Hallo, habe im Schmetterling(Zeitschrift vom Lupus) was gefunden, denke, das ist für einige interessant. Hoffe nur, daß durch die jüngsten Ereignisse(Hochwasser und die Steuerentlastung nächstes Jahr) das trotzdem noch gilt, am besten informieren lassen. >>> Die sogenannte "Grundsicherung" stellt eine Art Verbindungs- glied zwischen Sozialhilfe und Rente dar. Die wichtigsten Einzelheiten: Dieser Teil der Rentenreform tritt zum Januar 2003 in Kraft. Um in den Genuß dieser Grundsicherung zu kommen ist ein Antrag erforderlich.Träger der Grundsicherung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Zu Informationenen und Hilfe bei der Antragstellung sind auch die Rentenversicherungsträger per Gesetz verpflichtet. Berechtigt sind über 65-jährige UND aus MEDIZINISCHEN GRÜNDEN DAUERHAFT VOLL ERWERBSGEMINDERTE AB 18 JAHREN. Damit gibt es z.B. für SLE_Patienten, die zwar erwerbsunfähig sind, aber keine Gelegenheit hatten in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch zu erwerben, oder deren Rente nicht zum Leben ausreicht, einen Anspruch außerhalb der Sozialhilfe. Zwar ist auch die Grundsicherung abhängig von der Bedürftigkeit.Sie ist von der Höhe her an die "Hilfe zum Lebensunterhalt", sprich Sozialhilfe, angelehnt. Die in der Sozialhilfe vorgesehenenen "einmaligen Leistungen" werden pauschaliert und mit ausbezahlt. Allerdings ist ein wichtiger Unterschied zur Sozialhilfe: Es gibt KEINEN RÜCKGRIFF auf die Kinder oder Eltern der Berechtigten, sofern deren Jahres-Einkommen unter 100.000€ liegt(Umgerechnet 195.583,-DM). Wer also diese Grundsicherung in Anspruch nimmt, muß nicht befürchten, damit seine Angehörigen zu belasten. Die Grundsicherung ist keine Rente. Sie wird für ein Jahr bewilligt. Die Bewilligung wird jeweils neu erteilt, solange die Bedürftigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt aus Steuermitteln, wobei der Bund den Ländern die Mehrausgaben in Höhe von 800 Mio.DM(€) über einen Transfermechanismus ausgleicht. Die Überprüfung der zu erstattenden Mehrausgaben und ihre Anpassung an die jeweiligen Ausgabenentwicklung erfolgt alle zwei Jahre. Dieser neue Baustein in den sozialen Sichungssystemen soll es vor allem älteren Menschen erleichtern, Ansprüche geltend zu machen auf die sie bisher verzíchtet haben, um Rückgriffe der Sozialhilfeträger auf die Kinder zu vermeiden. Ebenso wichtig ist allerdings die Sicherung für CHRONISCH KRANKE Vor allem, wer bisher ausschließlich auf die Sozialhilfe angewiesen war, weil keine Möglichkeit bestand zu arbeiten und damit Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung aufzubauen, hat nun eine gewisse Grundversorgung zur Verfügung. Aus Schmetterling/Oktober 2001, geschrieben Martin Goschala Fachwirt für Finanzberatung IHK Vielleicht hilfts dem einen oder anderen von euch???? Liebe Grüße BB
Hallo Bärbel, vielen Dank für diese Information, Bärbel. Das ist sehr hilfreich. Zufällig heiße ich auch Bea, genau wie meine Vorgängerin. Liebe Grüße Bea2
Hallo Bärbel, ich würde gern mehr zu diesem Thema wissen. Wo und wie kann man diese Sache beantragen? Gruß Steffi