Pharma-News Änderung bei der Kühlpflicht von Etanercept (Enbrel®) Ab sofort gibt es bei Enbrel®, dem ersten und bislang einzigen löslichen Tumornekrosefaktor- alpha-Rezeptor (TNF-α-Rezeptor) nach körpereigenem Vorbild eine Änderung bei der Kühlpflicht. Enbrel® muss prinzipiell immer kühl, zwischen 2° bis maximal 8° Celsius, gelagert werden. Ab sofort besteht jedoch die Möglichkeit, Enbrel® für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen ungekühlt zu lagern (bis zu einer Temperatur von maximal 25 °C). Enbrel® muss jedoch, wenn es ungekühlt gelagert wurde, innerhalb dieser 4 Wochen aufgebraucht werden. Wenn das Medikament für eine gewisse Zeit ungekühlt gelagert wurde, kann sich die Haltbarkeit durch neuerliches Einkühlen nicht mehr verlängern. Diese Änderung kann für Enbrel®-Patienten eine Erleichterung bieten, da eine gekühlte Lagerung von Enbrel® zum Beispiel während eines Urlaubs eventuell entfallen kann. Allerdings gilt das nur, wenn die Temperatur am Aufbewahrungsort von Enbrel® im Urlaub bzw. am Weg in den Urlaub 25° Celsius nicht überschreitet und die ungekühlte Packung während des Zeitraums von 4 Wochen aufgebraucht wird. Fred.