Arztbudget bei Cronisch Kranken?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Elfe, 2. Oktober 2007.

  1. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo ihr lieben,

    da bei mir nun eine Kollagenose festgestellt wurde und ich mit einer Cortisonstoßtherpie behandelt werde, jetzt auch schon wieder ganz langsam runterfahre auf eine Erhaltungsdosis von 5mg (Schade, habe mich ziemlich schmerzfrei, gut und wohl bei 20mg gefühlt),:) und etwas Angst habe, das die Beschwerden alle wieder aufflacken können, würde ich mal gerne wissen, ob man dem HA zur Last damit fällt, wenn man jetzt zusätlich Schmerzmedis braucht dem HA das Budget belastet.
    Oder gilt man dann schon als chronisch krank? Werden chronisch Kranke vielleicht anders abgerechnet?
    Mein HA ist nicht gerade cooperativ und diesbezüglich etwas komisch.
    Mein Rheumatologe hat Cortisontherapie eingeleitet und vollendet sie auch, ich habe bloß meine Bedenken, falls ich zwischendurch mal Schmerzmedis brauche, das mein HA streikt, denn der Rheumatologe ist auch eine Stück weit zu fahren.
    Wenn ich weiß, daß ich als chronisch krank meinem HA nicht das Budget belaste, hätte ich dann gleich ein Gegenargument, falls es mal wieder zu Diskusionen kommen sollte.
    Diese Probleme habe ich bei ihm auch mit meinen Schilddrüsenhormonen, er meint immer, ich bräuchte sie nurmal zwischdurch zu nehmen, und jedesmal muß ich dann auf die Berichte des Endo verweisen. :(
    Wenn ich das diesesmal in Form von Kronisch Krank umgehen könnte, wäre mir bei diesem Gedanken sehr viel wohler.
    Weiß jemand darüber Bescheid?

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  2. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo elfe,
    soweit ich weiß,ist man chronisch krank wenn man a)eine diagnose hat und b) die beschwerden länger als ein 1/2 j anhalten.(korrigiert mich wenn
    ich etwas falsches schreib);)
    also liegst du deinem arzt nicht auf der tasche.
    liebe grüße katjes
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    hier läuft etwas durcheinander.

    chronisch krank bist du und dadurch ggff. schon zuzahlungsbefreit.

    doch dein doc hat davon nix. er hat sein budget... es sei denn du wohnst in nrw (dort sollen chroniker nicht ins budget fallen) oder in schleswig holstein (dort soll wohl eine ähnliche regelung eingeführt werden).
    für blutuntersuchungen gibt es in manchen kv-bezirken eine sonderregelung für chroniker bzw. schwerstkranke.
    allerdings sind die normalen blutuntersuchungen auch kein entscheidender kostenfaktor.
    ansonsten hat dein haus doc ein budget. er muss rechnen. seh mal in der länderecke unter praxis news.

    gruss
     
  4. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Elfe,

    laß Dir von Deiner KK einen Antrag auf "chronisch krank" (spez. Name grade entfallen) geben den Du dann von Deinem Rh-Dr. ausfüllen läßt. Durch die Chroniker- Regelung (na geht doch) brauchst Du dann auch nur noch 1% der Rp.kosten bezahlen. Erkrankung muß mind. 1 J. lang da sein. Dies hast Du ja evt. schon gemacht. Ich laß mit die Schmerz- medis in der Schmerztherapie eines KH verschreiben, die haben ein Riesenbudget. LG von Elke.
     
  5. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    in ba-wü fällt man als chroniker auch aus dem budget.
    liebe grüße katjes
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Wo in Bad.-Württ. ist das ??
     
  7. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo frank,
    ich habe diese info von unserem leiter der jungen rheumis bekommen.gruppe karlsruhe.
    grüßle katjes
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Es gab vor dem Jahr 2004, als es in BW noch 4 getrennte KV Bezirke gab, eine Möglichkeit für einige wenige Erkrankungen eine Sonderziffer einzugeben.
    Also nicht für Chroniker generell.

    Durch die gemeinsame KV Baden-Württemberg und den neuen Verträgen ist es etwas anders geworden. Die Richtgrößen (=Budget) gelten für alle. Es gibt wenige Ausnahmen. Diese sind auf bestimmte Medikamente bezogen, also nicht nach Diagnose.

    Die Chroniker-Regelung wurde vom gemeinsamen Bundesausschuss definiert. Es war eine politische Entscheidung. Nachdem die Gesundheitsreform viele Einschnitte gebracht hat, sollte die Chronikerregelung dies wieder teilweise entschärfen wegen Wahlen. Einige behaupteten damals, nach der Chronikerregelung des GBA wäre jeder Schilddrüsenpatient ein Chroniker.
    Wenn dieser sich jedes Quartal sein Medi aufschreiben läßt, dann ist er es auch nach der Definition.

    Chronisch Kranke sind auch in Baden-Württemberg NICHT von den Richtgrößen befreit.

    Dies hat auch nichts mit dem Formular der Kassen zu tun, die für den Status "Chronisch krank" ausgefüllt werden. Das betrifft nur die eigene Zuzahlung aber nicht das Budget.

    Zuerst werden alle Rezepte des Arztes zusammen berechnet. Dann werden bestimmte wenige Medikamente wieder abgezogen.
    Danach werden eventuelle (liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses) Praxisbesonderheiten berücksichtigt.

    Chronisch Kranke sind also in BW nicht vom Budget befreit, leider. Vor 2004 gab es regional andere Regelungen, nach 2004 nicht mehr.

    Das sollte aber niemanden hindern, seine Schmerzmedikamente aufschreiben zu lassen. Das gehört nun mal dazu und ist in den Budgets eingerechnet.
     
  9. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    danke frank,
    gebe es weiter.
    grüßle katjes
     
  10. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo,
    danke für eure Antworten, komme aus Niedersachsen und habe manchmal den Eindruck das hier viele HÄ einfach besonders sparsam sind.
    Werde dann aber wohl doch meinen ganzen Mut zusammen nehmen und meinem HA dann wohl mit Fingerspitzengefühl auf die Füße treten.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  11. Mücke

    Mücke Guest

    hallo elfe,
    es gibt in manchen bundesländern oder städten ?? ( zumindest hier in hh) projekte für chr. kranke, wo die behandlung des pat nicht dem budegt des arztes zugerechnet wird ( hat nix mit den anträgen bei kk wegen der 1% regelung zu tun)
    hier in hamburg sind es zur zeit herzerkrankungen, asthma und diabetis..
    nur muss dein arzt auch mitmachen..der meiner mum, lässt sie lieber im budget als, dass er sich da arbeit mit ner anderen abrechnung macht....soviel zum thema zu niedriges budget

    was ich auch merkwürdig finde ist das mit den schilddrüsenhormonen..wenn du eine unterfunktion hast, musst du die hormone lebenslang nehmen und auch regelmäßig, nicht nur mal zwischendurch :eek:
    kannst du nicht beim endokr. briefmarken hinterlegen und die dann alle 3 monate n rezept ausstellen lassen, was dir zugeschickt wird ?(bekommst ja sicher 100packung) dann hättest du den ärger mit dem ha nicht. finde sowas nervtötend :mad:
     
  12. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Mücke,

    ja die Schilddrüsenhormone brauche ich lebenslang, ich muß auch zusätzlich noch T3 Thybon dazunehmen, weil eine Umwandlungsstörung vorliegt, und mit dem Thybon ist noch schwieriger beim HA, habe deswegen schon gewechselt.
    Der Endo hat es mir jetzt auch schon angeboten das Rezept per Post zu schicken, mochte es nur nicht in Anspruch nehmen. Was ich ab jetzt dann aber doch machen werde.
    Irgendwie bin ich auch langsam HA geschädigt, und ich hoffe nicht noch mehr autoimmunes dazu zubekommen, habe langsam nämlich keine Lust mehr alles beim HA erklären und verteidigen zu müßen.
    Werde ihn mal fragen ob er an einem Projekt mitmacht, die Antwort und den Gesichtsausdruck sehe ich jetzt schon.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  13. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Diese DMP-Programme ( Disease-management-programs) für Asthma, Diabetes und Koronare Herzkrankheit sind in ganz Deutschland.

    Es gibt sie aber nicht für Schmerzpatienten.

    Die Schilddrüsenhormone kosten so um die 13 Euro im Quartal (100 Stück) und haben somit einen erträglichen Preis. Davon sind noch ca 6 Euro für den Apotheker und die Kasse bekommt auch noch 2 Euro davon ab.

    Diese 13 Euro sollten kein Problem sein. Thybon ist etwas teurer.
     
  14. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Frank,

    dann kann ich mir die Frage sparen.Aber bei den Schilddrüsenhormonen ist es wirklich so, ich weiß auch das sie kaum was kosten und ich komme mir dann auch manchmal wie ein Bettler vor, und da nun auch später dann die anderen Medis dazukommen, im Moment hat der Rheumatologe ja noch großzügig aufgeschrieben, wird mich mein HA wohl lieber erst gar nicht sehen wollen.:mad:

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  15. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    Hallo Elfe,

    ich komme auch aus Niedersachsen und weiß von meiner HÄ, dass ich ihr als chronisch kranker NICHT das Budget belaste, also nicht auf der Tasche liege!

    Es ist so, dass der Arzt seine Quartalsabrechnung bei der KV einreicht. Diese prüft dann, wieviel der Arzt über Budget verordnet hat. Alles was drüber ist, wird dem Azt per Regress in Rechnung gestellt.

    Wenn der Arzt dann den Regress bekommt, sucht er alle chronisch kranken die er in dem betreffenden Quartal behandelt und Medikamente verordnet hat raus und reicht diese dann nochmals separat bei der KV ein. Dort wird dann der Betrag den diese chronisch Erkrankten "verursacht" haben von der Regresssumme abgezogen. Das heißt dann im Endeffekt, dass die chronisch Kranken dem Arzt nichts gekostet haben.

    Dass das ein sehr umständliches Prozedere ist was die KV da fabriziert ist eine andere Sache.
    Aus dem Grunde könnte ich mir auch vorstellen, dass manche Ärzte sich darum so anstellen und rummurren bei chronisch Kranken und deren Verordnungen, da es natürlich eine mühselige Arbeit ist, das für die KV später alles raus zu suchen, vom Zeitaufwand mal ganz zu schweigen!

    LG,

    Speedy
     
  16. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Speedy

    Das Verfahren (erst der Regress und danach erst die mögliche Rechtfertigung) habe ich oben beschrieben.

    Hier siehst Du die Ausnahmen bei bestimmten (!) chronischen Erkrankungen. Nicht bei allen.

    Es ist die Liste der KV Niedersachsen:
    http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hauptgeschaeftsstelle/026/05/012/04/praxisbesond032006.pdf

    Wenn der Arzt 15% überschreitet erfolgt eine Prüfung und eine Regressandrohung.
    Wenn der Arzt 25% überschreitet wird gleich gekürzt und das Geld einbehalten.
    Das bedeutet, dass der Arzt zunächst zum Beispiel für 1 Monat kein Geld bekommt und in einem sehr aufwendigen verfahren darum kämpfen muss. Das ist manchen Praxen einfach nicht möglich.

    Um es nochmals zu betonen: in keiner KV sind ALLE chronisch Kranken befreit. Es sind immer bestimmte Therapien, die in Listen veröffentlicht werden.

    Wie aus obiger Liste zu ersehen ist (der Link) ist in Niedersachsen die immunsuppressive Therapie bei Kollagenosen und Rheuma und einige Schmerzmittel als Praxisbesonderheit anerkannt. Das heisst, sie werden nachträglich aus dem Budget herausgerechnet.
     
  17. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/

    Die KV Niederrhein bietet auf der Seite einiges an Information bezgl. der Budgetierung. Praxisbesonderheiten werden geführt http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/am_rigr07/pruef123_07.html .

    Bei Schritt 3 erkennt man, das es am Arzt ist, diese Besonderheiten zu belegen. Da dies u.U. etwas zeitaufwändig und kompliziert ist, wird das wohl nicht jeder Arzt von sich aus machen, sondern vielleicht doch schneller auf die Budgetierung verweisen.

    Aufgeführt sind u.a. :
    90928Systemische Psoriasistherapie
    90917Therapie des Morbus Crohn mit Infliximab
    90913Immunsupressive Behandlung nach Kollagenosen, entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
    Sehr teure Arzneimitteltherapien werden in Nordrhein weiterhin hundertprozentig als Praxisbesonderheit gewertet. Wurde preisbewusst rezeptiert, so wird im Rahmen einer Vorabprüfung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung jedes einzelne dieser Rezepte mit den Kosten in voller Höhe als Praxisbesonderheit betrachtet. Diese Arzneiverordnungen belasten de facto nicht die Arzneimittelausgaben einer Praxis.
     
  18. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Das ist vollkommen korrekt Kukana.

    Wie Du anhand der Liste siehst, ist immer nur eine bestimmte Behandlung vom Budget befreit, nicht aber der Chroniker allgemein.

    Beispiel:

    Immunsuppressive Therapie beim Rheumatischen Formenkreis = vom Budget befreit.

    Der gleiche chronisch kranke Patient benötigt ein Antibiotikum wegen einem Infekt = nicht befreit.

    oder
    Chemotherapie beim Krebspatienten = vom Budget befreit

    Der gleiche chronisch kranke Krebspatient benötigt ein Antibiotikum oder ein Pilzmittel oder ein Magenmittel = nicht befreit vom Budget.

    Das mag zu sehr ins Detail führen und ist wohl auch für manche nicht so wichtig. Es dient nur zur Erläuterung, falls es jemanden interessiert.

    Der Aufwand bei so einem Regress, der ja über ein ganzes Jahr durchgeführt wird beläuft sich auf die Prüfung und Rechtfertigung von ca 10.000 Rezepten.

    Die von Dir genannten Ausnahmen werden jedoch schon von der KV aus berücksichtigt.
     
  19. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ich hoffe, ich darf dieses dazwischen fragen....danke!

    hallo frank,

    ab 01.01.2011 erhalten in hamburg fachärzte diagnose bezogene
    fallpauschalen.

    (es entzieht sich meiner kenntnis, ob dies dann in den anderen bundesländern bzw stadtstaaten genauso gehandhabt wird)

    wird sich dies deiner meinung nach positiv oder eher negativ
    für "uns" auswirken?

    danke, marie
     
  20. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    @ Frank

    danke für den Hinweis und deine weiteren Erläuterungen. :)

    So im Detail habe ich sie auch noch nicht gewusst, konnte und wollte es nur so wiedergeben, wie meine HÄ es mir erklärt hat!

    LG,

    Speedy
     
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