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KU
Guest
(...)
Um Ihren Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen beurteilen zu können, benötigen wir unbedingt aktuelle Nachweise über Ihre sämtlichen Einkünfte zum Lebensunterhalt:
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen über die gesetzlichen Renten, auch über Unfallrenten bzw. Renten der Kriegsopferversorgung;
- Bescheide über Zusatzrenten und Betriebsrenten;
- Lohnbescheinigung (Bruttoverdienst) - auch für geringfügige Beschäftigung - (mögliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss angegeben sein; evtl. formlose Bescheinigung des Arbeitgebers bitte beifügen);
- bei Übergabeleistungen wie zum Beispiel freie Kost und/oder Wohnung, Taschengeld usw. ist unbedingt der notarielle Übergabevertrag vorzulegen;
- Bescheinigung aller Banken und Kreditinstitute über Zinseinnahmen/Erträge aus Sparbüchern, Festgeldern und sonstigen Kapitalanlagen des Kalenderjahres vor Antragstellung sind zwingend vorzulegen ;
- Haben Sie keine Zinseinkünfte - bitte reichen Sie eine Negativbescheinigung Ihrer Bank ein.
(...)
(aus dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen der AOK)
Kommentar: Meines Erachtens ein Skandal. Ob die geforderte "Negativbescheinigung" der Bank durch das Gesetz gedeckt ist, erscheint mir mehr als fraglich. Der Bürger wird von vornherein wie ein Lügner behandelt. Eine Frechheit - umsomehr, als derjenige, der Befreiung von Zuzahlungen begehrt, wohl kaum in der Lage ist, sich gegen diese Art der Ausforschung zu wehren.
Dieser Fragebogen geht über das, was beim Antrag auf Sozialhilfe abzugeben ist (oder im Unterhaltsrecht) noch hinaus. Es bleibt abzuwarten, ob mir z.B. im Falle von "Kost und Logis" ein fiktives Einkommen angerechnet wird...
Armes Deutschland ...
Um Ihren Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen beurteilen zu können, benötigen wir unbedingt aktuelle Nachweise über Ihre sämtlichen Einkünfte zum Lebensunterhalt:
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen über die gesetzlichen Renten, auch über Unfallrenten bzw. Renten der Kriegsopferversorgung;
- Bescheide über Zusatzrenten und Betriebsrenten;
- Lohnbescheinigung (Bruttoverdienst) - auch für geringfügige Beschäftigung - (mögliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld muss angegeben sein; evtl. formlose Bescheinigung des Arbeitgebers bitte beifügen);
- bei Übergabeleistungen wie zum Beispiel freie Kost und/oder Wohnung, Taschengeld usw. ist unbedingt der notarielle Übergabevertrag vorzulegen;
- Bescheinigung aller Banken und Kreditinstitute über Zinseinnahmen/Erträge aus Sparbüchern, Festgeldern und sonstigen Kapitalanlagen des Kalenderjahres vor Antragstellung sind zwingend vorzulegen ;
- Haben Sie keine Zinseinkünfte - bitte reichen Sie eine Negativbescheinigung Ihrer Bank ein.
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(aus dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen der AOK)
Kommentar: Meines Erachtens ein Skandal. Ob die geforderte "Negativbescheinigung" der Bank durch das Gesetz gedeckt ist, erscheint mir mehr als fraglich. Der Bürger wird von vornherein wie ein Lügner behandelt. Eine Frechheit - umsomehr, als derjenige, der Befreiung von Zuzahlungen begehrt, wohl kaum in der Lage ist, sich gegen diese Art der Ausforschung zu wehren.
Dieser Fragebogen geht über das, was beim Antrag auf Sozialhilfe abzugeben ist (oder im Unterhaltsrecht) noch hinaus. Es bleibt abzuwarten, ob mir z.B. im Falle von "Kost und Logis" ein fiktives Einkommen angerechnet wird...
Armes Deutschland ...