Ab wann kann ich das Merkzeichen "G" beantragen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Granny, 4. Oktober 2007.

  1. Granny

    Granny Mitglied

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    Hallo an alle die mir vielleicht Auskunft geben können.
    Ich habe auf Grund einiger Erkrankungen einen GdB von 60%.
    Nun bin ich vor acht Wochen wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls mit Lähmungserscheinungen im li.Bein operiert worden.
    Man sagte mir Anfangs das die Lähmungen nach und nach verschwinden.Ich war jetzt zur Kontrolle bei dem Neurochirurgen der mich operiert hat.Na, der Doc eröffnete mir was ganz "nettes".Mein Knie wird die Lähmung behalten.
    Ich kann keine langen Strecken laufen und schon garnicht ohne Gehhilfen.
    Ich möchte nun eben das G beantragen.Meint ihr das sich das jetzt schon machen lässt oder muss ich noch warten?
    Es ist doch eigentlich so das eine neue Erkrankung mindestens ein halbes Jahr bestehen muss bevor man einen Verschlimmerungsantrag stellen kann,oder?
    Einen kleinen Nachtrag muss ich doch noch zufügen.Ich habe nicht mal eine Reha bekommen.Begründung: "Sie sind ja Hausfrau und da kann die Genesung ruhig länger dauern als bei Berufstätigen".
    Ich bin zwar von der Klinik wo ich operiert wurde nach zwei Tagen, zur Nachbehandlung, in die Rheumaklinik verlegt worden und das wars dann auch.Dort war ich 10Tage.Man hat dort versucht mich mit Massage und KG(im Bett) auf die Beine zu bekommen.Ende und aus.
    Heute bekomme ich KG.
    Meine Krankenkasse hat mit eine Entspannungs-CD und ein Poster mit Übungen geschickt-Toll nicht!
    So,nun habe ich genug geschrieben.
    Viele Grüsse

    Granny
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Verschlechterung

    Huhu,

    du kannst einen Verschlimmerungsantrag jetzt stellen. Mit diesem werden ja alle sinnvollen Unterlagen angefordert, so daß auch die Bestätigung vorhanden sein muss, daß das Knie nicht mehr seine ursprüngliche Funktionalität erhält, diese Geh-, Steh- und Sitzbehinderung auf Dauer ist sowie die Bandscheibenproblematik dauerhaft bleibt.

    Sorge einfach dafür, daß alle ärztlichen Papiere vorhanden sind - es liegt aber auch sehr viel an dem behandelnden Arzt, wie er seine Diagnostik darstellt. Du solltest selbst auf einem Blatt klar darlegen, worin diese Behinderung nun für dein Leben besteht - und NUR ANGEBEN WAS NICHT GEHT.

    Haushalt ohne knien können ???
    Durch die Gangunsicherheit kein eigenständiges Einkaufen, z.B. ???
    Treppensteigen nur mit Halten am Griff, also Lasten tragen ???
    Laufen auf der Strasse, auf Gehwegen etc. mit grosser Unsicherheit aufgrund der Krücken - die wohl auf ewig ???
    Einsteigen und Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel nur mit Hilfe einer Person ???

    Stell diese extreme Behinderung deutlich in den Raum ! Mach deinem Arzt klar, was du von ihm erwartest: die Unterstützung für das "G" - oder such dir einen vernünftigen Doc.

    Alles Gute, viel Glück und NICHT AUFGEBEN

    Pumpkin
     
  3. jupiter

    jupiter Neues Mitglied

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    Hallo Granny,
    leider kann ich dir nicht weiterhelfen, kenn mich damit überhaupt nicht aus.
    Ich möchte dir aber gute Besserung und viel Glück bei deinem Antrag wünschen.

    Liebe Grüße
    Jupiter
     
  4. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Merkzeichenen G

    Hallo Granny,

    mach es einfach so, wie die anderen Dir schon geschrieben haben. Alles, was nicht mehr geht, muss möglichst detailliert aufgelistet werden. Die Leute haben ja oft keine Vorstellung, was eine Behinderung alles so für Probleme mit sich bringt. Woher auch, wenn man gesund ist, denkt man sicher auch nicht weiter drüber nach.

    Was mich allerdings wundert, ist, dass Dein Operateur bereits jetzt davon spricht, dass Lähmungen zurückbleiben. Mir wurde schon oft gesagt, dass eine Bewertung des Endzustandes nach einer Operation frühestens nach zwei Jahren vorgenommen wird. Hat das Dein Doc irgendwie begründet, wie er bereits jetzt zu dieser Einschätzung kommt?

    lg
    Susanne
     
  5. Marimo

    Marimo in memoriam † 28.8.2008

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    Hallo Granny,

    Uschi hat Recht, Du mußt immer reinschreiben, was nicht geht. Und gerade bei den Fahrten mit den Öffentlichen mußt Du immer eine Hilfe haben und bei allen Tätigkeiten ausserhalb des Hauses auch, weil Du auf Deine Stützen angewiesen bist. Denn Du solltest nicht nur das "G" sondern auch das "B" (Begleitperson) beantragen. So kannst Du immer eine Person mitnehmen, die freie Fahrt oder Eintritt hat. z.Bs. bei der DB, bei Bussen und sogar bei der Lufthansa. Versuchs einfach und stell den Antrag schnell, wenn die nicht einverstanden sind, melden sie sich schon.

    Viele Grüße und eine gute Nacht

    Mariono
     
  6. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Granny,

    Frank_Stuttgart hatte gerade dazu eine Info gegeben:

    "Wenn es um das Kennzeichen G geht, dann empfiehlt es sich, auch gezielt darauf hin zu arbeiten.

    Es ist nur die Gehstrecke wichtig und wie man sie bewältigt. Alles andere ist für das Versorgungsamt für das Kennzeichen G unbedeutend.

    Es geht um "Strecken, die üblicherweise zurückgelegt werden können". Dies war früher nicht definiert. Inzwischen haben sogar die Versorgungsämter anerkannt dass üblicherweise heisst: 2 km in ca 30 Minuten.

    Andere Einschränkungen sind insofern wichtig, damit die 50% nicht unterschritten werden. Wenn es um "G" geht, muss man sich darauf konzentrieren.

    Die Versorgungsämter gehen dazu über nur noch nach den Facharztberichten zu urteilen...."


    Hoffentlich habe ich Dir damit ein wenig weiterhelfen können...
    Viele Grüße
    Colana
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje

    wenn dir länger zeit zur gesundung zugestanden wird, hast du hoffentl. haushaltshilfe, behandlungspflege oder sonst etwas bei der kk beantragt.
    mit welcher begründung wurde dies abgelehnt?

    hat die rheumaklinik dich auch nicht zur ahb im anschluss an den dortigen aufenthalt geschickt?

    mannomann, das ist ja ne entwicklung im gesundheitswesen...

    gruss
    bise
     
  8. Granny

    Granny Mitglied

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    Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben!

    Hallo und einen schönen Sonntag,
    Ich bedanke mich erstmal ganz herzlich für eure Antworten.
    Ich werde natürlich einiges versuchen was ihr mir vorgeschlagen habt.


    An bise:

    Ich zitiere:
    wenn dir länger zeit zur gesundung zugestanden wird, hast du hoffentl. haushaltshilfe, behandlungspflege oder sonst etwas bei der kk beantragt.
    mit welcher begründung wurde dies abgelehnt?

    hat die rheumaklinik dich auch nicht zur ahb im anschluss an den dortigen aufenthalt geschickt?

    Liebe bise,
    wir haben versucht bei der KK eine Haushaltshilfe zu beantragen-hahaha
    Antwort:" nur wenn ein Kind im Haushalt lebt".
    Alles andere bekomme ich auch nicht.Das heisst: wir haben noch nicht einmal einen Fahrkostenzuschuss bekommen( Fahrt von Der Rheumaklinik nach Hause)
    Dann die Antwort wegen einer AHB,natürlich habe ich die auch nicht bekommen.
    Ich weiß auch nicht wie das mit unserem Gesundheitswesen weiter geht.Es gibt doch soviele Menschen denen es viel,viel schlechter geht als mir.Ich frage mich wirklich was die machen.
    Ich weiß nur eines das ich der KK jetzt viel mehr Kosten beschere als wenn ich zur REHA gekommen wäre.

    Ich wünsche euch allen einen schönen Sonntag
    LG

    Granny
     
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