also ilch hab mal bei unseren behindertenverbänden geforstet und
nur gefunden, dass im sommer überlegungen zu einer reform der pflegeversicherung gestartet werden. es stand aber nirgends zur debatte, dass sie abgeschafft werden soll. ich werd mal weiter verfolgen, ob sich was tut. die behindertenverbände würden bei solch einem vorhaben wie abschaffung pflegegeld sofort auf den plan gerufen und es würde proteste hageln. es sind nun 10 jahre um seit der einführung. aber es gab auch schon zu ddr-zeiten pflegegeld - ich denke, ganz abschaffen wird es keiner. veränderungen wird es aber sicher geben - zu vieles ist noch diffus und die bewertungskriterien über den pflegebedarf sind in einigen punkten wirklich überarbeitungswürdig :o
je nach pflegestufe und wahl der leistungsart (man hat 3 möglichkeiten: geldleistung, sachleistung oder eine kombination aus beidem) bekommt man seine leistung nach antrag bei der pflegekasse zuerkannt - natürlich erst nach dem einschätzen durch den med. dienst d. kk .... der versucht den jeweiligen bedarf natürlich so niedrig wie möglich zu halten. haben da regelrechte fallen in ihren fragestellungen. das ist etwas - worüber ich romane schreiben könnte.
sehr gut ist, das die pflegeperson durch die pflegekasse rentenversichert wird - die höhe der beiträge richtet sich nach einstufung in die jeweilige pflegestufe.
bei mir arbeitet z.b. meine schwester als pflege- und haushaltskraft. sie bekommt auf die weise wenigstens ein vergleichbares gehalt für die rentenbeiträge zugrundegelegt, die einer beruflichen pflegetätigkeit entsprechen würden.
ich bekomme z.b. pflegestufe III - das ist ausser der härtefallregelung - die höchste stufe. als pflegegeld erhalte ich so 665 Euro/monatlich (pflegegeld) um meine pflege und den haushalt auf mich bezogen abzusichern. das bedeutet eine gewisse stundenanzahl pflegebedarf muss nachgewiesen werden ebenso notwendige hauswirtschaftliche versorgung, die allerdings nur knapp bemessen werden. das reicht nur für das nötigste, wenn man sich von einer sozialstation versorgen lassen muss. die sozialstation kann allerdings einen höheren betrag abrechnen, 1432 Euro bei Pflegestufe III. wenn man den leistungskatalog mit den bewertungen von einsatzzeit und entgelt dafür liest, wird einem schwarz vor augen. muss man alles ganz genau kalkulieren, sogar die toilettengänge sind in zeitbedarf festgelegt. (6 min. - bei mir würde das nie reichen). zusätzlich muss man deren abrechnung gut kontrollieren, also immer gucken, was man unterschreibt.
zum thema kontrollen:
je nach pflegestufe ist man als pflegegeldempfänger verpflichtet bis zu vierteljährlich eine art beratungsgespräch mit einer fachpflegekraft (sozialstation der wahl) zu führen. tut man dies nicht, drohen kürzungen bis streichung des pflegegeldes.
früher musste man für dieses gespräch noch zusätzlich löhnen - 40 DM waren es. jetzt werden die kosten von den kk getragen.
bisher war der beratungswert dieser gespräche für mich = 0. ich muss sie halt machen... eher berate ich die schwestern, wenn es drauf ankommt...

zumindest können sie selten wirklich meine situation einschätzen, die haben manches mal nicht mal ahnung, was zum leben als rheumatiker gehört geschweige denn zum leben als behinderter mensch. naja... guten willens sind alle, haben aber eher einschlägige erfahrungen mit ältern und total bettlägerigen klienten.
es gibt auch "detektive oder fahnder" der kassen hab ich mir sagen lassen, die verdeckt kontrollieren, ob du pflegegeldempfangsberechtigt bist oder bleibst... ich habe davor keine angst, weil ich nicht mit einer besserung rechnen kann und immer hilfe und brauche.
so, das war in kurzform alles an info, was mir einfiel. sollten noch fragen sein, ich bin gerne bereit mehr zu erzählen. aber ich denke, es gibt noch einige, die erfahrungen oder infos beisteuern können.
gute nacht für heute
möglichst ohne schmerzen
wünscht allen heike