war ich nicht.
Aber du hast ja noch ein ganz anderes Problem, dadurch das du Krankengeld beziehst, ruht ja das Arbeitslosengeld, ABER die Zeit die du Anspruch auf ALG1 hast, verlängert sich dadurch nicht.
Och, die Dame vom Arbeitsamt sagte mir jedoch etwas anderes, dass das ALG1 sich verlängert um die Zeit des Krankengeldanspruches. Da werde ich mich nochmal informieren.
Wichtig für mich ist jedoch, dass die neue Ärztin den Auszahlungsschein für die Krankenkasse auch ausfüllen kann, auch auf die Gefahr, dass der MDK der Krankenkasse sich meldet
Vielen Dank an Alle für die Info