Altersvorsorge
Hhm - da muss man wirklich was tun - und das kann richtig weh tun,
wenn es an den Geldbeutel geht.
Versicherungsberater (Beitrag Anneliese). Die Leute heissen "Rentenberater",
sind m.E. allerdings eine "aussterbende Rasse". Sie berechnen einem auf-
grund vorgelegter Unterlagen die Rentenansprüche und nehmen ggf. noch
Kontenklärungen vor. Aufgrund des Ergebnisses weiss man dann, welche
Ansprüche man hat bzw. was fehlt. Mit 55 hat man aber sowieso einen
Anspruch auf eine entsprechende Berechnung durch den Rentenversiche-
rungsträger. Teilweise sind die heute aber auch schon soweit bei, dass sie
diese Berechnungen auch schon zum 50. Lebensjahr verschicken.
Die Kosten für den Rentenberater kann man sich aber einsparen (persön-
liche Meinung), da man diese Berechnung auch jederzeit vor seinem
55. Lebensjahr von seinem Hausversicherer - in der Regel kostenlos -
bekommen kann.
Man fordert dazu bei seiner Rentenversicherung einen "ungeprüften
Versicherungsverlauf" an und bittet darum, einen "geprüften Versicherungs-
verlauf" nachzureichen. Schneller geht das, wenn man sich diese
Unterlagen bei der regionalen Rentenversicherungsdienststellen holt
(Landesversicherungsanstalt (LVA), Aussenstelle oder Monatssprechstunde
der Rentenversicherung - meist bei den Orts- oder Stadtverwaltungen).
Die Beratungsstellen haben Zugriff auf alle Rentenversicherungskonten,
d.h., die LVA kann auch auf Daten der BfA (Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte) zugreifen. Mit diesem Verlauf erhält man eine maschinelle
Rentenberechnung, die der der Rentenversicherungsträger entspricht.
Alternativ kann man das Berechnungsprogramm auch bei der BfA
(www.bfa.de) anfordern und selbst rechnen.
Was fehlt?
Bei einem Arbeitnehmer mit ca. 40 Versicherungsjahren etwa 40 %
des letzten Nettogehaltes.
D.h., Rente zum 65. Lebensjahr wird etwa 67 % des letzten Nettogehaltes
betragen. Davon gehen jetzt noch 3 % aus der Rister-Kürzung ab. Weiterhin
gehen ab die Prozente, die bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr
liegen, also sind das beim 60. Lebensjahr rund 60 % - es fehlen dann 40 %,
vorausgesetzt, der Verdienst lag innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze
zur Rentenversicherung. Lag der Verdienst über der Bemessungsgrenze
oder handelt es sich um einen Selbständigen, ist die Spanne noch größer.
Möglichkeiten:
Viele Arbeitgeber bieten auf freiwilliger Basis die sogenannte "Betriebliche
Altersversorgung" an. Oft sind das sogenannte "Kollektivverträge", die eine
etwas geringere Gesundheitsprüfung haben. Diese heissen konkret "Direkt-
versicherung", "Gehaltsumwandlung". Von der Art her sind das Kapital-
(Lebens-) oder Rentenversicherungs-Verträge, die der Beitragshöhe nach
auf 179 Euro monatlich begrenzt sind; "Pensionszusage" ist eine weitere
Form, lässt sich hier aber schlecht darstellen.
Riester-Rente (genau: AVG - Altersvermögensgesetz)
Hier sind von gesetzlicher Seite verschiedene Möglichkeiten geschaffen
worden, die Altersversorgung aufzubessern. Die Ausführung bleibt jedoch
wieder jedem selbst überlassen. Die Durchführung obliegt den Versicherungs-
unternehmen. Wie das ganze von gesetzlicher Seite gedacht ist, kann
man sehr gut bei www.gdv.de (Verbraucherservice) nachlesen.
Persönlich kann man sich dann erst einmal entscheiden, ob man die
"Grundförderung" in Anspruch nimmt (d.h. die Festbeträge - ergänzt um
einen Eigenanteil von mindestens 11 Euro monatlich). Der Eigenanteil
kann gleich bleiben, die Förderung steigt von Jahr zu Jahr. Vertragsart
ist eine Leibrentenversicherung.
Die anderen Vertragsformen kann man auch in Betracht ziehen.
Hier hat der Arbeitgeber aber dahin ein Mitspracherecht, indem er für
sein Unternehmen nur zwei Versicherungsunternehmen zulässt.
Aufgrund weiterer Inhalte im AVG wird sich dies aber auf ein Unter-
nehmen beschränken.
Die zweite bekannte Form ist die Form, in der prozentual vom
letztjährigen Gehalt - erst 1 % - später steigend auf 4 % eine Alters-
versorgung gebildet wird. Vertragsart ist wieder eine Leibrentenver-
sicherung.
Eine der weniger bekannten Formen - jedoch mein Favorit ist die
"Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse". Hier werden, verein-
facht ausgedrückt, Teile des Gehaltes in eine Altersversorgung ein-
gebracht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe kostet der Gegenwert
von 1 Euro jedoch nur 50 Cent. Da sich auch beim Arbeitgeber eine
Einsparung ergibt, wird diese Einsparung als Direktversicherung
zusätzlich mit eingebracht. Auch hier können wieder Kollektiv-
verträge angewandt werden - jedoch muss sich die Firma vorab
auf zwei Vertragsvarianten festlegen. Da ich hier Leute von ca.
20 bis fast ins Rentenalter habe, schlage ich vor, Version 1:
Kapitalversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall, doppelte
Versicherungssumme bei Unfalltod; Version 2: wie vor, zusätzlich
mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Version 1 ist dann
für die Leute, die ein Handicap haben (z.B. Rheuma), Version 2 für
Leute, bei denen gesundheitlich keine Bedenken bestehen.
Bei Version 1 lautet die Gesundheitsfrage: ist die zu versichernde
Person arbeitsfähig; bei Version 2 wird wegen der Berufsunfähig-
keitsversicherung genauer gefragt.
Wie sich die Riester-Rente im Einzelnen darstellt, lässt sich am
besten in einer Vortragsveranstaltung (Betriebsversammlung) in dem
jeweiligen Betrieb darstellen - wenn der Betrieb eine Vorauswahl
unter den Anbietern getroffen hat.
Hauptunterscheidungen
Kapitalversicherung: 1 Beitrag bezahlt - Versicherungsfall Tod - volle Vertragsleistung
(Beispiel: Beitrag 100 Euro - Versicherungssumme 50.000 Euro)
Leibrentenversicherung: 1 Beitrag bezahlt - Versicherungsfall Tod - Beitrag verzinst zurück
(Beispiel: Beitrag 100 Euro - Versicherungssumme 300 Euro Monatsrente).
Letztendlich bleiben dann die reinen Privatversicherungen (die z.T. auch als
Kollektivverträge - zumindest bei Selbständigen angeboten werden können)
Hier kann ich, je nachdem, wie weit das finanziell noch möglich ist, mich entscheiden für
Kapitalversicherungen
Leibrentenversicherungen
Fondsgebundenen Lebensversicherungen und Hybrid-Verträgen
Fonds
Berufsunfähigkeitsrente wird man bei Leuten mit körperlicher Einschränkung nicht mehr
versichern können. Alternative wäre da nur die Unfallversicherung, auch wenn man dort
wahrscheinlich einen Ausschluss bekommt ("Rheuma" und Folgen sind ausgeschlossen).
Anhalt für Rentengröße: je 50.000 Euro kann man etwa mit 300 Euro Monatsrente rechnen.
Monatsbeitrag abhängig von Vertragsform, Eintrittsalter und Geschlecht.
Hoffe, das ist jetzt einigermassen verständlich. Kümmern muss sich letztendlich jeder
selbst. Die meisten Versicherungsleute (die sich zum Nachweis Ihrer Qualifikation auch
entsprechend ausweisen können), werden die jeweilige Thematik so verständlich wie
möglich darstellen und auch nicht gleich auf Vertragsabschluss drängen. Vor Vertrags-
abschluss sollten aber alle Fragen geklärt sein und auch nicht mit gesundheitlichen
Einschränkungen hinterm Berg gehalten werden. Bestehende oder sich abzeichnende Erkrankungen, die nicht angegeben wurden, sind für viele Unternehmen noch ein Grund, die Versicherungs-Leistung zu verweigern.
Hoffe, das hilft Euch etwas weiter.
Gruss
ALCO