Artgerechte Haltung von Frauen

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Kiki, 18. September 2002.

  1. Kiki

    Kiki Guest

    Artgerechte Haltung von Frauen

    Jahrgang 1998, III. Verordnung, Teil 1

    Auf Grund des § 32a, Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet.



    Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
    Sich eine Frau zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zur Frau überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften der Frau, die jedoch sehr selten zu finden ist. Zwei davon sollte die Auserwählte aber laut BGBL 584/1973 unbedingt aufweisen:


    § 1 Abs. 1 Sie sollte nützlich sein, d. h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett...

    § 1 Abs. 2 Sie soll herzeigbar sein, d. h. ihr Aussehen sollte nicht Mitleid erregen

    § 1 Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft

    § 2 Sie ist reich



    Artikel 2 - Tips und Empfehlungen



    § 3 Abs. 1: Anschaffung
    Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von Ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Frauen, die später ausgesetzt werden, noch steigt.

    § 3 Abs. 2: Ernährung
    Wie der Mensch ist auch die Frau ein Allesfresser. Man sollte ihr neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse gönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn Sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

    § 3 Abs. 3: Unterbringung
    Man sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte sie möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo sie etwas Auslauf hat.

    § 3 Abs. 4: Pflege
    Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

    § 3 Abs. 5: Ausbildung
    Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol´s Bier" erleichtern die Haltung der Frau erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Frauen erlernbar.

    § 3 Abs. 6 Fortpflanzung
    Frauen sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn eine ständig brünftige Frau ist nur bedingt arbeitsfähig...
     
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