Arzneimittelrichtlinie

Dieses Thema im Forum "Biologika und niedermolekulare Wirkstoffe" wurde erstellt von merre, 6. September 2020.

  1. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Tja Chrissi,
    das handhaben Ärzte anscheinend unterschiedlich.
     
  2. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Vor etwa 3 Jahren kriegte ich die Folsäure auch noch auf Rezept, jetzt nicht mehr. Genau wie Dekristol. Bräuchte ich nicht, alles ok, sagt sie.
     
  3. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Also ich habe jetzt mal geschaut und laut der Liste der Rabattverträge der DAK vom 01.09.2020 hat diese Krankenkasse Rabattverträge mit unterschiedlichen Herstellern von Folsäure, auch in den unterschiedlichsten Dosierungen. D.h., dass Folsäure grundsätzlich verschreibungsfähig ist. Man müßte nur noch recherchieren in welchen Fällen. Das interessiert mich jetzt. Sobald ich etwas mehr Zeit habe, werde ich versuchen das zu recherchieren.
     
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  4. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Chrissi,

    es war doch einfacher, als ich dachte. Folsäure ist bei einer MTX-Therapie verordnungsfähig.

    Folsäure und Folinate
    − nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms
    Anlage I Nr. 19
    § 34 Abs. 1 SGB V
    (OTC-Ausnahmeliste)

    Und ich habe in der Broschüre der rheumaliga nachgeschaut, 3. Auflage, 2020:
    "Ihre Rechte im Sozialsystem
    Ein Ratgeber für Rheumabetroffene"

    Hier ein Auszug:

    Medikamente
    So gut wie immer sind verschreibungspflichtige Medikamente
    erstattungsfähig. Nicht verschreibungspflichtige
    Medikamente – beispielsweise gegen Erkältungskrankheiten
    oder Verdauungsbeschwerden,
    aber auch Nahrungsergänzungspräparate – dagegen
    nicht. Es gibt aber eine Ausnahme: Die gesetzlichen
    Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Arzneimittel,
    die bei der Behandlung schwerwiegender
    Krankheiten als Therapiestandard gelten – etwa für
    Kalzium- und Vitamin-D-Präparate zur Behandlung
    von Osteoporose. Auch Folsäure bei MTX-Einnahme
    und künstliche Tränenflüssigkeit beim Sicca-Syndrom
    werden bezahlt. Die Namen dieser Ausnahme-Arzneimittel
    stehen auf der OTC-Übersicht (aus dem englischen
    „over the counter“, d. h. „über den Tresen “ der
    Apotheke), die Sie im Internet einsehen können und
    die auch bei den Verbänden der Deutschen Rheuma-
    Liga erhältlich ist:

    www.g-ba.de/themen/arzneimittel/ arzneimittel-richtlinie-anlagen/otc-uebersicht

    Also Chrissi, wenn deine Ärzte die Folsäure nicht verschreiben, dann weil sie Sorge haben, dass ihr Budget übermäßig belastet werden könnte. Wobei ich nicht weiß, ob Folsäure im Zusammenhang mit einer MTX-Therapie tatsächlich bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Eingang finden würde. Das könnte man auch recherchieren.
     
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  5. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    Ich habs ja schonmal dort gesagt, und es wurde abgelehnt. Weiter bohren möchte ich halt nicht. Es ist ein relativ kleiner Posten bei meinen Ausgaben.
    Auch die Pilzmittel wurden nicht verschrieben. Ich habs aufgegeben, jedesmal zu fragen.

    Klar, ärgern tuts mich trotzdem irgendwie.
    Auch die erhöhte Zuzahlung bei teuren Medikamenten ärgert mich. Aber da kann man nix gegen machen. Das ist halt so. Kostet nur meine Nerven. Kam halt jetzt bei diesem Thema mal wieder in meinen Kopf.
     
  6. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Chrissi,

    zumindest wissen wir jetzt warum es Ärzte unterschiedlich handhaben.

    Ich bekomme z.B. tägliche Physiotherapie verschrieben und das ist für die Ärzte nicht budgetrelevant. Und es handelt sich nicht um ein Physiotherapierezept, das vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden muss.
     
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  7. stray cat

    stray cat Bekanntes Mitglied

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    ja, so kenne ich das auch, allina.
    ich danke Dir für Deine schön sachlichen Recherchen immer!

    Dein Arzt, Chrissi, hat aus meiner Sicht 2 Gründe, Dir die Folsäure verschreiben zu müssen oder meinetwegen ruhig zu können.
    Seltsamer Arzt.
    Dennoch sch...Budgetierung.
     
  8. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Na ja stray cat,

    vielleicht ist es in diesem Fall nicht einmal budgetrelevant. Das gilt es noch zu recherchieren.
     
  9. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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    @allina
    Dein Link funktioniert nicht richtig. Es erscheint: Dokument nicht gefunden.
    ------------------------------

    Hier die PDF Datei der Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie (Ausnahmeliste OTC Präparate):
    https://www.g-ba.de/downloads/83-691-507/AM-RL-I-OTC-2018-11-09.pdf

    In der Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittelrichtlinie befinden sich verordnungsfähige Medizinprodukte. Es gibt ja Präparate, die zum Beispiel nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt gelten.
    Hier die PDF der Liste:
    https://www.g-ba.de/downloads/83-691-605/AM-RL-V_2020-07-28_iKt_2020-07-11_BE_2020-07-28.pdf
     
    #89 11. September 2020
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2020
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  10. stray cat

    stray cat Bekanntes Mitglied

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    Das meine ich ja, allina.
    Bei chronisch Kranken kann ein Arzt notwendige Verordnungen aus der Budgetierung rausnehmen. Wie Deine Physio und MTX- Folsäure. So wurde mir das irgendwann erklärt.

    Mein letzter Satz war mißverständlich, sorry....unabhängig davon höre ich oft, dass die Budgetierung die Ärzte wohl sehr wegen der damit verbundenen vielen Bürokratie stresst.
     
  11. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

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    Einfach mal bei deiner Krankenkasse versuchen. Beim Arzt auf ein Privatrezept bestehen, dann bei der Krankenkasse einreichen.
     
  12. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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    Soweit mir bekannt ist, ist Tränenflüssigkeit / Tränenersatz nicht verordnungsfähig, wenn (nur) ein Sicca Syndrom vorliegt. Wenn ein Sjögren Syndrom vorliegt ist die Verordnung möglich.

    In diesen Fällen kann Tränenflüssigkeit verordnet werden:

    41. Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.
    Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-507/AM-RL-I-OTC-2018-11-09.pdf?
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    So gehts mir beim Dekristol. Das soll ich nehmen, weil ich regelmäßig Cortison nehme und trotzdem soll ich das jetzt selber zahlen...
    Die Folsäure hab ich damals auch auf Kassenrezept gekriegt.
     
  14. allina

    allina Bekanntes Mitglied

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    Danke Lavendel,
    dass du den link eingestellt hast nachdem mein link nicht funktioniert.
     
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  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Wenns der Apotheke reichen würde, dass ich jeden Monat 2-3 Euro vorbei bringe... Die will aber die 36 Euro am Stück haben.
    Allein die Zuzahlungen für meine vielen Medikamente sind schon ein ordentlicher Betrag, dazu die Sachen, die ich eh selber zahlen muss, und wenn mein Mann in ein paar Monaten in Rente geht, dann fließt die Kohle auch spärlicher. Und für die Zuzahlungsbefreiung fehlen mir popelige 5 Euro im Jahr....
     
  16. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Das gilt aber nur für die dunkle Jahreszeit, im Sommer kann unser Körper das Vit. D schon in ausreichender Menge herstellen (dazu die Hände, Arme und das Gesicht 10 - 30 Minuten in die Sonne halten - natürlich im Rahmen eurer Eigenschutzzeit - und das 3x in der Woche). Vit. D wird ja auch gespeichert, so dass die Vorräte noch einige Wochen reichen, wenn wir wegen der tiefstehenden Sonne keines mehr bilden können.
     
  17. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Maggy, das mußt du mir erklären?
    Selbst bin ich bei der Ao...Ich habe gleich im Januar alles der Krankenkasse vorgelegt.
    Da waren wir schon fast am Limit. Hab den rest Betrag dazugezahlt und dann die Zuzalungsbefreieung zugeschickt bekommen.
    Mach ich immer so.
    Verstehe deine Krankenkasse nicht?
    Money Penny
     
  18. kanalratte

    kanalratte Bekanntes Mitglied

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    ????

    bei chronisch krank ist die zuzahlungsgrenze = 1% von bruttojahreseinkommen (beide zusammen) minus 5733€ (für den angehörigen)

    also zb. jahreseinkommen (deine bruttorente + bruttoeinkommen deines mannes) 20.000€ - 5.733€ = 14.267 ... davon 1% = 142,67€ zuzahlungen

    hat dein mann ein festes gehalt, kann man das von der KK schon im vorjahr ausrechnen lassen und zahlt dann den zuzahlungsbetrag und hat schon im januar die zuzahlungsbefreiung.
    bei wechselnden einkommen kann man das leider erst rückwirkend abrechnen.
     
  19. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Vielleicht bin ich ja auch zu blöd....
     
  20. stray cat

    stray cat Bekanntes Mitglied

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    ganz sicher nicht
     
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