Langsam nervt es
hexewl2 schrieb:
Hallo Liebi, so langsam nervt es, was die Ärzte mit einem abziehen. Ich habe bald langsam keine Lust mehr zum Arzt zu gehen. Schon gar nicht wenn man als Notfall dauernd abgewiesen wird. Das ist uns jetzt schon zum zweiten mal passiert. Diese mal am Osterwoche bei meinen Schatzi. Er war morgens zum Krankenhaus hier in WL gefahren, weil sich seine Narbe am Becken entzündet hat. Das Krankenhaus war der Meinung, das man ihn dort nicht behandeln könnte weil die das nicht operiert hätten und wüssten angeblich nicht wie man das abrechnen bei ihm soll, da er Patient bei der Berufsgenosssenschaft ist. Das gleiche ist uns passiert den gleichen Tag wo er in der Notfallpraxis angerufen hat aus den gleichen Gründen abgewiesen worden. Er musste bis zum nächsten Arzt der ihn angenommen hat an den Feiertagen 10 Km Fahrt auf sich nehmen. Und der konnte es komischer weise dann abrechnen. Kann es sein das die Ärzte keine Lust mehr auf Notdienst haben, und zu faul werden zum arbeiten, weil es denen anscheinend allen noch zu gut geht??????????? So langsam an die SChulmedizin hier in der BRD am zweifeln bin. Frage mich wozu man noch ärztlichne Notdienst hat, und krankenversichert ist wenn man bald alles selbst zahlen muss. Ich hoffe, das sich die Gesetze bald wieder ändern werden. Frage mich wo das mit dieser scheiß Gesundheitsreform hier in Deutschland noch hin führen soll. LG hexchen
Langsam nervt es, wenn man liest, was Patienten so über Ärzte glauben. Fakt ist, daß es nach dem politischen Willen in diesem Land Budgetbegrenzungen für die kassenärztliche Tätigkeit gibt, und daß alles, was darüber hinaus an ärztlicher Leistung passiert, vom System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vergütet wird. Da es sich bei diesen Leistungen nicht nur um die reine ärztliche Leistung handelt, sondern neben dieser dann rein ehrenamtlichen Tätigkeit auch Sachkosten anfallen (was oft vergessen wird: Der Arzt muß nicht nur das Personal in seiner Praxis bezahlen, die Raummiete, die Heizung, die Reinigung, einen Wust von Gebühren für alle möglichen behördlichen Auflagen, Kontrollen, Genehmigungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen ....., sondern auch die Dinge einkaufen, die für eine qualifizierte ärztliche Leistung zwingend notwendig sind: zum Beispiel im Röntgenbereich die Röntgenfilme, die richtig teuer sind, oder im Labor die Kits (die Testreagentien für die einzelnen Laboruntersuchungen), die beispielsweise im immunologischen Labor mal ganz schnell einige Hundert EUR pro Kit ausmachen), ist es schon erstaunlich, daß es in der Tat ein anderes Urteil gibt, nach dem der Kassenarzt dieses alles tun soll, obwohl er dafür nicht nur keine Vergütung bekommt, sondern ihm mit jeder Stunde, die er ab Erreichen der Budgetgrenze in seiner Praxis arbeitet, diese ärztliche Tätigkeit richtiges Geld
kostet.
Um im übrigen etwas zu der ärztlichen Vergütung im kassenärztlichen Bereich zu sagen: In Mecklenburg-Vorpommern ist gerade ein Schiedsspruch erfolgt, nach dem der Kassenarzt in diesem Bundesland bei der Vergütung von Beratungsleistungen auf einen Stundensatz von 13,50 EUR kommt. Dies entspricht dann seinem Stundenumsatz, mit dem er nicht nur seine gesamten Praxiskosten, sondern auch noch seinen Lebensunterhalt, seine Krankenversicherung, seine Rentenversicherung und seine sonstige Absicherung bezahlen muß (denn anders als bei Arbeitern und Angestellten ist der Kassenarzt ein Freiberufler, bei dem der Arbeitgeber nicht 50% der Sozialabgaben trägt). Und da die Freibeträge richtig üppig sind, kommt der überwiegende Teil dieser Aufwendungen für die eigene soziale Sicherung aus dem Netto, d.h. dem "Einkommen" aus ärztlicher Tätigkeit nach Steuer.
Jedem halbwegs ungetrübt denkenden Menschen ist damit klar, daß ein Arzt seine kassenärztliche Tätigkeit an der Stelle begrenzen muß, an der durch eine Überschreitung dieses Aufgabenfeldes nicht nur seine eigene wirtschaftliche Existenz, sondern seine gesamte Praxis und damit auch die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter und nicht zuletzt sogar die Versorgung derjenigen Patienten bedroht, die er derzeit innerhalb der Budgetgrenzen wenigstens halbwegs ordentlich, gewissenhaft und verantwortlich versorgen kann.
Abschließend: An der Berichterstattung über dieses Urteil erkennt man, was das Wort vom dem tendenziellen Journalismus bedeutet. Leider habe ich das Urteil bislang auch noch nicht in der Hand. Was ich aber bislang bei meinen Recherchen und bei der Lektüre von unterschiedlichen Zeitungsartikeln und Berichten festgestellt habe, ist eine z.T. vollkommen kontroverse Aussage über dieses Urteil. So findet man auf der einen Seite die Lesart, daß nach diesem Urteil ein Kassenarzt alle Kassenpatienten behandeln muß (auch wenn dies auf Kosten der Versorgung seiner Privatpatienten geht und in letzter Konsequenz dazu führen kann, daß er dann daran pleite geht). Demgegenüber steht die in anderen Berichten dargestellte Aussage des Urteils, daß Kassenärzte in der Tat GKV-Patienten aus Budgetgründen ablehnen dürfen.
So berichtet die Zeitschrift "Ärztliche Praxis" in ihrer Ausgabe vom 12. April 2005, daß das Sozialgericht Düsseldorf nach diesem Urteil dem Arzt das Recht zugestanden hat, wegen Arbeitsüberlastung und um sein Budget zu schonen, neue GKV-Patienten abzulehnen. Allerdings gibt es dabei in der Tat gewisse Vorbehalte. So darf nach dem Urteil des Gerichts ein Vertragsarzt seine Praxis nach Leistungsvermögen und Budgetkapazität organisieren. Dies habe der Arzt auch getan, indem er auf seine Überlastung reagiert und nur noch GKV-Stammpatienten oder Notfälle behandelt habe. Zu einer solchen Auswahl sei er grundsätzlich berechtigt. Der Arzt dürfe allerdings gesetzlich Versicherte nicht dazu drängen, privat für Behandlungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen. Ob das Sozialgericht dem GKV-Versicherten die Freiheit zubilligt, selber darüber zu entscheiden, ob er ärztliche Leistungen außerhalb des Budgets in Anspruch zu nehmen möchte oder nicht, kann ich bis zur eigenen, genauen Lektüre der Urteilsbegründung nicht sagen.
Eigentlich stellt sich die Frage auch nicht wirklich, da der Versicherte dies - unabhängig von dem Urteil des Sozialgerichtes - auch heute schon kann. Die Frage ist nur, ob bei seinem Arzt, der nun dummerweise auch Kassenarzt ist, oder einem rein privatärztlich tätigen Kollegen um die Ecke, bei dem es den nächsten Termin ohnehin dann schnell gibt. Oder er geht zum Chefarzt des nahegelegenen Krankenhauses, der, wenn er Glück hat, keine kassenärztliche Ermächtigung hat und dann auch seine Termine so vergeben kann, wie er selber und nicht ein kompliziertes Ordnungssystem es möchte.
Womit sich die Erkenntnis bestätigt, daß es selbst in weitgehend regulierten Systemen noch letzte Freiräume für Eigenverantwortlichkeit gibt.
Den Patienten bleibt zu wünschen, daß dieses Urteil mit Augenmaß bewertet und umgesetzt wird. Jeder, der das deutsche Gesundheitssystem kennt, weiß, daß die deutschen Ärzte im Bereich der kassenärztlichen Medizin durch den aktuellen politischen Willen zu einer Organisation ihrer Tätigkeit gezwungen werden, die sie unter anderen Voraussetzungen und Vorgaben möglicherweise so nicht durchführen würden. Daß gerade die verantwortungsbewußten, "guten" Ärzte nicht über alles glücklich sind, wozu sie durch das System gezwungen werden, wissen auch die meisten.
Wir sollten aber bei aller Emotion, die sich mit der gegenwärtigen Rationierung in unserem Gesundheitssystem und den zunehmenden Leistungseinschränkungen und -beschränkungen, die im übrigen keinesfalls und keinesfalls in erster Linie die Patienten, sondern mit ungeahntem Ausmaß auch die Kassenärzte betreffen, verständlicherweise entwickelt, nicht aus den Augen verlieren, wer dafür verantwortlich ist: Es sind nicht die Ärzte, die sich von morgens bis abends dazu berufen fühlen, den ihnen anvertrauten Patienten von morgens bis abends etwas vorzuenthalten, und seien es nur schnelle Termine für eine Untersuchung, sondern es ist ein Gesundheitssystem, das durch eine politische Mehrheit verantwortet wird. Ob diese politische Mehrheit auch die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung vertritt, ist eine andere Frage, die an dieser Stelle weder diskutiert werden kann oder soll.
Es wäre mir aber doch ein erhebliches Anliegen, auch, so denke ich, im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, daß die deutschen Kassenärzte nicht die Täter der Rationierung sind, sondern ebenso Opfer wie ihre Patienten.
Wir sollten deshalb alle gemeinsam sehr genau nachdenken, bevor wir beginnen, über Ärzte zu schimpfen. Und vorher genau hinterfragen, warum das, was da geschieht, so geschieht und aus welchen Gründen es so geschieht. Wenn sich dann herausstellt, daß es sich um menschliches Fehlverhalten handelt, werfe man den ersten Stein. Schwarze Schafe gibt es natürlich auch unter dem weißen Kittel.