Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hat man ja ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt (bei mir 31.01.25). Das dürfte hier ja sehr viele betreffen, zumal sich vielleicht mit der noch zusätzlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze dann...