4 Tage Woche bei teilweiser Erwerbsminderungsrente?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von blauermatiz, 1. Februar 2015.

  1. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich beziehe seit 2010 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und habe damals 5 Tage die Woche 4 Stunden gearbeitet.
    Seit 2013 arbeite ich 4 Tage die Woche 5 Stunden.
    Nun habe ich einen Fragebogen bekommen zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit bekommenden mein Arbeitgeber ausfüllen muss.

    Kann mir mit der 4 Tage Tage Woche der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entzogen werden?
     
  2. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Nein, wieso?

    Die Teil-Erwerbsminderungsrente heißt: Deine Arbeitsfähigkeit ist vermindert, du bist nur in der Lage, zwischen 3 und 6 Stunden täglich zu arbeiten. Deshalb bekommst du die halbe Rente. Wieviel du zusätzlich zu dieser halben Rente arbeitest, wird erst interessant, wenn du 6 oder mehr Stunden täglich arbeiten würdest.
    Wenn du weniger arbeitest, ändert das nichts.

    LG
    Lächeln
     
  3. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Danke für Deine Antwort.
    Ich hab irgendwo gelesen, das die Prüfung der Arbeitsfähigkeit von einer 5 Tage Woche ausgeht. Daher war ich etwas verunsichert
     
  4. roco

    roco Guest

    solange du unter 6 stunden tägl. arbeitest, kann dir nichts passieren.

    mein rentenberater meinte sogar, das selbst eine 37,5h woche nicht schädlich wäre, wenn ich an 7 der woche (also tägl.) 5,5h stunden arbeiten würde... :)confused:)

    das war, als ich meinen rentenantrag stellte und meinte, das ich vielleicht den halben tag noch schaffen würde...

    nun läuft der antrag schon 2 jahre, ist vor dem sozialgericht. sämtliche gutachter und ärzte sehen die volle rente, der gutachter der rv meint vollschichtig sogar im schichtsystem inklusive nachtarbeit... ja neee, is klar...
     
  5. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Danke für Eure Antworten.
    Ich melde mich sobald ich eine Antwort von der DRV habe
     
  6. Rhino

    Rhino Neues Mitglied

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    Normalerweise sollte das alles safe sein, weil du weniger als 6 Stunden arbeitest / arbeiten kannst und damit die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllst!?
    Aber wie am Fall von Roco zu sehen ist, hängt das auch immer stark vom Bearbeiter ab. Leider! :(
     
    #6 19. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2015
  7. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Nachdem mein Arbeitgeber sagenhafte 5 Wochen brauchte um das Formular auszufüllen habe ich nun Bescheid bekommen.

    Meine Rente läuft weiter.:) Ich soll aber demnächst angeben, wenn ich mehr verdiene.
    Das war mir schon klar.
    Aber auch normale Tariferhöhungen?
    Denn das ist das einzige was ich mehr an Geld bekomme
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    JA - dein Arbeitgeber bekommt ja am Ende des Jahres ein Schreiben in dem er deinen monatlichen Verdienst bestätigen muss.
    Solltest du jetzt mal in einem Monat mehr bekommen durch eine Sonderzulage oder Prämie, dann meldest du das formlos oder rufst dort bei der RV an.

    Zweimal im Jahr darfst du das doppelte verdienen, also sind Urlaubsgeldmonat und Weihnachtsgeldmonat ok, aber die anderen Male, egal ob tariflich mehr Lohn oder übertarifliche Bezahlung, wird geprüft ob du über die Höhe des erlaubten Zuverdienstes hinaus kommst. Falls ja musst du u.U. einen Teil der Rente zurückgeben und das schon wenn du auch nur einen Cent drüber bist.

    Schreib dir irgendwo einen Zettel hin mit dem maximalen Zuverdienst und gucke jeden Monat ob das noch passt.

    Gruß Kukana
     
  9. wotti

    wotti Mitglied

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    4 Tage Woche bei Teilweiser Erwerbsminderung.

    hab zur Zeit ein ähnliches Problem. Bin seit 1996 Witwe und beziehe Hinterbliebenenrente. Seit 01 April 2015 werde ich volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Als ich noch Arbeitete , durfte ich über einen bestimmten Freibetrag nicht kommen. Ich Abeitete 5 Tage mit 4 Stunden Teilzeit. Jetzt bekam ich ein Schreiben von der Rentenversicherung mit der überprüfung meiner Witwenrente ,ob sie mir noch in voller höhe gewärt werden kann . da meine eigene Rente sowas von gering ist . Muss ich jetzt befürchen das die Witwenrente gekürzt wird ? arneiten kann ich nicht mehr auch keine 3 Stunden. Gilt Hinterbliebenenrente als Einkommen? fragen über fragen.Wäre lieb wenn mir jemand was schreiben könnte .


    lg wotti
     
  10. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    kann Dir leider keine Zahlen nennen, weiß nur, dass meine Hinterbliebenenrente gekürzt wird, weil meine eigene Altersrente "zu hoch" ist.
     
  11. kukana

    kukana in memoriam †

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    Da ändert sich ja ständig etwas. Schau mal hier:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_02_rentenbesteuerung_wer_wieviel_zahlt.html

    vielleicht hilft das schon weiter. Es gibt aber eine Grenze die auf jeden Fall steuerfrei ist, ob das mit der Witwenrente+EM Rente zusammen auch so gerechnet wird weiß ich nicht.

    ...Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie nicht lange nach Antworten suchen: Die bekommen Sie über unser Service-Telefon 0800 1000 4800...

    Ruf am besten doch mal an.
    Gruß Kukana
     
  12. wotti

    wotti Mitglied

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    vielen Dank für eure Antworten. Meine eigene Rente ,ist sehr sehr niedrig. Die Witwenrente, liegt ungefähr bei dem Freibetrag ,den man hinzuverdienen darf, ohne abzüge zu bekommen.Ich hatte eine Mail zum Rentenamt geschickt.Weil mir das Telefonieren sehr schwer fällt.... werde es aber nachholen. Nochmals vielen Dank an Euch

    lg wotti
     
  13. wotti

    wotti Mitglied

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    4 TAGE Woche bei Teilweiser Erwerbsminderungsrente

    Hallo ihr lieben, wollte nur bescheid sagen, hab heute Morgen DRV angerufen. Meine eigene Rente wird angerechnet als Einkommen. Und da es weitaus unter dem Freibetrag von 741,- euro liegt ,wird nichts gekürzt.

    danke nochmals .


    lg wotti
     
  14. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Gut so. Schlimm genug, dass man Em-Rente braucht....
     
  15. wotti

    wotti Mitglied

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    4 Tage Woche bei teilweiser Erwerbsminderungrente

    stimmt, PiRi :) man lebt am Existenzminimum.
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo Wotti,

    Das hatte ich vermutet, dass du unter dem Freibetrag bleibst. Steht dir denn nicht zusätzlich die Grundsicherung zu?


    http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

    ...Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen....Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen:

    • die maßgebende Regelbedarfsstufe des Leistungsberechtigten, nach der der Regelsatz gezahlt wird
    • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
    • evtl. Mehrbedarfe, wie z.B. einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehinderten*ausweis) sowie
    • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen....
    Ganz am Ende gibt es eine Musterrechnung, vielleicht hilft dir das noch
    Gruß Kukana
     
  17. wotti

    wotti Mitglied

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    4 Tage Woche bei teilweiser Erwerbsminderung

    Liebe kukana ...ich werde wenn es wirklich so bleibt , Und keine Abzüge stattfinden. Über die Grundsicherung bleiben.Zum glück , deswegen ja meine Angst davor . Deinen Link werde ich mir nochmal durchlesen danke daür.

    Es ist eine sehr komplexe sache . Vieles muss beachtet werden. Größe der jetzigen Wohnung , ob man in einer Beziehung steht und und . Bevor ich die EM beantragte , hatte ich mich schon auf dem zuständigen Amt erkundigt .
    Wohngeld ,hab ich noch nicht gestellt. Hatte mal gehört das man ,wenn man Rentner ist keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat ? . Bin mir aber nicht sicher. Die letzten drei jahren waren einfach schrecklich . Anträge über Anträge . Deswegen war ich ja jetzt froh das es mit der EM Rente geklappt hat .Ich warte jetzt mal ab was die vom Rentenamt schreiben werden... vielen lieben Dank <3


    lg wotti
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @eigentlich sind wir ja etwas vom thema weg...;) und es ist schon ein
    paar tage her, aber ich möchte da noch mal was zu sagen.

    @blauer matiz
    entscheidend für die der bewertung im fragebogen ist, was die DRV
    dir in deinem EM-Rentenbescheid bewilligt hat, also wieviel std.täglich!

    wenn im EMR steht, dass du nicht mehr als 3 std.tägl.arbeiten kannst,
    dann sind das 3 std. a 5 tage pro woche.
    dein arbeitgeber würde sich sogar strafbar machen, wenn er dich statt
    5 tage nur 3 tage a 5 std. arbeiten ließe.....oder wie auch immer die
    aufteilung wäre.
    heisst also, wenn deine arbeitsfähigkeit, sobald sie über die 3 std.täglich
    hinausreicht, dein EM-Rentenanspruch erlischt.
    es mag wie "krümel k....." aussehen, macht aber sinn.

    http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente_node.html
    ntscheidend für die ewährung dieser Rente ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Sie wird in folgenden Stundenstufungen angegeben:

    • 6 Stunden und mehr,
    • 3 bis unter 6 Stunden oder
    • unter 3 Stunden.
    Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können.
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    wenn du letztenendes doch mehr als 3 stunden arbeiten kannst,
    ist erwiesen, dass deine arbeitsfähigkeit höher liegt, als vom gutachter
    festgestellt. somit müsstest du wieder voll in den arbeitsprozess einsteigen.

    lg vom sauri
     
  19. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Hm, Saurier, widersprichst du dir da nicht selber?

    Es geht um die Teil-Erwerbsminderungsrente. Die bekommt man, wenn man zwar mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Schreibst du ja auch selber.

    Ob man nun 4 oder 5 Tage pro Woche arbeitet - wichtig ist, dass an keinem Tag die 6 Stunden erreicht werden - denn DANN - kommt es dazu, dass man kein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente hat, auch wenn man an den anderen Tagen ganz wenig arbeitet.
     
  20. kukana

    kukana in memoriam †

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    Noch was zu den Stunden, man muss bei der teilweisen EMRente jeden Tag unter 6 Std. bleiben, darf aber durchaus 7 Tage arbeiten, im Gastgewerbe z.B. zählen auch die Sonntage mit.
    Unterm Strich darf nur finanziell nicht mehr rauskommen als was die RV vorgibt. Und ich selbst halte sogar eine kleine Differenz nach unten sinnvoll, da z.B. mal das Gehalt eine tarifliche Erhöhung haben kann, die RV aber erst später nachzieht mit ihren Neuberechnungen.

    Gruß Kukana
     
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