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Hallo zusammen,
weiß jemand zufällig, vielleicht weil er in diesem Bereich arbeitet, wie lange ein Arzt bzw. eine Rehaklinik Zeit hat die Rechnung auszustellen? Ab wann tritt Verjährung ein?
Dankeschön...
LG Pat1
ich weiß nicht, ob ich dir damit weiterhelfe, aber ich habe im Internet folgenden Satz gefunden:
"Solange eine ordnungsgemäße Rechnung nicht erteilt wurde, sind ärztliche Honoraransprüche noch nicht entstanden i. S. d. §199 BGB und damit in der Regel unverjährbar."
Ja, vielen lieben Dank. Bei meinem Problem hilfts mir leider nicht, aber es hat mir zumindest meine Frage beantwortet, auch wenn ich lieber was anderes gehört hätte :a_smil08:
Danke Dir
LG Pat1
Hallo Dani,
Danke für Deine Hilfe und Angebot, aber da die Rechnung unterdessen zugestellt wurde, hat sich die Frage erübrigt. Mein Rechner hat schlapp gemacht, daher erst heute die Antwort.
Vielen lieben Dank Dir für Deine Hilfe.
LG Pat1
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