Hallo Tennismieze...
Sicherlich ist es besser den GDB 50 zu behalten und ich habe auch geschrieben,erst mal Widerspruch einlegen und kämpfen.Es kommt natürlich auf die Erkrankung an.Wenn wirklich eine Besserung eintritt und der GDB herabgesetzt wird,kann man den Schutz auch nicht mit Gerichten...