Änderung der Rehabilitationsrichtlinien bei Kostenträger Krankenkassen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von merre, 13. März 2006.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Wir haben hier zwei Beiträge, die Veränderungen betreffs der medizinischen Versorgung beinhalten. Ich möchte einen weiteren hinzusetzen, der meines Erachten wichtig ist:

    Änderung der Reha-Richtlinien, wo die Krankenkassen Kostenträger sind

    Zwischenzeitlich wurde der Termin der Einführung dieser Richtlinien vom 1.April 2006 auf den 1. Januar 2007 verschoben ! (mangels Ärzte die das verordnen können)

    Prinzipiell geht es um neue Bestimmungen, die die Verordnung durch Ärzte regeln.
    Dabei gelten die Grundsätze "Reha vor Rente" , "Reha vor Pflege" und "Ambulant vor stationär".
    Die Zielstellung möchte ich in eigener Meinung zusammenfassend mit: "es soll alles besser werden und optimal dem Patienten nutzen" umschreiben.
    Hierbei sollen Arzt und Krankenkasse zusammenwirken.....

    Ab dem 1. Januar 2007 können deswegen nur noch "qualifizierte Ärzte" Maßnahmen zur Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
    Das sind Ärzte die folgende Zusatzqualifikation ausweisen können :
    -die Fachgebietsbezeichnung "Sozialmedizin" , "Rehabilitationswesen" oder klinische Geriatrie" oder
    -eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehaeinrichtung oder
    -das Erstellen von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten im Jahr vor der Erteilung der Genehmigung oder
    -die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die von der kassenärztlichen Vereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen anerkannt ist - die sogenannte Fortbildung zum Rehaarzt.
    Ein für die Antragstellung vorgesehenes "Formblatt 61" ist ...naja....sagen wir erfordert fast einen Lehrgang um es ausfüllen zu können.

    Es reicht nicht mehr aus über die Diagnose "Morbus Bechterew" oder andere die "Bedürftigkleit einer Reha" anzugeben, sondern :
    "wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung vorraussichtlich nicht nur vorrübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität vorliegen, durch die in einer absehbaren Zeit eine Beinträchtigung der Teilhabe droht oder eine Beeinträchtigung der Teilhabe bereits besteht und über die kurative Versorgung hinaus mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansätze der medizinischen Rehabilitation erforderlich sind (Zitat § 8).

    Also wenn man so will für uns eine absolute Erschwerung, da die Frage einen solchen "befugten" Arzt zu finden einerseits steht, aber es sich ergeben kann ob diese Zulassungsbefähigung denn auch "rheumaspezifische Kenntnisse" mit sich bringt.
    Um es anders zu sagen eine "Berechtigung zur Verordnung" verlangt keine fachspezifischen Kenntnisse für das Krankheitsbild des zu beurteilenden Patienten.

    Das gilt nicht für Leistungen der Rentenversicherer


    Ja denn "schauen wir mal" ,
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Ja das ist der Posse 2. Teil.

    Dieses Reha-Formular ist ein Antrag. Vorher muss der Arzt einen Antrag für den Antrag ausfüllen (Formular Nr 60).

    Diese Verordnung für die Kassen-Reha war noch vor 5 Jahren eine Din A4 Seite. Jetzt sind es 4 Seiten.

    Das haben seit 20 Jahren die Ärzte ausgefüllt und es war seit 20 Jahren schlecht honoriert. Nun hat der Bundesausschuss diese Bedingungen festgelegt und plötzlich sollte also eine Qualifikation erworben werden, um dieses ungeliebte Formular ausfüllen zu dürfen.
    Das waren 2 Tage Fortbildung ( aber nur für das Formularausfüllen) und die Ärzte mussten diesen Kurs selber zahlen.

    Also Ärzte, die 20 Jahre das Formular ausgefüllt hatten, sollten jetzt einen 2 tägigen Formularkurs machen und auch noch dafür zahlen.

    2 Tage opfern und noch selber zahlen für ein einziges von über hundert Formularen, das hat niemand eingesehen ( ausser den Machern dieses Unsinns)

    Die Übergangsfrist ging bis März 2006. Und bis zu diesem Zeitpunkt hatten ganze 4 % der betroffenen Ärzte diesen Kurs gemacht. Sie haben einfach gemauert und gesagt: Gut, dann fülle ich eben das Formular nicht aus, ist mir grad recht. Soll die Kasse sehen, wo sie das herbekommt, denn die will es ja.

    Und so war am Ende der Übergangsfrist kaum jemand da, der diesen Formularkurs hatte.

    Jetzt musste der Bundesausschuss retten und hat die Frist nochmals verlängert, um diesen realitätsfernen Beschluss zu rechtfertigen. Sie sind somit einer Blamage entgangen.

    Der Kurs soll jetzt nur noch 1 Tag dauern und der 2. Tag ist zu Hause zu machen mit einer dicken Lern-Broschure. Geld kostet das immer noch.
    Und das alles, für ein einziges Formular, von dem sowieso 60 % abgelehnt werden.

    Mal sehen, was 2007 wird, es sind immer noch nicht mehr Anmeldungen für diesen Formularkurs da.
     
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