teilzeit und stelle mir die frage, ob ich auch eine erwerbsminderungsrente bekommen könnte. hallo erstmal, habe seit letztem jahr 50% unbefristet bekommen. ich arbeit 4x 6 stunden. hab ich eine chance rente zu bekommen, obwohl ich schon VOR meiner erkrankung teilzeit gearbeitet habe? danke schon mal für eure antworten
Hallo, Eine Erwerbsminderungsrente kannst du jederzeit beantragen, aufgrund deiner Einschränkungen. Wenn diese genehmigt werden sollte, gibt dir die RV vor wieviel du noch dazu verdienen darfst. Bei einer vollen EM sind das maximal 3 Std. am Tag die du arbeiten dürfest, da ist auch ein maximaler Betrag noch dabei. Bei einer teilweisen EM sind es mehr Std. aber auf jeden Fall unter 6! pro Tag und auch dein Zuverdienst ist höher, bezieht sich auf das was du bisher verdient hast. Deine Rente berechnet sich auf jeden Fall auf deinen Teilzeitverdienst. Geh einfach mal zu einer Beratungsstelle, die können dir die aktuellsten Info geben. Gruß Kukana
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html Gib mal hier deinen Ort und PLZ ein, ich vermute die werden dir dann den nächsten Ort anzeigen. Oder ruf an: Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie nicht lange nach Antworten suchen: Die bekommen Sie über unser Service-Telefon 0800 1000 4800.
und meint ihr, ich könnte so weiterarbeiten wie bisher? weil stunden möchte ich nicht weiter reduzieren
Siehe oben: Du darfst unter 6 Std am Tag arbeiten bei einer teilweisen EM oder maximal 3 Std am Tag bei einer vollen EM Bzw. bei dir 4 mal 6 Std sind 24 in vier Tagen, die müsstest du nur ändern auf 5 Tage verteilen, also 4 mal 5 Std und einmal 4 Std. Es kommt darauf an wieviel du dazu verdienen darfst. Ruf dort an.
Ich versteh nur grad den Sinn nicht. Einerseits willst du Rente und andererseits weiterarbeiten wie gehabt
Ich vermute sie hat nicht daraan gedacht, dass sie mit der Rente ja nur bedingt zuverdienen darf. Und da ihr Gehalt auf ein Teilzeitgehalt berechnet wird, kann sie anschließend nur weniger arbeiten oder so wie ich oben schreib, nur dann gibts eben keine Rente, da sie dann zuviel verdient. Aber das genauer erklären kann ihr ein Sachbearbeiter der RV viel besser als wir. LG Kukana *die es anders herum gemacht hat, 1.Rente eingericht bei Vollteitarbeit 2. teilweise EM Rente voll bewilligt bekommen nach Gutachtertermin 3.Teilzeit vereinbart