Habe unpräzise formuliert, @Oliver70. Es gibt inzwischen einige Apotheken, die eine Genehmigung für den Versandt von Cannabis haben, eine sitzt im tiefsten Bayern (in SH kenne ich keine, dort wird angebaut). Wenn man Auswahl hat, dann bei diesen Apotheken.
Nach der Eingewöhnungsphase hat mein HA mir gesagt, ich darf jetzt wieder KFZ fahren und das tu ich auch. Ob ich fahre, ist für mich immer abhängig, wie es mir geht und wieviel Bedarf ich habe. Aber mit solch geringen Dosen bemerkt niemand etwas an meinem Verhalten. … das Mittelalter ist auch Bayern. Teamplayer, kannst mir bitte einen Link per PN senden?
Ja mache das auch so, ab und an mache ich auch Cannabistee, aber nur abends also kein Autofahren. Finde innerlich trinken oder essen dauert zwar bis über eine Stunde aber dann ist die Vollwirkung da
Ja, es zu sich zu nehmen ist die effektivste Wirksamkeit. Ich mag es auch, wie sanft und andauernd es dann wirkt.
Hallo Zusammen, Ich hätte da auch mal ein, zwei Fragen .... Mein Schmerzarzt hat bei meiner kk den Antrag auf Kostenübernahme für Cannabis Extrakt Tilray gestellt . Dies würde abgelehnt mit der Begründung, dass das Gutachten vom MDK in den besagten 5 Wochen noch nicht vorliegt. Es wird eine erneute Prüfung zugesichert, wenn es vorliegt . Das kann ja auch 2021 sein oder wann auch immer .Oder ich könnte Widerspruch einlegen. Nun ist mein Arzt krank . Sollte ich scgon mal Widerspruch einlegen ? Begründung kann ich ja nachreichen . Ich darf Dank meiner herzschwäche keine nsar, von Opiaten bekomme ich Herzaussetzer und Atemnot. Mit u.a. tilidin getestet . Cannabis ist der letzte Versuch. Sollte doch eigentlich reichen als Begründung oder was ist da gefordert ? Hat jemand von euch schon Erfahrung oder auch Erfolg mit einem Widerspruch bei der KK? Viele Grüsse Sternfieber
Huhu Fiebi, ich kann dir leider nichts dazu sagen, ich wollte nur sagen, dass ich mich tierisch freue, mal wieder von dir zu lesen! Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass es schnell klappt und du das Kraut auch gut verträgst.
Ich würde formlos Widerspruch einlegen. Anschließend hast Du vier Wochen Zeit für eine Begründung. Die Kasse verhindert dadurch eine sog. Genehmigungsfiktion (bitte nachlesen), hat aber nicht im Sinne des Gesetzes gehandelt. Ein gutes Beispiel, wie es verbogen werden kann. Ich bin mir nicht sicher, ob sie es so überhaupt dürfen. Es gibt gerade für Cannabis klare Vorgaben, auch, wenn der MDK nicht entscheidet, meine ich.
ich schließe mich Maggys Worten gerne an! Schön von dir zu lesen, nicht so schön die Gründe hierfür. Alles Gute dir und liebe Grüße - kroma
Stopp bitte noch keinen Widerspruch einlegen*. Die Kasse hätte eine neue Frist mitteilen müssen, taggenau, unter Angabe von hinreichenden Gründen. So habe ich es gerade gelesen und war auch so im Hinterkopf. Wenn die Kasse so arbeitet, würde ich genaustens auf die Fristen achten. *Mit einem Widerspruch gelten die engen Fristen nicht mehr.
Sollte ich da telefonisch nachfassen wg einer weiteren Festsetzung unter Rücksprache mit meinem schmerzarzt ? Besetzt ist die Praxis bloß ohne Arzt
Nein, prüfen (lassen), ob dadurch die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Diese wird speziell in diesem Gesetz sehr stark genutzt, vom Gesetzgeber, und setzt enge Handlungsrahmen für die Kassen. Das ist Sozialrecht; falls Du Hilfe brauchst, machen das Sozialverbände, der Rechtsschutz der Gewerkschaften und Anwälte.
Ähm Widerspruch gegen... was? Ich wuerde die Kasse (aussichtslose Begehren mal aussen vor) mal anrufen und einfach fragen woran es hapert.
Widerspruch gegen die Ablehnung basierend auf der Begründung, dass der MDK innerhalb der erforderlichen 5 Wochen das Gutachten nicht vorgelegt hat und somit die Leistungsvorgaben für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind . So der Brief der KK