Antrag auf Schwerbinderung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Melly, 12. Januar 2002.

  1. Melly

    Melly Guest

    Hallo,

    ich habe vor 2 Monaten einen Antrag gestellt und letzte Woche bescheid bekommen. Sie haben mich mit 30 % eingestuft, was ich jedoch zu wenig finde. Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerspruch? ICh habe Ende Januar einen Termin im Rheumazentrum Herne und wollte diesen Bescheid dann wohl mitnehmen. An Medikamenten nehme ich zur Zeit 28 mg Cortsin und Azulfine. Schmerzmittel nehme ich Symphal.
     
  2. Tanja E.

    Tanja E. Guest

    Hallo Nofre

    ich hab auch einen Antrag gestellt, bisher aber noch keinen Bescheid bekommen, mich würde interessieren ab wieviel % kann man denn Vergünstigungen (Steuern, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel..) eben praktische Auswirkungen in Anspruch nehmen
    und was bedeutet "Gleichstellung beantragen", was hier im Forum auch schon öfters mal erwähnt wurde.
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen, ist noch alles Neuland für mich

    Viele Grüsse
    Tanja
     
  3. Heidi

    Heidi Guest

    Hallo Tanja...

    Es ist sehr wichtig zum Antrag ein Begleitschreiben das Du erstellen solltest, hinzuzufügen. In diesem Begleitschreiben listest Du folgendes auf:
    1. Diagnosen
    2. Medikamenteneinnahme
    3. Deinen Krankheitsverlauf. Besonders wichtig ist, das Du neben den Diagnosen, vorallen Dinden die Begleiterscheinungen der Krankheiten auflistet und hervorhebst. Z. B. starke Schmerzen, magenbeschwerden, Nebenwirkungen der Medikamente, eingeschränkte Gehstrecke beim Laufen, Entzündungen, usw.. Denn meistenst gibt es mehr auf die Begleiterscheinungen als auf die eigendliche Krankheit. Ab 50 % gibt es ein Schwerbehindertenausweis, wenn Du nachweisen kannst, dass Du nicht lange Gehstrecken zurücklegen kannst, gibt es gas Merkzeichen (G) hinzu.
    Es gibt da ein Heftchen für die Antragstellung, wie Gutachter bewerten, kannst Du bestellen auf der Internetseite des "www.vdk.de", kostet allerdings 5,00 DM.
    beim örtlichen Fürsorgeamt einer Stdt(ist meistens dem Sozialamt angegliedert, kannst Du auch Informationshefte bekommen, allerdings sind sie dort um sonst zu haben!
    Nie aufgeben, sofort bei ablehnung in Widerspruch gehen am besten mit dem VDK Sozialverband, erkundige Dich dort einmal wie hoch der Beitrag ist, kann nicht enorm hoch sein!
    Nun viel Glück
    mfg
    Heidi
     
  4. nofre

    nofre Guest

    Mehr zum GdB findet Ihr hier:

    http://www.rheuma-liga.de/home/rubrik2.htm

    Tipps und Links hier:

    http://www.armin-bartsch.de/CFS/Antraege/Schwerbehinderung.php?wo=CFS&wosub=Anträge
     
  5. Mehlinger

    Mehlinger Guest

    Antragsverfahren Schwerbehinderung

    Eine sehr gute Darstellung gibt es da von den Bayern:

    http://www.lfv.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html

    Das Heft kann sich ja auch mal ggf. über Chat-Teilnehmer besorgen lassen.


    Ansonsten wäre auch zu prüfen, wie es aussieht mit Rente wegen
    Erwerbsunfähigkeit.

    Gruß
    ALCO
     
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