Altersvorsorge?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von femdance, 14. April 2002.

  1. femdance

    femdance Guest

    Hallo ihr Lieben,

    letzte Woche habe ich beruflicherseits an einem Seminar für Arbeitgeber teilgenommen, in dem es um die betriebliche Altersvorsorge ging. Aber, wie gesagt, aus Arbeitgebersicht.
    Eines hat das Seminar jedenfalls verdeutlicht:
    Es ist ein unglaublich komplexes Thema.

    Ich weiss nicht, wie es euch geht, aber ich bin ziemlich verwirrt und weiss nicht recht, welche Form der "Riester-Rente" ich wählen soll. Es erklärt einem kaum jemand freiwillig das "Kleingedruckte". Man muss die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten schon genau kennen und verstehen, um für sich selbst und seine Situation (z.B. Behinderung, Geldbeutel, das Risiko vorzeitig verrentet zu werden)die beste private Altersvorsorge zu wählen.
    Mir wird schwindelig, wenn ich an den Eintritt in die Rente denke, denn ich muss davon leben, was ich alleine im Laufe der Jahre eingezahlt habe. Leider war mein Verdienst nie besonders gut...

    Wie geht ihr mit dem Thema um?

    Schönen Sonntag
    Angelika
     
  2. kukana

    kukana Guest

    hallo angelika,

    ich habe im letzten jahr bei der bfa mein rentenkonto überprüfen lassen um zu sehen ob es mit meinen vorliegenden info übereinstimmt und wie ich nachher dastehe. einen beleg musste ich noch nachweisen für das erste halbe jahr meiner ausbildung, das ging aber unkompliziert über meine damalige krankenkasse.

    es sieht so aus, dass wenn du immer durchschnitt verdient hast einen rentenpunkt bekommst, warst du darunter gibts abzug, also evtl. nur 0,8 punkte pro arbeitsjahr. wenn du das mal auf die regel-lebens-arbeitszeit von 35 jahren hochrechnest ist das nicht allzuviel. bei mir tut sich da bei mir eine riesenlücke auf von etwa 400 euro.

    bin noch am suchen nach der besten möglichkeit hier die für mich richtige und bezahlbare variante an versicherung zu entdecken. auch mein arbeitgeber bietet eine möglichkeit an, die u.u. günstig scheint.

    vielleicht hat ja auch alco einen hinweis für uns ???

    gruss
    kuki
     
  3. Anneliese

    Anneliese Guest

    Hallo,

    das Thema ist wirklich heiß!

    Gott sei Dank bin ich schon über das Alter hinweg, daß ich dabei noch was unternehmen kann.

    Doch vielleich habe ich einen Tipp für Euch!
    Es gibt den Beruf des VERSICHERUNGSBERATERS. Das sind Leute, die gerichtlich zugelassen sind und keine Versicherungen verkaufen dürfen!!!!!
    Zwar kostet es Beraterhonorar, aber dort bekommt Ihr auch in Sachen Euerer Rentenversicherung eine vollkommen neutrale Auskunft und Ihr könnt Euch dann entsprechend Euerer Wünche und Möglichkeiten weiterversichern.

    Übrigens, ein Verzeichnis dieser Versicherungsberater findet Ihr bestimmt über eine Suchmaschine.

    Einen schönen Sonntag weiterhin!
     
  4. Werner

    Werner Guest

    Hallo Leute,
    das würde mich auch brennend interessieren.
    Wie ich jetzt so mitbekommen habe, kann wohl jeder einen Vertrag über die Zusatzrente abschließen. Je nach Verdienst und Kinderzahl wird dann der Zuschuß vom Staat gewährt.
    Die Auszahlung kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgen.
    Wie ich es verstanden habe, kann die Beitragszahlung bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit ausgesetzt werden. Allerdings scheint es so, daß für die Fehlzeit dann auch kein Beitrag von anderer eite erfolgt. Also die spätere Rentenzahlung entsprechend geringer ausfällt, wie erwartet.
    Wenn da jemand besser darüber Bescheid weiß, würde ich da auch mehr darüber wissen.
    Vor allen Dingen, ob man als Rheumakranker über die Hintertür der Förderrente eventuell doch noch an eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt. Uns nimmt ja keiner mehr !!
    Da vielleicht noch ein Tipp an junge Rheumis !!
    Unbedingt noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, falls ihr noch keine genaue Diagnose habt oder noch nicht oft im Krankenhaus wart.
    Man kann bis zu 2000 Euro abschließen - das lohnt sich auf jeden Fall.

    Schönen Sonntag noch und alles Gute

    Werner
     
  5. ddeMehlinger

    ddeMehlinger Guest

    Altersvorsorge

    Hhm - da muss man wirklich was tun - und das kann richtig weh tun,
    wenn es an den Geldbeutel geht.

    Versicherungsberater (Beitrag Anneliese). Die Leute heissen "Rentenberater",
    sind m.E. allerdings eine "aussterbende Rasse". Sie berechnen einem auf-
    grund vorgelegter Unterlagen die Rentenansprüche und nehmen ggf. noch
    Kontenklärungen vor. Aufgrund des Ergebnisses weiss man dann, welche
    Ansprüche man hat bzw. was fehlt. Mit 55 hat man aber sowieso einen
    Anspruch auf eine entsprechende Berechnung durch den Rentenversiche-
    rungsträger. Teilweise sind die heute aber auch schon soweit bei, dass sie
    diese Berechnungen auch schon zum 50. Lebensjahr verschicken.

    Die Kosten für den Rentenberater kann man sich aber einsparen (persön-
    liche Meinung), da man diese Berechnung auch jederzeit vor seinem
    55. Lebensjahr von seinem Hausversicherer - in der Regel kostenlos -
    bekommen kann.

    Man fordert dazu bei seiner Rentenversicherung einen "ungeprüften
    Versicherungsverlauf" an und bittet darum, einen "geprüften Versicherungs-
    verlauf" nachzureichen. Schneller geht das, wenn man sich diese
    Unterlagen bei der regionalen Rentenversicherungsdienststellen holt
    (Landesversicherungsanstalt (LVA), Aussenstelle oder Monatssprechstunde
    der Rentenversicherung - meist bei den Orts- oder Stadtverwaltungen).
    Die Beratungsstellen haben Zugriff auf alle Rentenversicherungskonten,
    d.h., die LVA kann auch auf Daten der BfA (Bundesversicherungsanstalt
    für Angestellte) zugreifen. Mit diesem Verlauf erhält man eine maschinelle
    Rentenberechnung, die der der Rentenversicherungsträger entspricht.
    Alternativ kann man das Berechnungsprogramm auch bei der BfA
    (www.bfa.de) anfordern und selbst rechnen.

    Was fehlt?

    Bei einem Arbeitnehmer mit ca. 40 Versicherungsjahren etwa 40 %
    des letzten Nettogehaltes.
    D.h., Rente zum 65. Lebensjahr wird etwa 67 % des letzten Nettogehaltes
    betragen. Davon gehen jetzt noch 3 % aus der Rister-Kürzung ab. Weiterhin
    gehen ab die Prozente, die bei einem Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr
    liegen, also sind das beim 60. Lebensjahr rund 60 % - es fehlen dann 40 %,
    vorausgesetzt, der Verdienst lag innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze
    zur Rentenversicherung. Lag der Verdienst über der Bemessungsgrenze
    oder handelt es sich um einen Selbständigen, ist die Spanne noch größer.

    Möglichkeiten:
    Viele Arbeitgeber bieten auf freiwilliger Basis die sogenannte "Betriebliche
    Altersversorgung" an. Oft sind das sogenannte "Kollektivverträge", die eine
    etwas geringere Gesundheitsprüfung haben. Diese heissen konkret "Direkt-
    versicherung", "Gehaltsumwandlung". Von der Art her sind das Kapital-
    (Lebens-) oder Rentenversicherungs-Verträge, die der Beitragshöhe nach
    auf 179 Euro monatlich begrenzt sind; "Pensionszusage" ist eine weitere
    Form, lässt sich hier aber schlecht darstellen.

    Riester-Rente (genau: AVG - Altersvermögensgesetz)
    Hier sind von gesetzlicher Seite verschiedene Möglichkeiten geschaffen
    worden, die Altersversorgung aufzubessern. Die Ausführung bleibt jedoch
    wieder jedem selbst überlassen. Die Durchführung obliegt den Versicherungs-
    unternehmen. Wie das ganze von gesetzlicher Seite gedacht ist, kann
    man sehr gut bei www.gdv.de (Verbraucherservice) nachlesen.
    Persönlich kann man sich dann erst einmal entscheiden, ob man die
    "Grundförderung" in Anspruch nimmt (d.h. die Festbeträge - ergänzt um
    einen Eigenanteil von mindestens 11 Euro monatlich). Der Eigenanteil
    kann gleich bleiben, die Förderung steigt von Jahr zu Jahr. Vertragsart
    ist eine Leibrentenversicherung.
    Die anderen Vertragsformen kann man auch in Betracht ziehen.
    Hier hat der Arbeitgeber aber dahin ein Mitspracherecht, indem er für
    sein Unternehmen nur zwei Versicherungsunternehmen zulässt.
    Aufgrund weiterer Inhalte im AVG wird sich dies aber auf ein Unter-
    nehmen beschränken.
    Die zweite bekannte Form ist die Form, in der prozentual vom
    letztjährigen Gehalt - erst 1 % - später steigend auf 4 % eine Alters-
    versorgung gebildet wird. Vertragsart ist wieder eine Leibrentenver-
    sicherung.

    Eine der weniger bekannten Formen - jedoch mein Favorit ist die
    "Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse". Hier werden, verein-
    facht ausgedrückt, Teile des Gehaltes in eine Altersversorgung ein-
    gebracht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe kostet der Gegenwert
    von 1 Euro jedoch nur 50 Cent. Da sich auch beim Arbeitgeber eine
    Einsparung ergibt, wird diese Einsparung als Direktversicherung
    zusätzlich mit eingebracht. Auch hier können wieder Kollektiv-
    verträge angewandt werden - jedoch muss sich die Firma vorab
    auf zwei Vertragsvarianten festlegen. Da ich hier Leute von ca.
    20 bis fast ins Rentenalter habe, schlage ich vor, Version 1:
    Kapitalversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall, doppelte
    Versicherungssumme bei Unfalltod; Version 2: wie vor, zusätzlich
    mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Version 1 ist dann
    für die Leute, die ein Handicap haben (z.B. Rheuma), Version 2 für
    Leute, bei denen gesundheitlich keine Bedenken bestehen.
    Bei Version 1 lautet die Gesundheitsfrage: ist die zu versichernde
    Person arbeitsfähig; bei Version 2 wird wegen der Berufsunfähig-
    keitsversicherung genauer gefragt.

    Wie sich die Riester-Rente im Einzelnen darstellt, lässt sich am
    besten in einer Vortragsveranstaltung (Betriebsversammlung) in dem
    jeweiligen Betrieb darstellen - wenn der Betrieb eine Vorauswahl
    unter den Anbietern getroffen hat.

    Hauptunterscheidungen
    Kapitalversicherung: 1 Beitrag bezahlt - Versicherungsfall Tod - volle Vertragsleistung
    (Beispiel: Beitrag 100 Euro - Versicherungssumme 50.000 Euro)
    Leibrentenversicherung: 1 Beitrag bezahlt - Versicherungsfall Tod - Beitrag verzinst zurück
    (Beispiel: Beitrag 100 Euro - Versicherungssumme 300 Euro Monatsrente).

    Letztendlich bleiben dann die reinen Privatversicherungen (die z.T. auch als
    Kollektivverträge - zumindest bei Selbständigen angeboten werden können)
    Hier kann ich, je nachdem, wie weit das finanziell noch möglich ist, mich entscheiden für
    Kapitalversicherungen
    Leibrentenversicherungen
    Fondsgebundenen Lebensversicherungen und Hybrid-Verträgen
    Fonds

    Berufsunfähigkeitsrente wird man bei Leuten mit körperlicher Einschränkung nicht mehr
    versichern können. Alternative wäre da nur die Unfallversicherung, auch wenn man dort
    wahrscheinlich einen Ausschluss bekommt ("Rheuma" und Folgen sind ausgeschlossen).

    Anhalt für Rentengröße: je 50.000 Euro kann man etwa mit 300 Euro Monatsrente rechnen.
    Monatsbeitrag abhängig von Vertragsform, Eintrittsalter und Geschlecht.

    Hoffe, das ist jetzt einigermassen verständlich. Kümmern muss sich letztendlich jeder
    selbst. Die meisten Versicherungsleute (die sich zum Nachweis Ihrer Qualifikation auch
    entsprechend ausweisen können), werden die jeweilige Thematik so verständlich wie
    möglich darstellen und auch nicht gleich auf Vertragsabschluss drängen. Vor Vertrags-
    abschluss sollten aber alle Fragen geklärt sein und auch nicht mit gesundheitlichen
    Einschränkungen hinterm Berg gehalten werden. Bestehende oder sich abzeichnende Erkrankungen, die nicht angegeben wurden, sind für viele Unternehmen noch ein Grund, die Versicherungs-Leistung zu verweigern.

    Hoffe, das hilft Euch etwas weiter.

    Gruss
    ALCO
     
  6. Anneliese

    Anneliese Guest

    Nachtrag zu ALCO!

    Die "aussterbende Rasse" der Rentenberater sind nicht die, welche ich meine!

    Sucht Euch unter www.kanzlei-durstin.de die genaue Beschreibung der VERSICHERUNGSBERATER, die auch als Rentenberater tätig sind, aber weit mehr tun, als ALCO umschreibt.

    Übrigens kann man das Honorar als Werbungskosten absetzen, wenn es eine private Rentenversicherung betrifft.

    Nochmals schöne Sonntagstunden!
     
  7. Isi/Neuss

    Isi/Neuss Guest

    Hallo!

    Das Thema Rente ist ja sowieso so ein Thema für sich. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muß man allerdings aufpassen.
    Ich z.B. habe HWS/BWS und LWS-Syndrom, war damit natürlich auch regelmäßig beim Orthopäden. Meine Versicherung hat diesen auch angeschrieben und der Orthp. hat denen auch entsprechend geantwortet. Die Versicherung hätte mich genommen, allerdings unter Ausschluß der Erwerbsunfähigkeit durch Schäden am Rücken, Bandapparat und was sonst nocht damit zusammenhängt. Daher ist es ganz wichtig, was Werner geschrieben hat. Sonst nehmen die Versicherungen einen nicht. Weil: Mit dem Rücken hat ja eingentlich mittlerweile jeder was. Also, wenn man das irgendwie umgehen kann, dann mal los. Dies ist kein Aufruf zum Versicherungsbetrug o.ä.! Nicht, daß mich hier jemand falsch versteht. Ich möchte hier nur meine Erfahrungen weitergeben. Denn schließlich geht es hier um eine Menge Geld und ob man im Falle eines Falles mit dem Geld auch noch hinkommt. So, jetzt fällt mir eigentlich nichts mehr dazu ein, außer, daß ich mit der Rister-Rente und allem, was damit zusammenhängt voll die Probleme habe. Man wird mit Infos zugeballert, aber die richtige Variante zu finden, ist meiner Meinung nach, ziemlich schwierig zu finden.
    Ich wünsche Euch allen noch einen schmerzfreien Sonntag.

    Isi
     
  8. femdance

    femdance Guest

    Hallo Alco,
    danke für dein umfangreiches posting.
    Man muss sich trauen, das Thema "anzupacken".
    Gruß von Angelika
     
  9. agnes k

    agnes k Guest

    hallo liebe Annelise!Du hast mit Deine rät sehr gut gehofen!Danke agi
     
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