liebelein
Carpe Diem.....
es wurde im laufe der zeit sehr viel zum thema schwerbehinderung geschrieben.
dachte mir, das wir vielleicht mal alles in einem beitrag zusammentragen.
also immer her mit euren infos: hier meine dazu und die,welche ich bisher gesammelt habe:
rund um das thema vom vdk aktuell aus 04.2006 BEHINDERUNG UND AUSWEIS:
http://www.vdk.de/de9216
zu dem thema schwerbehinderung:http://www.behinderten-ratgeber.de
auskunftspflicht beim arbeitgeber:
http://www.rheumawelt.de/rhe/DisplayContent.do?wid=103670
der schwerbehindertenantrag:
http://www.schwerbehindertenausweis.de/
Für NRW
Erstantrag und Änderungsantrag GdB. Kann Online ausgefüllt werden.
http://www.agsv.nrw.de/Service/ErstantragGdB/index.php
leben mit behinderung nrw:
http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/inhalt.htm
http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/leistungsbeschreibung/index.php
(diverses rund um nrw)
die seite für die schwerbehindertenvertretung:
http://www.schwbv.de/
rheuma und soziales von der dt.rheumaliga:
http://rheuma-liga.de/uploads/4/kurzsozialbroschuere.pdf
anhaltspunkte für die gutachterliche tätigkeit stand juni/2004:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
berechnungstoll für einen GdB:
und hier mal der link wo man sich die broschüre "rund um das thema behinderung" beim integrationsamt kostenlos bestellen kann sowie die nachteilsausgleichsbroschüre:
http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11056
auch noch einen beitrag rund um das thema:
was habe ich von einem schwerbehindertenausweis:
http://rheuma-online.de/phorum/show...hwerbehinderung
parkerleichterung außerhalb des "aG" sonderregelungen: (sozialrecht 09.2004)
http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13924
behindertenparkplätze nicht nur für GEHUNFÄHIGE:
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de7938&SID=huCM6hctkwvwIdryWJabZHzEiWVEcJ
Behindertenparkplätze nicht nur für Gehunfähige
Auch Menschen, die nicht vollständig gehunfähig sind, dürfen Behindertenparkplätze nutzen. Das hat das Dortmunder Sozialgericht entschieden (Az.: S 7 SB 48/02). Das Versorgungsamt Dortmund hatte einem 67 Jahre alten Rentner aus Schwerte den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis verweigert. Laut einem Gutachten könne der an einer Hüftgelenkerkrankung leidende Rentner noch rund 50 Meter weit gehen.
Das Sozialgericht entschied, das Versorgungsamt habe den Antrag des 67-Jährigen zu Unrecht abgelehnt. Sobald Menschen kurze Wege nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung zurücklegen könnten, hätten sie das Recht, Behindertenparkplätze nutzen.
behinderten-wc-schlüssel:
http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=7155
umzug und schwerbehinderung:
http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=15152
http://www.global-help.de/wissenswertes/merkzeichen-abhaenige-nachteilsausgleiche/9/0.htm
autokauf bei schwerbehinderung: (vorteile etc.)
http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11294&highlight=schwerbehinderung
steuerurteile fuer schwerbehinderte:
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de8672&SID=huCM6hctkwvwIdryWJabZHzEiWVEcJ
hier noch ein beitrag von nixe:
(nachzulesen hier http://people.freenet.de/sbuck/rschwerbehinderung.htm
Der Schwerbehindertenausweis
Definition Behinderung
§ 2 Abs. 1 SGB IX
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu
erwarten ist.
§ 2 Abs. 2 SGB IX
Menschen sind .... schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt ...
§ 2 Abs. 3 SGB IX*
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 ,aber wenigstens 30 , ..., wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz .... nicht erlangen oder nicht behalten können.
Welche Nachteilsausgleiche kann ich bei rheumatischen Erkrankungen beantragen?
Spiegelstrichartig geben wir Ihnen einen Überblick über Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Auflistung nicht.
Steuerfreibeträge
1. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen der Behinderung ab GdB** 25
2. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen häuslicher Pflege
3. Steuerliche Berücksichtigung von Krankheits- und Kurkosten
( auch Außenseitermethoden )
4. Abzugsbetrag bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe
* SGB IX Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch -
**GdB Grad der Behinderung
Nachteilsausgleiche "Wohnen"
1. Wohnberechtigungsschein: Erhöhung der Wohnflächen
2. Wohnungsbauförderung: Erhöhung der Einkommensgrenzen
und die Übernahme behinderungs-
bedingter Mehraufwendungen
(breitere Türen, elektrische Rollläden)
3. Wohnungskündigung: Widerspruch wegen sozialer Härte
4. Wohnungsumbau: Behindertengerechte Umbauten sind
vom Vermieter zu dulden.
5. Wohngeld: Einkommensfreibeträge bei GdB 100
Nachteilsausgleiche "Beruf"
1. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, zum Beispiel:
persönliche Beratung und Betreuung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
technische Hilfen zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes
Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
Arbeitsassistenz
2. Zusatzurlaub von einer (Arbeits)Woche
3. Erweiterten Kündigungsschutz (wobei man aber nicht
grundsätzlich sagen kann, einem Schwerbehinderten kann nicht gekündigt werden. Zur Kündigung hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeits- / Integrationsamtes einzuholen.)
4. Rechtliche Grundlage, keine Mehrarbeit (Überstunden) leisten zu müssen
5. Möglichkeit früher die Altersrente zu beantragen (Der Schwerbehindertenausweis hat keinen Einfluss auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung)
Nachteilsausgleiche "Auto / öffentliche Verkehrsmittel"
1. Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bei Merkzeichen "G"
2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Merkzeichen "H" oder "aG"
3. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Merkzeichen "G" oder GdB ab 70
4. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten bei Privatfahrten wegen der Behinderung bei Merkzeichen "G; aG, H" und GdB ab 70 oder
GdB ab 80 ohne Merkzeichen
5. Ermäßigung oder Befreiung von TÜV-Gebühren, die üblicherweise
für den Einbau behinderungsbedingter Zusatzausstattungen zu
zahlen sind
6. Das Merkzeichen "aG" berechtigt die Benutzung der
Behindertenparkplätze
7. Mit dem Merkzeichen "B" wird einer Begleitperson die unentgeltliche Mitreise gestattet. Sie ist gesetzlich unfallversichert.
8. Menschen mit Rheuma, die behinderungsbedingt Parkuhren oder
Parkscheinautomaten nicht bedienen können, erhalten von Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt die Erlaubnis, diese kostenfrei zu benutzen
Nachteilsausgleiche "Sonstiges"
1. Teilweise werden ermäßigte Eintritte gewährt
2. Teilweise muss keine Kurtaxe gezahlt werden
3. Die Telekom oder Mobilfunkanbieter gewähren Sonderkonditionen oder Sozialtarife
4. Fahrkosten zur Schule werden für Kinder / Menschen mit Rheuma erstattet, wenn sie behinderungsbedingt Busse und Bahnen nicht benutzen können
5. Erhöhte Einkommensfreibeträge bei der Ausbildungsförderung
6. Befreiung vom Wehrdienst
Merkzeichen
In der Regel können Menschen mit Rheuma folgende Merkzeichen erhalten:
"aG" außergewöhnlich gehbehindert
Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
Schwere der Erkrankung oder Behinderung sich dauernd nur
mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des
Kraftfahrzeuges bewegen können.
"G" erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr (gehbehindert)
Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
Schwere der Erkrankung oder Behinderung Wegstrecken bis ca.
2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten nicht ohne
erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen können.
"B" Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen
"H" hilflos
Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
Schwere der Erkrankung oder Behinderung für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten täglich umfassende Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, beim Essen usw. bedürfen.
"RF" Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor.
Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
Schwere der Erkrankung oder Behinderung allgemein von
öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.
Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern beantragen. Nachfolgend haben wir die Adressen und Telefonnummern der Versorgungsämter in Niedersachsen aufgeführt.
Versorgungsamt Hannover
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Tel: 0511 1671-0
Versorgungsamt Braunschweig
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Tel: 0531 7019-0
Versorgungsamt Oldenburg
Moslestraße 1
26122 Oldenburg
Tel: 0441 2229-0
Versorgungsamt Verden
Marienstraße 8
27283 Verden
Tel: 04231 14-0
Versorgungsamt Oldenburg
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Tel: 0541 5845-1
Versorgungsamt Braunschweig
Außenstelle Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Tel: 05121 163-0
Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Wenn Sie Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung / Schwerbehinderung stellen.
Für die Zuerkennung eines GdB ist immer der Gesundheitszustand maßgebend, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate anhält.
Das heißt: Kurzfristige Bewegungseinschränkungen aufgrund eines
Schubes werden nicht berücksichtigt.
Einen sogenannten Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag können Sie formlos stellen oder telefonisch beim Versorgungsamt anfordern.
Beispiele der formlosen Antragstellung:
Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt … Tablettenhausen, den ….. Antrag auf Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma
Anna Rheuma Cortisonsraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …. Tablettenhausen, den ...... Verschlimmerungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich einen höheren Grad der Behinderung und die Zuerkennung weitere Merkzeichen. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma
Mit den formlosen Anträgen können Sie Antragfristen einhalten, jedoch reicht er zur Antragsbearbeitung nicht aus.
Damit das Versorgungsamt Ihren Antrag bearbeiten kann, wird es Ihnen ein Antragsformular zusenden. Es empfiehlt sich, dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
· vorhandene Arztberichte und Laborberichte in Kopie
· eigene Aufstellung über Belastbarkeit und Einschränkungen, insbesondere während der Schubphasen
· Bericht der Krankengymnastik über Funktionseinschränkungen der Gelenke
· Bericht der Ergotherapie über Funktionseinschränkungen der Gelenke
· Assistenztagebuch, mit dem sie Hilfen bei der körperlichen Pflege oder sonstigen Verrichtungen im Alltag dokumentieren
(bei Merkzeichen "H")
· Dokumentation, inwieweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können (Wegstrecke zur Haltestelle, Belastbarkeit, Schmerzen und Schwellungen der Gelenke beim Gehen)
Wenn Kinder das 16. Lebensjahr vollenden, kann automatisch eine erneute Überprüfung hinsichtlich der Einstufung stattfinden.
Wie kann ich Widerspruch einlegen?
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes können sie Widerspruch erheben, wenn die Einstufung zu niedrig oder ihnen ein Merkzeichen
(z. B. "G" oder "B") nicht zuerkannt worden ist.
Wichtig: Sie haben nur 4 Wochen Zeit gegen den Bescheid Widerspruch
zu erheben.
Um die Frist einzuhalten, genügen zwei Sätze. (siehe Beispiel)
Für die Begründung – der Widerspruch ist schon eingegangen –
bracht die 4 Wochenfrist nicht eingehalten zu werden.
Um ihren Widerspruch besser begründen zu können, haben sie
das Recht auf Akteneinsicht (siehe Beispiel in Klammer) und
können Aktenseiten kopieren lassen.
Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der "Anhaltspunkte für die
ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht
und nach dem Schwerbehindertengesetz – 1996". (veröffentlicht
auch in: Behinderung und Ausweis)
Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …… Tablettenhausen, den ..... Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid vom 00.00.00 mit dem Aktenzeichen 12345678 erhebe ich Widerspruch. (Gemäß § 25 SGB X* beantrage ich Akteneinsicht.) Widerspruchsbegründung folgt. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma
Falls sie die Widerspruchsfrist haben verstreichen lassen, dann sollten sie einige Monate warten und einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Zurückgeben kann man einen Schwerbehindertenausweis in der Regel nicht! Allerdings haben Menschen mit Rheuma die Möglichkeit, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass sich ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat. Dann wird eine erneute ärztliche Stellungnahme eingeholt und der GdB neu festgestellt.
Wer kann mich beraten ?
Allgemein finden sie in ihrer Arbeitsgemeinschaft Menschen,
die aus persönlichen Erfahrungen über Angelegenheiten des Schwerbehindertenausweises berichten können.
Für Eltern rheumakranker Kinder und Junge Rheumatiker haben wir kompetente Ansprechpartner, deren Telefonnummer sie auf der Homepage .... der Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. finden.
Darüber hinaus steht ihnen unser Sozialberater
Dieter Borgmann
Telefon: 0541 / 59 81 63
E-Mail: Dieter.Borgmann@t-online.de
zur Seite.
Welche Broschüren zum Thema Nachteilsausgleich / Behinderung / Ausweis gibt es?:
Behinderung und Ausweis; Nachteilsausgleiche; SGB IX; Kündigungsschutz
Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben; Integrationsamt; Domhof 1; 31134 Hildesheim
- kostenlos –
Ratgeber für behinderte Menschen
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
11017 Berlin
- kostenlos
Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
BAG Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchfeldstr. 149
40215 Düsseldorf
Steuertipps für behinderte Mitbürger
Finanzministerium des Landes NRW
Presse- und Informationsreferat
Jägerhofstraße 6
40479 Düsseldorf
Autor: Dieter Borgmann
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hier noch ein beitrag von shirana:
hier ein Link der uns alle angeht.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
Besonders wichtig fand ich zu erwähnen:
Alle die einen Antrag ans Versorgungsamt schicken und evtl. vorhaben die wöchentl. Arbeitszeit zu verringern ( weil man/frau halt nicht mehr so kann), durch einiges durchwuseln durch die Gesetze steht geschrieben:
wer unter 18 h/ wöchentlich arbeitet, muss wenigstens 50% GdB haben um sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen.
Bei über 18 H / wtl. geht es auch ab 30 % Gdb
Ich hab leider den Fehler gemacht, vorher die Arbeitszeit zu verkürzen , weil ich einfach nicht mehr geschafft habe.
Durch hin und
herspringen der Gesetzestexte sind wir auf die folgende Hürde gekommen ( meine RÄ und ich ) und haben es uns durch einen Fachanwalt und eines Richters noch mal bestätigen lassen. Tja , Pech gehabt
Wie das Gericht jetzt bei mir entscheidet , werd ich hoffentlich bald hören. 30% GdB haben sie mir vom Gericht schon angeboten, was ich dann aber dankend ablehnend mußte
§ 2 Behinderung
(1) 1Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
§ 73 Begriff des Arbeitsplatzes
(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
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wenn jemand noch weiteres weiss, dann immer her damit...
euch allen einen guten start in die neue woche und vor allem wenig schmerzen und relaxte tage...
liebelein
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