60% GDB, Zusatzurlaub wo erfahre ich das

sun1233

Neues Mitglied
Hallo zusammen

Ich habe ja neulich eine GDB von 60% bekommen, wie erfahre ich ob ich einen Zusatzurlaub bekomme und wenn ja wo und wieviel.

Vielleicht kann mir einer weiterhelfen
 
wie das bei euch in österreich ist weiß ich nicht. wenn wir denn ausweis zugeschickt bekommen ist ein merkblatt dabei .schau mal vieleicht ist es bei euch auch so .

Gruß ute

 
Hey sun,

ich bestätige hiermit die 5 Tage von notemba.
Ich habe 60% GdB und bekomme vom Arbeitgeber 5 Tage Zusatzurlaub.
Ach ja - lebe auch in D. Wie´s in Österreich ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

Alles Gute für Dich und LG vom Niederrhein
​
 
hallo,

den bekommst du nur, wenn es auch im kollektivvertrag verankert ist.

erkundige dich mal bei deinem personalchef oder betriebsrat.

ich kann dir da leider nicht weiter helfen, da ich beamtin war/bin, da läuft alles ein wenig anders.
 
Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Allerdings für Deutschland

GdB Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
20 Teilnahme am Behindertensport; § 29 Absatz 1 Nr. 4 Buchst. f SGB I
Gleichstellung; § 2 Absatz 3 SGB IX
30/40 z.B. Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
• Steuerfreibetrag Euro 310.- bei GdB 25 - 30; § 33 b EstG
• Steuerfreibetrag Euro 430.- bei GdB 35 - 40; § 33b EStG
• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes; § 49 Abs 4 MTArb
• Kündigungsschutz bei Gleichstellung;
• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG;
§ 36 GrStG
50 Schwerbehinderteneigenschaft
• Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 SGB IX
• Steuerfreibetrag Euro 570.- bei GdB 45 - 50; § 33 b EStG
• Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 33 SGB IX
• Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX
• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; §§ 33 u.ö. SGB IX
• Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX
• Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX
• Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB
• Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Absatz 4 BBG,
Art. 56 Absatz 5BayBG
• Altersrente mit 60; §§ 34 - 39, 237 a SGB VI
• Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche; LehrArbZVO § 10
• Pflichtversicherung i. d. gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
für Behinderte in Werkstätten; SGB V und SGB VI
• Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v.
8.8.90
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des
Clubs
• Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG - Beschädigte;
Passagetarife der Lufthansa
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten –
Ausgleichsabgabe -VO
• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Euro 624.- -
924.-; § 33a Absatz 3EstG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei
Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 69 Absatz 3 Satz 1 BSHG: Euro 2100.-; §
25d des 2. WohnungsbauG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14
SGB XI: Euro 1200.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
• Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortsatzungen
60 • Steuerfreibetrag Euro 720.- bei GdB 55 - 60; § 33 b EstG
70 • Steuerfreibetrag Euro 890.- bei GdB 65 - 70; § 33 b EStG
• Werbungskostenpauschale: Euro 0, 30/km; § 9 Absatz 2 EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km x
Euro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
Nachteilausgleich bei Schwerbehinderung
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund
BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn
(DPT II DB) BahnCard zum halben Preis
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
80 • Steuerfreibetrag Euro 1060.- bei GdB 75 - 80; § 33 b EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; §
33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund
BahnCardS vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn
(DPT II DB)
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14
SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei
Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 4200.-, siehe GdB 50
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte; § 33b
EStG
90 • Steuerfreibetrag Euro 1230.- bei GdB 85 - 90; § 33 EStG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14
SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich
im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T- Net durch
die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als
Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
100 • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14
SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich
im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch
die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als
Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
• Steuerfreibetrag Euro 1420.- bei GdB 95 - 100; § 33b EStG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauförderung um
Euro 4200.-; siehe GdB 50
• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten
Fällen; § 13 Absatz 1 Nr. 6 ErbStG
• Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge;
Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
 
Hallo sun,

Evi und Nici haben ansich schon alles gesagt was zu sagen ist und für Ö seine Gültigkeit hat.

Mein GDB ist 90% und in meiner Firma bekomme ich dafür 6 Arbeitstage pro Jahr Zusatzurlaub.
 
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